Rahmenvereinbarung über Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Ronneburg (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816876-U02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Ronneburg (2 Lose)
Rahmenvereinbarung über Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Ronneburg (2 Lose)
Rahmenvereinbarung über Unterhaltsreinigung am Standort Ronneburg (Los 1)
07580 Ronneburg
Reinigung von Büro-, Aufenthalts- und sonstige Arbeitsräume, Speiseraum, Dusch- und Umkleideräume,
Sanitärräume, Duschen und WC, Flure, Treppen, usw. mit verschiedenem Reinigungsturnus auf einer
Reinigungsgrundfläche von 11.971 m²
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis
spätestens 09.06.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Rahmenvereinbarung über Glasreinigung am Standort Ronneburg (Los 2)
07580 Ronneburg
2 mal jährlich Fensterreinigung einschließlich Türen mit einer Glasfläche von jeweils 1.894,7 m² (einfache Fläche)
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis
spätestens 09.06.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Unterhaltsreinigung am Standort Ronneburg (Los 1)
Postanschrift: Chemnitzer Straße 36
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3722511-155
Fax: +49 3722511-170
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Glasreinigung am Standort Ronneburg (Los 2)
Postanschrift: Chemnitzer Straße 36
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3722511-155
Fax: +49 3722511-170
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.