Neumünster-Neubau KiTa-Werderstraße-Innenputz Referenznummer der Bekanntmachung: 10070-0021-12-Innenputz
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neumünster-Neubau KiTa-Werderstraße-Innenputz
Die Ausschreibung der Innenputzarbeiten erfolgt im offenen EU-weiten Verfahren auf Grundlage des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Die Arbeiten umfassen:
- Grundierung auf Wänden
- Haftbrücke auf Betonwänden
- Innenwandputz/Gipsputz
- Kalkzementputz
- Installationsschlitze und Wanddurchbrüche verputzen
ehem. Sick-Kaserne Werderstraße 10 Neumünster
Die Ausschreibung der Innenputzarbeiten erfolgt im offenen EU-weiten Verfahren auf Grundlage des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Die Arbeiten umfassen:
- Grundierung auf Wänden
- Haftbrücke auf Betonwänden
- Innenwandputz/Gipsputz
- Kalkzementputz
- Installationsschlitze und Wanddurchbrüche verputzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/ Bieter muss nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind,
entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachweisen. Dabei sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen
oder Erklärungen über die Berufsausübung gemäß Anhang XI der RL 2014/24/EU zu beachten.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 2.5000.000,- EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
BIG Städtbau, Büro Kiel, Eckernförder Straße 212, 24119 Kronshagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936P0H
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfverfahren spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.