Strandkorbausschreibung ISTS 2024 - 2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Strandstraße 35
Ort: Westerland
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25980
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Andrea Güldenpfennig
E-Mail:
Telefon: +49 4651998211
Fax: +49 46519986000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.insel-sylt
Abschnitt II: Gegenstand
Strandkorbausschreibung ISTS 2024 - 2026
Der Insel-Sylt Tourismus-Service möchte mittels Rahmenvertrag die Strandkörbe für die Jahre 2024 - 2026 ausschreiben.
Lieferdatum: 01.01. - 31.05.2024 322 Stück
01.01. - 31.05.2025 322 Stück
01.01. - 31.05.2026 322 Stück
Westerland
Der Insel-Sylt Tourismus-Service möchte mittels Rahmenvertrag die Strandkörbe für die Jahre 2024 - 2026 ausschreiben.
Lieferdatum: 01.01. - 31.05.2024 322 Stück
01.01. - 31.05.2025 322 Stück
01.01. - 31.05.2026 322 Stück
Strandkörbe gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung und Zeichnungen,
Lieferung frei Haus,
Lieferadresse Schützenstrasse 14, 25980 Sylt / OT Westerland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strandkorbausschreibung ISTS 2024 - 2026
Postanschrift: ul. Dworczowa 30 b
Ort: Lubiszyn
NUTS-Code: PL431 Gorzowski
Postleitzahl: 66-433
Land: Polen
E-Mail:
Telefon: +48 048957311830
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Kiel
Land: Deutschland