Erstellung eines Transformationsplans für das bestehende Wärmenetzsystem in Freiberg Referenznummer der Bekanntmachung: SW085_13223
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 5
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3088923680
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Transformationsplans für das bestehende Wärmenetzsystem in Freiberg
Erstellung eins Transformationsplans der Wärmeversorgung zur klimaneutralen Versorgung bis 2045 in der Stadt Freiberg in Zusammenarbeit mit der Freiberger Erdgas GmbH (FEG) und deren verbundener Unternehmen. Dabei sind die Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) des BAFA vom 15.09.2022 zu beachten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Erstellung eins Transformationsplans der Wärmeversorgung zur klimaneutralen Versorgung bis 2045 in der Stadt Freiberg in Zusammenarbeit mit der FEG und deren verbundener Unternehmen. Dabei sind die Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) des BAFA vom 15.09.2022 zu beachten.
Die ausführliche Beschreibung und die Kennzahlen des zu transformierenden Wärmenetzes ist der Anlage 1 „Projektskizze“ zu entnehmen. Die genaueren Angaben zu den erwarteten Dienstleistungen sind der Anlage 2 „Leistungsverzeichnis“
zu entnehmen.
Die Anzahl der Bewerber für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren wird auf 5 Bewerber begrenzt; dabei werden nur Bewerber berücksichtigt, deren Teilnahmeanträge vollständig und fristgerecht eingereicht wurden und die ihre Eignung zur Erbringung der nachgefragten Leistung nachgewiesen haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Dokument "Bewerbungsbedingungen"
gemäß Dokumenten "Bewerbungsbedingungen" und "Teilnahmeantrag inkl. Anlagen"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.