Lotsenversetzdienst Mecklenburg - Vorpommern Referenznummer der Bekanntmachung: S / S - 344.5 / 44 V

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Nationale Identifikationsnummer: 60600000
Postanschrift: Kiellinie 247
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Alexander Jendreiko
E-Mail:
Telefon: +49 228-70904486
Fax: +49 228-70902869
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gdws.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lotsenversetzdienst Mecklenburg - Vorpommern

Referenznummer der Bekanntmachung: S / S - 344.5 / 44 V
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60600000 Transport zu Wasser und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Versetzen von Lotsen auf See sowie deren Beförderung von und zu den Liegeplätzen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:

Mecklenburg-Vorpommern

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist es, private Firmen mit dem Versetzen von Lotsen auf See sowie deren Beförderung von und zu den Liegeplätzen der Häfen zu beauftragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 155-494529
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Lotsenversetzdienst Mecklenburg - Vorpommern

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4

GWB nur zulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten

Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2023

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