Mediaagentur (02/MA/2023)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): IKK classic, Hauptverwaltung Erfurt, Mittelhäuser Str. 68, 99089 Erfurt
E-Mail:
Telefon: +49 3617479-226018
Fax: +49 8004558888-283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mediaagentur (02/MA/2023)
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Mediaplanung.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Beratung zum optimalen Einsatz des Media-Budgets in klassischen und neuen Medien, die Entwicklung von zielgruppenbezogenen Media-Strategien und Ableitung detaillierter Mediapläne auf Basis dieser Strategien sowie der Einkauf und die Abwicklung der Media-Schaltungen, einschließlich der Leistungs- und Erfolgskontrolle auf Basis medienspezifisch relevanter Erfolgskriterien, Reportings und Analysen.
Vertragsverlängerung, s.o..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mediaagentur (02/MA/2023)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
> Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.