Lausitzbad Hoyerswerda, Los 41 - Anpassung Rutsche und Brücke Schwimmkanal Referenznummer der Bekanntmachung: HY-VE41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Gondelteich 1
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lausitzbad.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 41 - Anpassung Rutsche und Brücke Schwimmkanal
Das Lausitzbad Hoyerswerda wurde in den 1990-er Jahren als Familien- und Freizeitbad einschl. umfangreichem Saunabereich errichtet. Nach nunmehr 20jährigem Betrieb soll das Lausitzbad Hoyerswerda modernisiert und aktuellen Nutzeranforderungen sowie dem örtlichen Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Realisierung erfolgt in insgesamt 6 Bauabschnitten
Hoyerswerda, DE
• 1 Stück Brücke über dem Ausschwimmkanal gerade als Stahlkonstruktion mit Polymerbeton-Stufen und -Brückenbelag, b 1600mm, l 7100mm, 2 x 7 Steigungen 17/29 cm, Werkplanung, statische Nachweise, herstellen, liefern und im Gebäudebestand montieren
• Schutz der Brücke während des Bad-Teilbetriebes mit Malerflies, PR-Folie und MDF-Platten
• 1 Psch Änderung der Treppe am Rutschenauslauf b 1,50 cm; 5 Steigungen 184/290 mm mit Edelstahlgeländer beidseits zurückbauen, Transport/Umbau im Werk und Wiedereinbau in geänderter Lage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 41 - Anpassung Rutsche und Brücke Schwimmkanal
Postanschrift: Feldstraße 7
Ort: Doberlug-Kirchhain
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03253
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Behringstraße 45
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 35187323800
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.