Lausitzbad Hoyerswerda, Los 18 - Saunabau Referenznummer der Bekanntmachung: HY-VE 18
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Gondelteich 1
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lausitzbad.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 18 - Saunabau
Das Lausitzbad Hoyerswerda wurde in den 1990-er Jahren als Familien- und Freizeitbad einschl. umfangreichem Saunabereich errichtet. Nach nunmehr 20jährigem Betrieb soll das Lausitzbad Hoyerswerda modernisiert und aktuellen Nutzeranforderungen sowie dem örtlichen Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Realisierung erfolgt in insgesamt 6 Bauabschnitten.
Hoyerswerda, DE
Loseigene Baustelleneinrichtung; Werk- und Montageplanung; Anschluss an vorverlegte Medienschnittstellen; 1 Stück Saunakabine; 1 Stück Eisbrunnen; 1 Stück Sanarium, 1 Stück Dampfbad, 2 Stück Fußbecken, Sonstige Leistungen: Kernbohrarbeiten, Herstellen von Schlitzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 18 - Saunabau
Postanschrift: Rettenbach 13c
Ort: Radfeld
NUTS-Code: AT335 Tiroler Unterland
Postleitzahl: 6241
Land: Österreich
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363&reduce=0&search=vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.