600476 Postdienstleistung am UKSH an den Standorten Lübeck und Kiel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/50011633
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uksh.de
Abschnitt II: Gegenstand
600476 Postdienstleistung am UKSH an den Standorten Lübeck und Kiel
Postdienstleistung am UKSH an den Standorten Lübeck und Kiel. Die zu vergebenen Leistungen besteht aus der Erbringung von Postdienstleistungen für das UKSH. Der Auftrag umfasst die Abholung und die Zustellung der jeweiligen Sendungen.
Postdienstleistung am UKSH am Standort Kiel
Kiel
Die zu vergebenen Leistungen besteht aus der Erbringung von Postdienstleistungen für das UKSH am Standort Kiel. Der Auftrag umfasst die Abholung und die Zustellung der jeweiligen Sendungen.
für den Auftraggeber bestehende Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Der Auftraggeber kann die Option bis spätestens drei Monate vor Beendigung der jeweiligen Vertragslaufzeit ausüben.
Postdienstleistung am UKSH Standort Lübeck
Lübeck
Die zu vergebenen Leistungen besteht aus der Erbringung von Postdienstleistungen für das UKSH am Standort Lübeck. Der Auftrag umfasst die Abholung und die Zustellung der jeweiligen Sendungen.
für den Auftraggeber bestehende Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Der Auftraggeber kann die Option bis spätestens drei Monate vor Beendigung der jeweiligen Vertragslaufzeit ausüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aa) Eignungskriterien
BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen
seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit
erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig.
BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes
darf nicht behördlich verboten worden sein.
NA-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund
gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung
nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124
und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt
die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. Ebenso darf kein Ausschlussgrund gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorliegen
ab) Eigenerklärungen und Nachweise
PL 1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
PL 2: Keine Straftaten: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, innerhalb
der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB
genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes.
PL 3: Steuern und Abgaben
PL 3.1: Eigenerklärung Steuern und Abgaben: Eigenerklärung, dass das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb
der letzten drei Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB)
PL 3.2: Nachweis Sozialversicherungsbeiträge: Nachweis der Entrichtung
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten
des Unternehmens und, soweit eine tarifvertragliche Verpflichtung
dazu besteht, Nachweis der vollständigen Entrichtung der Beiträge zur
gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 5
Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Nachweis ist durch Unterlagen
zu führen, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende
Stelle (Einzugsstelle) festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten;
erforderlich ist die Bescheinigung mindestens eines, möglichst
jedoch aller im Unternehmen vertretenen Einzugsstellen (also der
Krankenkassen, nicht bloß eines Buchhalters, Steuerberaters oder
Wirtschaftsprüfers o. dgl.).
PL 4: Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
PL 4.1: Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung,
dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den
letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
PL 4.2: Eigenerklärung AEntG MiLoG: Eigenerklärung, dass der Bieter bzw.
das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte
nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach
§ 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines Verstoßes gegen
§ 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
PL 5: Keine Insolvenz o.Ä: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren. beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
PL 6: Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner
beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
PL 7: Keine Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge
in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
PL 8: Eigenerklärung kein Russland Bezug: Eigenklärung über nicht Zugehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen.
ba) Eignungskriterien
EK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 2.000.000,00 €, für Vermögensschäden
mindestens 1.000.000 € pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden.
EK-II: Vergleichbare Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen und abgeschlossen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen.
Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Umsatz der vergangenen drei Jahre den auf das Jahr gerechneten geschätzten Auftragswert …… des vorliegenden Auftrags klar übersteigt, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung auch im Verhältnis zum nachfolgenden Kriterium an.
bb) Eigenerklärungen und Nachweise
WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 2.000.000. €, für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, ist schon mit dem Angebot Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall die Deckungssummen
auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.
WL2: Vergleichbare Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
ca) Eignungskriterien
EK-I: Berufliche Eignung: Das unternehmen muss über eine gültige Lizenzierung als Postdienstleister gem. § 5 Postgesetz (PostG) verfügen
EK-II: Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (mind. 3 Referenzen) nachgewiesene hinreichende Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Mindeststandard ist die Ausführung von mindestens drei Rahmenvertrags Aufträgen für unterschiedliche Auftraggeber, die zumindest kumulativ nach Umfang und Leistungsspektrum dem vorliegenden Auftrag je Los vergleichbar sind, innerhalb des Referenzzeitraums der letzten drei Jahre (Erbringung der Leistungen für mindestens ein Jahr innerhalb des Zeitraums).
EK-III: Nachhaltigkeit : Das Unternehmen muss nachweisen, dass die Fahrzeuge, welche zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden, die im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) beschriebenen Definitionen für PKW, leichte Nutzfahrzeuge und LKW erfüllen.
EK IV: Sendungslaufzeiten: Das Unternehmen muss für die vergangenen 3 Jahre nachweisen, dass im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent der Sendungen am nächsten Werktag (Einlieferungstag (E) + 1) und 95 Prozent bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (E + 2) zugestellt werden.
EK V: qualifiziertes Personal: Das Unternehmen muss nachweisen, dass das zur Erbringung der Leistung eingesetzte Personal ausreichend qualifiziert ist. Als ausreichend qualifiziert gilt Personal, welches mindestens über eine abgeschlossenen Ausbildung als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen verfügt.
cb) Eigenerklärungen und Nachweise
Zur Prüfung dieser Kriterien sind die folgenden Eigenerklärungen und Nachweise
einzureichen:
TL 1: Lizenzierung als Postdienstleister: Vorlage einer gültigen Lizenz als Postdienstleister gem. § 5 Postgesetz
TL 2: Referenzen: Vorlage von mindestens 3 Referenzen für jedes Los, auf welches ein Angebot abgegeben wird, mit Angabe der jeweiligen Auftragsvolumina und-werte so wie der jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
TL 3: Nachweis Nachhaltigkeit: Vorlage von Nachweisen, welche Belegen, dass Fahrzeuge, die zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden, die im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) beschriebenen Definitionen für PKW, leichte Nutzfahrzeuge und LKW erfüllen.
TL 4: Referenzen gesamtverantwortliche Person Auskunfts- und Beschwerdemanagement: Vorlage von mindestens 2 Referenzen (Kunden / Projekte) mit ähnlichen Sendungsaufkommen, welche die Personen bereits als Ansprechpartner betreut haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland