Wohnungsneubau Wendstraße

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 147-468698)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heiligenhafen, Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heiligenhafen-wohnen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wohnungsneubau Wendstraße

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG wurde von der Stadt Heiligenhafen als Beitrag zur Behebung der örtlichen Wohnraumknappheit initiiert. An ihr sind keine privatwirtschaftlichen Unternehmen beteiligt. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten für Beschäftigte von Gastronomie, Hotellerie und Tourismus auf dem Grundstück Wendstr. 14a in Heiligenhafen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 147-468698

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:

- TL 1 Referenzliste (3 Jahre) über vergleichbare Leistungen. Vergleichbarkeit je Los gem. Kriterium EK-VI.

muss es heißen:

- TL 1 Referenzliste (5 Jahre) über vergleichbare Leistungen. Vergleichbarkeit je Los gem. Kriterium EK-VI.

D.h. der zulässige Referenzzeitraum beträgt 5 Jahre, nicht 3 Jahre, wie in den Vergabeunterlagen richtig ausgeführt (Bewerbungsbedingungen, Tz. 250).

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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