III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung - Erfassung der Gewässerstruktur im Vorort-Verfahren und Bestandsprüfung bekannter Querbauwerke mit der Erfassungssoftware Beach Referenznummer der Bekanntmachung: 44-Z797/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pillnitzer Platz 3
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Postanschrift: Pillnitzer Platz 3
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung - Erfassung der Gewässerstruktur im Vorort-Verfahren und Bestandsprüfung bekannter Querbauwerke mit der Erfassungssoftware Beach
III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung - Erfassung der Gewässerstruktur im Vorort-Verfahren anhand vorgegebener Kartieranleitung und Bestandsprüfung bekannter Querbauwerke mit der Erfassungssoftware Beach
334 km
Kartierlänge in m 343.733
bekannte Qbw. ca. 250
285 km
Kartierlänge in m 284.774
bekannte Qbw. ca. 320
603 km
Kartierlänge in m 602.685
bekannte Qbw. ca. 310
176 km
Kartierlänge in m 175.562
bekannte Qbw. ca. 65
570 km
Kartierlänge in m 569.352
bekannte Qbw. ca. 920
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
- vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung
- Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 50 km eigenständige Kartiererfahrung für mind. 2-4 Fließgewässertypen (das variiert innerhalb der Lose, Gewässertypen sind in Anlage-Tabellen angegeben) verfügen.
- Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) zur Verfügung stehen wird
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363