Verpflegungsleistungen AE Rötha Referenznummer der Bekanntmachung: 17-0452/162/13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altchemnitzer Str. 41
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 371532-1165
Fax: +49 371532-1929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lds.sachsen.de/
Postanschrift: Altchemnitzer Str. 41
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 371532-1165
Fax: +49 371532-1929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lds.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen AE Rötha
Verpflegungsleistungen AE Rötha; Essens- und Getränkeversorgung für Aufnameeinrichtung für Asylbewerber und Flüchtlinge gemäß Leistungsbeschreibung
Rötha
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Mindestens zwei Referenzen über erbrachte Verpflegungsleistungen aus den letzten drei Jahren (Stichtag für Rückrechnung: Ablauf der Angebotsfrist) mit folgendem Mindestleistungsinhalt je Referenzobjekt:
• Erbringung von Verpflegungsleistungen zur ganztägigen Vollverpflegung von Personen (Frühstück, Mittag, Abendessen einschließlich Getränkeversorgung)
• Akzeptierte Leistungsorte: Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 AsylG oder eine sonstige Einrichtung, in der eine Vollverpflegung (wie zuvor angegeben) der darin untergebrachten Personen tatsächlich auch erfolgt
• Unterbringungskapazität der Aufnahmeeinrichtung oder sonstigen Einrichtung: mindestens 250 Personen
• Positive/Zufriedenstellende Bewertung des/der Referenzgeber/s über erbrache Leistungen
• Dauer der Leistungserbringung je Referenzeinrichtung: mindestens 6 Monate
siehe vorstehend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363