12-KSP-23-145, Erweiterungsneubau Grundschule Thesdorf, 2. BA - Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-23-145
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 412145024602
Fax: +49 4121450294602
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-23-145, Erweiterungsneubau Grundschule Thesdorf, 2. BA - Estricharbeiten
Die Leistung umfasst die Estricharbeiten des zweigeschossigen Osttraktes. Sämtliche Räume erhalten eine Fußbodenheizung mit unterschiedlichen Fußbodenaufbauhöhen laut beiligender Ausführungsplanung und den Positionen gemäß Leistungsverzeichnis. Der komplette Fußbodenaufbau von der OK Bodenplatte bzw. Deckenplatte bis einschließlich der Rohrträgerplatte inkl. Verrohrung und Schutzbahn erfolgt bauseits durch das Gewerk Heizung. Die bauseitige Leistung beinhaltet auch die Lieferung und Verlegung eines entsprechend hohen Randdämmstreifens, welcher bis über OK FF reicht.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.
Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1.BA) un einen 2-geschossigen (2.BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich augeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden.
Die Leistung umfasst die Estricharbeiten des zweigeschossigen Osttraktes. Sämtliche Räume erhalten eine Fußbodenheizung mit unterschiedlichen Fußbodenaufbauhöhen laut beiligender Ausführungsplanung und den Positionen gemäß Leistungsverzeichnis. Der komplette Fußbodenaufbau von der OK Bodenplatte bzw. Deckenplatte bis einschließlich der Rohrträgerplatte inkl. Verrohrung und Schutzbahn erfolgt bauseits durch das Gewerk Heizung. Die bauseitige Leistung beinhaltet auch die Lieferung und Verlegung eines entsprechend hohen Randdämmstreifens, welcher bis über OK FF reicht.
Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:
Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und / oder ergänzenden DIN-Normen.
Auf Grundlage von § 51(2) LBO Nr. 3, Nr. 7a und Nr. 12 handelt es sich um einen Sonderbau der GK 5.
Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird während der Bauzeit nicht eingestellt werden. Erforderlichenfalls kann es zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen. Es ist auf den Schulbetrieb Rücksicht zu nehmen.
Der Leitfaden für Nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten.
Nähere Details sind der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag des KSP (Kommunaler Servicebetrieb der Stadt Pinneberg). Dieser wird Vertragspartner.
Die Kommunikation findet nur über das Nachrichtentool der eVergabe statt, sofern nichts anderes bekannt gegeben wird.
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig. Weiterhin Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen (Nachweise bis zu den letzten 5 Jahren) sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle, sowohl vom Bieter und, sofern vorgesehen, auch vom Nachunternehmer binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Haftpflichtversicherung
Eine Anforderung fehlender Unterlagen wird sich vorbehalten. Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits angeforderten Unterlagen vorbehalten.
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
- Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen die Eigenerklärung auch von dem jeweiligen Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben.
Folgende Utnerlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- 3 Referenzen äquivalenten Umfangs und vergleichbarer Art aus den letzten 5 Jahren.
Eine Anforderung fehlender Unterlagen wird sich vorbehalten. Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits angeforderten Unterlagen vorbehalten.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B.
Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60KT, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, RPA) bishin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen.
Der AN hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1% der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne USt) begrenzt. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Nachweise zu Produkteigenschaften sind auf Verlangen vorzulegen. Datenblätter werden im Zuge des Bauablaufs abgestimmt und abgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Öffnungstermin ist gem. § 14 Abs. 1 VOB/A EU bei ausschließlich elektronischer Angebotsabgabe nicht öffentlich. Die Bieter erhalten das Ergebnis der Submission von Amts wegen umgehend und ohne gesonderte Anforderung in Anwendung des § 14 Abs. 6 VOB/A EU.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Es besteht die Verpflichtung, sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt, das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle entsprechend auszufüllen und vorzulegen. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von 100.000 Euro ist das Formblatt 223 lediglich für die von der Zentralen Vergabestelle genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme einen Wert von 250.000 Euro, so sind alle Positionen des Formblattes 223 auszufüllen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884640
Fax: +49 431-9884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eiens geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).