Rahmenvertrag Holzernte komplett Referenznummer der Bekanntmachung: 10/67/23/008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 371488-1067
Fax: +49 371488-1090
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Holzernte komplett
Rahmenvertrag Holzernte
Revier Zeisigwald
Revier Zeisigwald
Rahmenvereinbarung über die hochmechanisierte und
motormanuelle Holzernte im regulären Einschlag, Käferholz und
Wurf- und Bruchholz.
Der Vertrag läuft vom 01.11.2023 bis 31.10.2024 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (für die Ausführungszeit 01.11.2024-31.10.2025, 01.11.2025-31.10.2026 sowie 01.11.2026-31.10.2027 ), wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.10.2027
Es können Vertragsstrafen anfallen:
Nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber hat der
Auftragnehmer eine Frist von 14 Tagen, um die Arbeiten
auszuführen und die Holzmenge zur Aufnahme bzw. die
erbrachte Leistung zur Kontrolle vorzuzeigen. Nach Ablauf
dieser Frist kann der Auftraggeber einem Drittunternehmen den
Auftrag zur Bereitstellung der Leistung erteilen oder eine
Vertragsstrafe berechnen. Für den Fall der Neuvergabe an ein
Drittunternehmen hat der Auftragnehmer den Mehraufwand des
Auftraggebers zu zahlen. Der Mehraufwand ist die Differenz
zwischen dem Leistungspreis dieses Vertrages und einem
höheren Leistungspreis des Drittunternehmers. Für den Fall der
Vertragsstrafe werden für jeden Kalendertag des Verzuges 0,5
%, jedoch maximal 5 % des Leistungspreises erhoben.
Revier Saidenbach
Revier Saidenbach
Rahmenvereinbarung über die hochmechanisierte und
motormanuelle Holzernte im regulären Einschlag, Käferholz und
Wurf- und Bruchholz.
Der Vertrag läuft vom 01.11.2023 bis 31.10.2024 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (für die Ausführungszeit 01.11.2024-31.10.2025, 01.11.2025-31.10.2026 sowie 01.11.2026-31.10.2027 ), wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.10.2027
Es können Vertragsstrafen anfallen:
Nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber hat der
Auftragnehmer eine Frist von 14 Tagen, um die Arbeiten
auszuführen und die Holzmenge zur Aufnahme bzw. die
erbrachte Leistung zur Kontrolle vorzuzeigen. Nach Ablauf
dieser Frist kann der Auftraggeber einem Drittunternehmen den
Auftrag zur Bereitstellung der Leistung erteilen oder eine
Vertragsstrafe berechnen. Für den Fall der Neuvergabe an ein
Drittunternehmen hat der Auftragnehmer den Mehraufwand des
Auftraggebers zu zahlen. Der Mehraufwand ist die Differenz
zwischen dem Leistungspreis dieses Vertrages und einem
höheren Leistungspreis des Drittunternehmers. Für den Fall der
Vertragsstrafe werden für jeden Kalendertag des Verzuges 0,5
%, jedoch maximal 5 % des Leistungspreises erhoben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
*Eigenerklärung zur Einhaltung der geforderten Punkte (siehe Leistunsgverzeichnis)
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
- Einsatz qualifizierten Arbeitskräften zur Waldarbeit
- RAL Gütezeichen Wald- und Landschaftspflege oder vergleichbares Zertifikat
- Erklärung des Bieters über die zum Einsatz kommenden Maschinentypen
- Nennung von 3 Referenzen über vergleichbare Arbeiten in deutschen Wäldern und Forsten innerhalb der letzten 3 Jahre
- Erklärung des Bieters über notwendige Sprachkenntnisse
- Nennung eines Ansprechpartners, welcher ebenfalls 3 Referenzen über Arbeiten in deutschen Wäldern und Forsten innerhalb der letzten drei Jahre angibt *"Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen" * "Eigenerklärung_Russland-Sanktionen_Stand_04.2022.pdf"
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Nachweise zu jeder Eigenerklärungen emtsprechend vorzulegen Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, hat der Bieter mit seinem Angebot gem. § 6 Abs. 1 SächsVergabeG ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen vorzulegen.
siehe III.1.1) und gemäß Auftragsunterlagen
siehe III.1.1)
siehe III.1.1) und gemäß Auftragsunterlagen
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG: Die Angebotsabgabe sowie die komplette
Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch
zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum
Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste,
Submissionsstelle
VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag - Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein
Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift: Altchemnitzer Str. 41
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: +49 371532-0
Fax: +49 371532-1303