Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida, Los 107_Austausch HDI-Unterfangung Referenznummer der Bekanntmachung: 2736_01_107
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hainichener Straße 4 – 6
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmkgmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida, Los 107_Austausch HDI-Unterfangung
Austausch HDI-Fundamente mit Rückbau HDI-Körper und Neubau Fundamentunterfangung
Mittweida, DE
• 13 St Fördereinrichtungen und Fahrungen auf-, um- und abbauen
• ca. 30m³ Aufbruch von schadhaften durch Ettringitbildung stückig zersetzten HDI-Körpern
• ca. 50m³ Einbau Frischbeton C 25/30, XA1 für Fundamentunterfangungskörper
• ca. 30m Injektionsanker bzw. Mikropfähle als Rückverankerung einbauen
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Vergabe erfolgte wegen der äußersten Dringlichkeit der Leistung aus zwingenden Gründen infolge von nicht voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber verursachten Ereignissen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A). Inhalt der ausgeschriebenen Bauleistungen ist der Austausch von Unterfangungskörpern zur Wiederherstellung der Standsicherheit eines Bestandsgebäudes nach einer Entfestigung von Unterfangungskörpern durch Ettringitbildung. Die Entfestigung wurd
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida, Los 107_Austausch HDI-Unterfangung
Postanschrift: Kobaltstraße 42
Ort: Schneeberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08289
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-977-3800
Fax: +49 341-977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Die vorgenannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Nachprüfungsantrag gelten nicht, wenn mit dem Nachprüfungsantrag die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist) begehrt wird (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB)