Wach- und Sicherheitsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2023-000394
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Uhlenkrog 32
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315942365
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach- und Sicherheitsdienst
Wach- und Sicherheitsdienst für die Besetzung der Pförtnereien an den Standorten Uhlenkrog 32, Hasselfelde 30 und optional Hasselfelde 40 in Kiel und mobiler Revierkontrolldienst
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsbeschreibung
Feste Einsatzzeiten Standort Uhlenkrog 32, 24113 Kiel (Hassee):
Täglich von Montag bis Sonntag von 14:30 Uhr bis 6:30 Uhr
Samstag und Sonntag sowie Feiertags durchgängig 24/7
Feste Einsatzzeiten Hasselfelde 30, 24149 (Küstenkraftwerk):
Bis auf Widerruf täglich von Montag bis Sonntag durchgängig 24/7.
An beiden Standorten befährt ein Revierfahrer das Gelände nach einem abgestimmten Plan (ca. 25 – 30 Anlaufpunkte, Dauer des Kontrolldienstes ca. 2h).
Jeder Standort ist hierbei gesondert zu betrachten. Unregelmäßigkeiten ist unverzüglich der Rufbereitschaft Werkschutz mitzuteilen.
Optional: Feste Einsatzzeiten Hasselfelde 40 (Gelände des ehem. Gemeinschaftskraftwerks)
Der Rückbau des ehemaligen Kohlekraftwerks (GKK) wird voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Möglicherweise wird für ein Anschlussprojekt ab dem 01.01.2024 aber weiterhin die Besetzung der Pförtnerei erforderlich sein. Die festen Einsatzzeiten sind täglich von Montag bis Freitag von 06:00h bis 18:00h. Die Entscheidung, ob die Pförtnerei ab dem 01.01.2024 weiterhin besetzt wird, fällt bis zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens. Die hierfür benötigten Kapazitäten sind von den Bewerbern entsprechend zu berücksichtigen.
Beschreibung der zu bedienenden Systeme:
Der generelle Zutritt zu den Geländen wird durch codierte Ausweise überwacht.
Im Bereich Pförtnerei Hassee müssen alle anfallenden Alarme und Störungen in den verschiedenen Anwendungen wie Zutrittskontrolle, Gebäudeleitsystem und Videoüberwachung zeitnah quittiert und nach Vorgabe durch das meldende System bearbeitet werden.
Gebäudeleitsystem (IDS):
Alle Informationen, die für den Betrieb der Liegenschaft Hassee und der Außenliegenschaften
notwendig sind, werden im Leitsystem dargestellt.
Alle relevanten Meldungen sind mit den Informationen hinterlegt, welche befolgt werden müssen.
Beispiel: Ausfall einer Kühlanlage: Bitte die technische Rufbereitschaft unter Tel. 0151-62905883
anrufen.
Feueralarme: nach vorhandenen Dienstanweisungen unverzüglich bearbeiten
Physikalisches Wachbuch:
Um im Werkschutz wichtige Informationen austauschen zu können, wird das Wachbuch verwendet.
Der diensthabende Werkschützer erhält dieses Wachbuch bei der Übernahme der Schicht von dem Werkschützer der vorherigen Schicht. Während der Schicht werden meldepflichtige Vorfälle wie z.B. Ausfall einer Kamera, Störungsmeldungen sowie geplante Aufzugskontrollanrufe eingetragen. Auf diese Weise werden die Informationen für alle Werkschützer der nachfolgenden Schichten zugänglich gespeichert. Darüber hinaus können Mitarbeiter des Werkschutzes diese Einträge einsehen, auswerten und ggf. schnell reagieren. So löst z.B. das Ereignis eines Defekts die Beauftragung zur Instandsetzung aus. Eine Einweisung findet separat statt.
Videoüberwachung:
Es wird eine Außenhautabsicherung an der Grundstücksgrenze durch detektierte Flächen durchgeführt. An einigen Punkten wird zur besseren Übersichtlichkeit mit Domkameras gearbeitet.
Die Überwachung dient dem Schutz der Objekte des Auftraggebers gegen Zugriff Dritter.
Sollten Dritte versuchen, sich Zutritt zum Grundstück des Auftraggebers zu verschaffen, ist nach Vorgabe der Dienstanweisung zu verfahren.
Telefonannahme:
In der Pförtnerei läuft der Anschluss der zentralen Rufnummer des Auftraggebers auf.
Alle Anrufe in der Pförtnerei sind entgegen zu nehmen.
Dabei ist der Verhaltenskodex für den Umgang mit Anrufern einzuhalten.
Störmeldungen Aufzüge:
Es werden Störmeldungen sowie Meldungen der Systemeigenkontrolle entsprechend der Dienstanweisungen abgearbeitet.
Schlüsselausgabe:
Die Stadtwerke Kiel verwalten am Standort Hassee ca. 10.000 Schlüssel. Im Störungsfall ist eine Herausgabe von einzelnen Schlüsseln durch den Werkschützer in der Pförtnerei nötig. Diese Herausgabe kann tagsüber und nachts stattfinden. Eine Einweisung auf dieses System findet separat statt. Generell dürfen nur Schlüssel an Mitarbeiter des Auftraggebers mit einem gültigen Mitarbeiterausweis herausgegeben werden. Darüber hinaus sind die Kundenschlüssel ab 19:00h wieder zurück in den Schlüsseltresor zu sortieren. Der Werkschützer nimmt dabei auch die erforderlichen Ein- und Ausbuchungen im Schlüsselverwaltungssystem vor. Schlüsselbunde sind durch den Werkschützer anhand von zur Verfügung gestellten Listen zusammenzustellen.
Dienstkleidung:
Der Auftragnehmer stattet seine Mitarbeiter mit notwendiger und angemessener Dienstkleidung aus.
Dienstkleidung ist die Kleidung, die im Hinblick auf ein einheitlich erkennbares Erscheinungsbild von Mitarbeitern gegenüber den Kunden anstelle von privater Kleidung zu tragen ist.
Optional: Tätigkeit von Brandwachen bei Bedarf für Veranstaltungen auf allen Liegenschaften der Stadtwerke Kiel.
Anwesenheit während der kompletten Veranstaltung, einleiten von Erstmaßnahmen im Brandfall
Das eingesetzte Personal muss folgende Befähigungen haben:
- Brandklassenkunde
- Löschmittelkunde
- Kunde in Erstmaßnahmen bei Entstehungsbränden
Optional: Tätigkeit von Parkeinweisern bei Bedarf für Veranstaltungen auf allen Liegenschaften der Stadtwerke Kiel.
Anwesenheit vor und zu Beginn der Veranstaltung auf dem Parkplatz, Einweisen der Besucher auf den vorgesehenen Parkflächen nach Planung des Auftraggebers
Optional: Sicherheits- und Ordnungsdienst bei Bedarf für Veranstaltungen auf allen Liegenschaften der Stadtwerke Kiel.
Anwesenheit vor und zu Beginn der Veranstaltung auf dem Parkplatz, Wach- und Sicherheitsdienst nach Planung des Auftraggebers.
Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 um 00:00 zu laufen und endet am 31.12.2024 um 23:59 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 36 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.12.2027 um 23:59 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Darstellung des Unternehmens, inklusive vollständiger und detaillierter Eignerstruktur des gesamten
Unternehmens/Konzerngesellschaft.
2.
Aktueller Handelsregisterauszug (Kopie genügt). Falls es sich beim Bewerber um eine Konzerngesellschaft
handelt und dieser sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen will, zusätzlich ein
aktueller Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft
3.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten
Vordruck (Eigenerklärung §§123_124 GWB).
4.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung hinsichtlich der Sozialversicherung und ggf. der
tarifvertraglichen Verpflichtungen mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vordruck (Eigenerklärung
Sozialversicherung_tarifvertragl Verpfl). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit
der Erklärung entsprechende Bescheinigungen über das Entrichten der genannten Beiträge einzuholen.
Mit dem Angebot ermächtigen die Bewerber den Auftraggeber entsprechende Bescheinigungen einzuholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Erklärung auch von bei Auftrag bekannten Nachunternehmern oder
Entleihern von Leiharbeitern/Leiharbeiterinnen zu fordern.
Jeder Bewerber hat die Unterlagen nach VI.3) vorzulegen.
5.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten
Vordruck zur Einwilligung eines Lieferantenaudit (Eigenerklärung Lieferantenaudit)
6.
Erlaubnis für das Sicherheitsgewerbe (§ 34a GewO), sog. Bewachererlaubnis
7.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung hinsichtlich der Sanktionen gegenüber Russland mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vordruck (Eigenerklärung Sanktionen Russland).
8.
Verpflichtungserklärung Verzicht auf Einsatz von Nachunternehmen (Subunternehmen)
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung als Verpflichtungserklärung abzugeben, aus welcher hervorgeht, dass die zu erbringende Leistung des Sicherheitsdienstes ebenso wie des Revierdienstes ausschließlich durch den Einsatz von eigenem Personal zu erbringen ist. Der Einsatz von Nachunternehmen (Subunternehmen) ist verbindlich ausgeschlossen.
9.
Aktueller Geschäftsbericht; Testierter Jahresabschluss für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr;
(zusätzlich für die Muttergesellschaft, wenn sich bei Konzerngesellschaften der Bewerber auf die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen will)
10.
Der Bewerber hat den Nachweis / die Deckungsbestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen, welche die Voraussetzungen gemäß § 34a Gewerbeordnung und § 14 Bewachungsverordnung in den jeweils gültigen Fassungen sowie die Vorgaben der DIN 77200-1 erfüllt. Zudem soll die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeiter im ursächlichen Zusammenhang mit strafbaren Handlungen, insbesondere bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen als mitversichert gelten.
Folgende Versicherungssummen müssen je Versicherungsfall mindestens nachgewiesen werden:
10.000.000 € pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden, insbesondere gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen wie z.B. BDSG und DSGVO)
5.000.000 € für Umwelthaftpflichtschäden inklusive Umwelthaftpflichtregress
10.000.000 € für Bearbeitungs- beziehungsweise Tätigkeitsschäden
5.000.000 € für die Beschädigung und Vernichtung bewachter Sachen
500.000 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen
500.000 € für das Abhandenkommen überlassener Schlüssel/Schließanlage/GHS
11.
Der Bewerber hat von mindestens zwei gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung einzureichen, aus welcher hervorgeht, dass die Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Umlagen rechtzeitig gezahlt worden sind und derzeit keine Beitragsrückstände bestehen.
12.
Der Bewerber hat von der zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung einzureichen, aus welcher hervorgeht, dass alle Forderungen gezahlt werden und worden sind.
13.
Der Bewerber weist eine vorhandene Zertifizierung als VdS anerkanntes Wach- und Sicherheits-unternehmen mit Interventionsstelle gemäß VdS 2172 nach. Hierbei ist ein gültiges Zertifikat des VdS einzureichen. Eine reine Eigenerklärung des Bewerber reicht nicht aus.
14.
Der Bewerber verfügt über eine Zertifizierung als Sicherheitsdienstleister nach DIN 77200-1:2020-07. Hierbei ist ein gültiges Zertifikat eines anerkannten Zertifizierungsunternehmens vorzulegen. Dieses muss zudem von der DAkkS seinerseits akkreditiert sein. Eine reine Eigenerklärung des Bewerbers reicht nicht aus.
15.
Der Bewerber verfügt über eine Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und weist diese mit einer entsprechenden Bescheinigung nach.
16.
Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist der Nachweis über ein wirksam umgesetztes Informations-Sicherheitskonzept, welches für die eingesetzten Mitarbeiter
arbeitsvertragliche Regelungen zur IT-Sicherheit, Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit enthält.
17.
Darstellung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Eigenerklärung, mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vordruck dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften in Höhe von mindestens 10 % der geplanten Nettoauftragssumme p.a. als Vertragserfüllungsbürgschaft beizubringen.
Werden Gegenstand der Vertragsverhandlung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben.
Der (selbst verfasste) Teilnahmeantrag mit den unter III geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung
der Eignung ist über das Vergabeportal "Deutsche eVergabe" ausschließlich digital bis zu dem unter Ziff. IV.2.
genannten Termin bei der unter Ziff.I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht
formgerecht (z.B. per Post) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III zu gliedern und hat die nachgefragten
Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich
dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere
Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3.
Unter "aktuell" in Ziffer III.1.) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung
(z.B. Handelsregisterauszug) nicht älter als sechs Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt
der EU sein darf.
4.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter (Drittbescheinigungen) entfällt, wenn und sofern ein
vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber
nachzuweisen und zu erläutern.
5.
Im Sinne der vorherigen Ziffer 3-4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen
vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung
erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher
Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument bzw.
eine Drittbescheinigung nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines
vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der
Mindestbedingungen) mit einer angemessenen Frist nachzufordern.
7.
Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal "Deutsche eVergabe" bis 7 Kalendertage vor Ablauf der
Bewerbungsfrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird
sich bemühen, zeitnah zu antworten.
8.
Die Vergabeunterlagen enthalten Informationen und Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen. Sie können
daher nicht frei zugänglich bereitgestellt werden.
Zusammen mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist eine Verschwiegenheitserklärung mit dem im Vergabeportal
zur Verfügung gestellten Vordruck abzugeben.
9.
Die Stadtwerke Kiel AG fällt in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
und ist verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in
angemessener Weise nachzukommen. Jeder Lieferant/Bewerber/Bieter ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung
verpflichtet, SW Kiel bei der Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu
unterstützen. Wir kommen zwecks Mitwirkung im Rahmen der erforderlichen Prüfungen bzw. wegen einer
Selbstauskunft auf Sie zu.
10.
Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote sowie Angebotspräsentation erhält der
Bewerber/Bieter keine Kostenerstattung.
11.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884701
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.