Abbruch OP-Container Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: 041 23 / STM / Los R09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 341909-3250
Fax: +49 341909-3251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch OP-Container Anlage
Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude geplant:
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Klinikum St. Georg gGmbH
Haus 8 Klinik für Strahlentherapie
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
LOS 209 R09_Abbruch OP Container Anlage
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin
(Haus 8) am Standort Eutritzsch in mehreren Bauabschnitten. Inhalt des Loses sind die Abbrucharbeiten eines OP Modulanbau am Haus 4.
Beräumung Gebäude:
- Demontage Innentüren Schiebetüren mit Antrieb 6 Stück
- Demontage abgehängte Zwischendecke 210 m²
- Demontage Dachhaut aus Kunststoffbahn 250 m²
- Demontage und Entsorgung Haustechnik 1 pauschal
Abbruch Raumzellenanlage und Entsorgung
- Gebäuderückbau und Entsorgung Raumzellenanlage ca. 1000 m³ umbauter Raum
- Abbruch Fundamente aus Stahlbeton 12 m³
- Entsorgung von gipshaltige Baustoffe 33 Tonnen
- Entsorgung von zementgebundenen Spannplatten 19 Tonnen
- Entsorgung von Leuchtstoffröhren 135 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch OP-Container
Postanschrift: Zeitzer Straße 38
Ort: Kretzschau
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06712
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0468T5
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3202
Fax: +49 341977-1049
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.