RV zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: ESN230919
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4561399-233
Fax: +49 4561399-289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen
Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem nördlichen Gebiet im Kreis Ostholstein
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In dieser Ausschreibung sind die Biomengen aus dem Gebiet der nörlichen Sammlung ausgeschrieben.
Die Sammlung der Bioabfälle erfolgt im Kreis Ostholstein 14- tägig über MGB 80 l und MGB 120 l sowie mittels Bioabfallsäcken (aus Kraftsackpapier) für gelegentliche Mehrmengen. Für die Erfassung werden derzeit ausschließlich Pressplattenfahrzeuge mit Festaufbauten eingesetzt. Sämtliche MGB befinden sich im Eigentum des AG und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung
Der Vertrag kann 2- mal verlängert werden: jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre, somit endet der Vertrag spätestens zum 31.12.2027 ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf.
Nebenangebote sind zugelassen, ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten
nur für nachfolgend genannte Bereiche :
In Bezug auf das Verwertungsverfahren mit Angabe der Übernahmestelle und Verwertungsanlage. Positionen hierfür befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vordruck: Eigenerklärung zur Eigenung über Formblatt 124
- Umsatz der letzten 3 Jahre
- Ausführung vergleichbarer Leistungen
- Erforderliche Arbeitskräfte
- Eintragung im Handelsregister
- Insolvenz / Liquidation
- Schwere Verfehlungen
- Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
- Referenznachweise vergleichbarer Leistungen
Alternativ: Angabe der Präqualifizierungsnummer (PQ-Nr.) / Zugangsdaten
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden.
Eigenerklärung für alle Ausschreibungen oberhalb der EU Schwellenwerte ab 09.04.2022 (5.EU Sanktionspaket): über die Einhaltung Anforderungen aus Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formblatt 098)
zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Eignung:
• Anlagengenehmigungen (ggf. ergänzt um die notwendige Genehmigung der Übernahmestelle in dem Falle, dass die Endentsorgungsanlage und die Übernahmestelle örtlich getrennt sind),
• gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat,
• Gütezertifizierung der Endprodukte nach Bundesgütegemeinschaft Kompost
Der AN hat mit dem Angebot ein Vermarktungskonzept inkl. sämtlichen für die Erfüllung
der Leistungen erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorzulegen. (Vermarktungswege mit Mengennachweis). Angabe zur Art der Behandlung (z. B. Kompostierung, Vergärung) und Beschreibung des Verfahrens.
Der AN hat mit Angebotsabgabe die Verwertungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass die benannte Entsorgungsanlage zur Aufnahme des Abfalls berechtigt ist.
ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.