Projektvertrag zur Realisierung eines BI-Gesamtsystems (HKR 2025) Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2023-12 SMF
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Carolaplatz 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektvertrag zur Realisierung eines BI-Gesamtsystems (HKR 2025)
Die Umsetzung der IT-Strategie HKR 2025 des Freistaates Sachsen hat eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Geschäftsprozesse im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der kameralen Kernverwaltung zum Ziel. Im Ergebnis soll ein fachlich flexibles, technologisch zukunftsfähiges sowie integriertes HKR-IT-Ökosystem entstehen. Ein Teilziel der Umsetzung umfasst den Aufbau eines den allgemeinen Zielstellungen der IT-Strategie HKR 2025 folgenden Business-Intelligence-Systems ("BI-Gesamtsystem") zur Realisierung eines zentralen analytischen Berichtswesens im HKR-Segment. In den vergangenen Jahren wurde bereits ein Teil dieses BI-Gesamtsystems innerhalb einer Eigenentwicklung des Sächsische Staatsministerium der Finanzen erfolgreich prototypisch realisiert und teilweise in Betrieb genommen. Als Eckpunkte haben sich dabei ein agiles Projektvorgehen in gemischten Teams, Microsoft PowerBI als analytisches Frontend und ein BI-Architektur-Konzept ergeben. Der Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, beabsichtigt, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister als Unterstützung beim Ausbau des "BI-Gesamtsystem" als Teilsystem der IT-Strategie HKR 2025 zu gewinnen.
Dresden
Die Umsetzung der IT-Strategie HKR 2025 des Freistaates Sachsen hat eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Geschäftsprozesse im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der kameralen Kernverwaltung zum Ziel. Im Ergebnis soll ein fachlich flexibles, technologisch zukunftsfähiges sowie integriertes HKR-IT-Ökosystem entstehen. Ein Teilziel der Umsetzung umfasst den Aufbau eines den allgemeinen Zielstellungen der IT-Strategie HKR 2025 folgenden Business-Intelligence-Systems ("BI-Gesamtsystem") zur Realisierung eines zentralen analytischen Berichtswesens im HKR-Segment. In den vergangenen Jahren wurde bereits ein Teil dieses BI-Gesamtsystems innerhalb einer Eigenentwicklung des Sächsische Staatsministerium der Finanzen erfolgreich prototypisch realisiert und teilweise in Betrieb genommen. Als Eckpunkte haben sich dabei ein agiles Projektvorgehen in gemischten Teams, Microsoft PowerBI als analytisches Frontend und ein BI-Architektur-Konzept ergeben. Der Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, beabsichtigt, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister als Unterstützung beim Ausbau des "BI-Gesamtsystem" als Teilsystem der IT-Strategie HKR 2025 zu gewinnen.
Der Auftraggeber hat die Option, den Projektvertrag dreimalig um maximal jeweils ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
Siehe Abschnitt III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung: Kriterien 2, 3, 4, 7, 8 und 9
Erweisen sich mehr als drei Bewerber als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die drei Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Punktzahl des Kriteriums Nr. 9 (Referenzprojekte). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.
Vertragsverlängerungsoption, siehe II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
1: Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bewerbergemeinschaft / Ihre Eignungsverleiher und das entsprechende, auftragsrelevante Leistungsportfolio kurz dar. Es sind auch Angaben dazu zu machen, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bewerbergemeinschaften.
Gehen Sie dabei auch darauf ein, welche Leistungsinhalte des Ausschreibungsgegenstandes durch welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu welchen Anteilen übernommen werden sollen.
3: Bitte geben Sie an, seit wann Ihr Unternehmen in dem dem Projekt entsprechendem Leistungsspektrum tätig ist (bei Bewerbergemeinschaften ist auf den Tätigkeitszeitraum je beteiligtem Unternehmen abzustellen).
4: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. Gewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz dieser Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt für die Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Umsatzes im Geschäftsbereich der anzubietenden Leistungen beruft.
5: Formlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 800.000,00 € für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt. Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Eintragung in Teil IV, Abschnitt B der EEE den hier geforderten Erklärungsgehalt nicht ausreichend abdeckt.
zu 5: Eine Eigenerklärung über ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
muss vom Bewerber / allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorliegen.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
6: Bitte reichen Sie eine formlose Eigenerklärung ein aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt und ob diese bei Vertragsabschluss unmittelbar die zur Umsetzung des künftigen BI-Systems (z. B. notwendige Lizenzen, Infrastruktur und Personal etc.) bereitstehen werden.
7: Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen und die Anzahl seiner Führungskräfte bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt für die Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich der Beschäftigtenzahl und der Anzahl der Führungskräfte beruft.
8: Bitte geben Sie an, welche und wie viele (technische) Fachkräfte (getrennt nach Qualifikation) oder technischen Stellen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören.
9: Bitte weisen Sie nach, dass Sie im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes bereits erfolgreich arbeiten. Geben Sie dazu drei abgeschlossene Referenzprojekte (Projektende darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen; Folge-, Weiterentwicklungs-, Wartungsaufträge, reine Beratungsleistungen ohne eigenen Umsetzungsanteil etc. sind nicht zu berücksichtigen; Projektabschluss setzt zumindest eine Produktivsetzung voraus; dies gilt auch, soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft auf die Eignung von Eignungsverleihern beruft) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und beschreiben Sie diese kurz mit folgenden Mindestinhalten:
• Bezeichnung des Projekts
• Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts sowie Inhalt und Art Ihrer Leistungen und ggf. Unterbeauftragungen
• Leistungszeitraum des Projekts
• Auftragswert gesamt und Ihr Anteil (in PT und Euro),
• Auftraggeber mit vollständiger Anschrift
• Projektorganisation, Arbeitsweise, Form der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
• Verwendung eines Architekturkonzepts bzw. EAM
• Art des Anforderungsdesigns
• eingesetzte Technologien
• Anzahl Nutzer und Nutzerstruktur
• Rollen, welche innerhalb des Projektes durch Sie besetzt wurden.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47 VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauftragnehmer i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt und die Leistung erbracht wurde und dass beim Eignungsverleiher gleichfalls die oben genannten Bedingungen für die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem Beschaffungsgegenstand erfüllt werden.
Bei Bewerbergemeinschaft werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Hinsichtlich der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft, wird auf Kapitel 8 der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb verwiesen.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.
10: Bitte weisen Sie den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2015 oder vergleichbar nach. Dazu legen sie einen von Dritten erstellten Beleg oder eine selbsterstellte Eigenerklärung vor, aus der sich die Zertifizierung entnehmen lässt.
11: Bitte weisen Sie nach, dass Sie zur Absicherung der Anforderungen im Rahmen der DSGVO eine jährliche Revision der technischen und fachlichen Maßnahmenliste bezüglich Ihrer eingesetzten Entwicklungswerkzeuge und Entwicklungsverfahren durchführen. Dazu legen sie einen von Dritten erstellten Beleg oder eine selbsterstellte Eigenerklärung vor, aus der sich die Zertifizierung entnehmen lässt.
zu 6: Eine Eigenerklärung über das Bereitstehen der Ressourcen liegt vom Bewerber/
allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vor.
zu 9: Drei geeignete, abgeschlossene Referenzen, in welchen jeweils alle folgenden Aspekte wie Schnittstellen, Datenprozessierung, Datawarehouse und Datenvisualisierung eines BI-Systems durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft umgesetzt wurden.
zu 10: Zertifikat oder Eigenerklärung liegt für den Bewerber/ alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft vor
zu 11: Zertifikat oder Eigenerklärung liegt für den Bewerber/ ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vor
- Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 9) unmittelbar nach Zuschlagserteilung,
- Nach Zuschlagserteilung werden alle für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter namentlich benannt.
- Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen" (Anlage 10) vorlegen.
- Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Vertraulichkeitsverpflichtung" (Anlage 11) vorlegen.
- Die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Projektbeteiligten während der Projektlaufzeit erfolgt in deutscher Sprache.
- Alle Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, beherrschen die deutsche Sprache mindestens entsprechend Level GER C1 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
- Sitz des Unternehmens innerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1-88)
- Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (u.a. DSGVO und Vorgaben zu BSI-konformer IT-Sicherheit in BI-Systemen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Teilnahmeantrag zwingend die Unterlagen entsprechend dem Kriterium Nr. 1 der Anlage 8 der Vergabeunterlagen bzw. Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen / Angaben entsprechend Anlage 8 bzw. Abschnitt III dieser Bekanntmachung nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Hinweise:
- Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig.
- Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de