15-TO-23-219; Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume" - Kita Seepferdchen Referenznummer der Bekanntmachung: 15-TO-23-219; Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume" - Kita Seepferdchen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41214502-4581
Fax: +49 41214502-94581
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
15-TO-23-219; Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume" - Kita Seepferdchen
Erweiterung KITA-Seepferdchen um zwei Elementargruppen und evtl. eine Krippengruppe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Erweiterung einer
bestehenden Kindertagesstätte in Tornesch.
Leistungsbild Architektur Gebäude und Innenräume: Beauftragt werden sollen stufenweise die Leistungen der Leistungsphasen 3 – 8 gem. § 34 HOAI Anlage 10. Einstufung in Honorarzone III Mindestsatz. Das Angebot soll detaillierte Angaben zu Nebenkosten und Zuschlägen beinhalten.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung geplant:
Stufe 1 Leistungsphase 2
Stufe 2 Leistungsphasen 3 - 4
Stufe 3 Leistungsphasen 5 – 8
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen bis zum 06.09.2023 zu stellen. Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie im
Formblatt 02 Aufforderung zur Angebotsabgabe!
Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Deutsche eVergabe geführt.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Tornesch. Diese wird Vertragspartner. Die Leistungsbeschreibung/ das Leistungsverzeichnis wurde eigenverantwortlich vom Auftraggeber erstellt.
Vorläufiger voraussichtlicher Zeitplan:
Lph2 (Vorentwurf und Kostenschätzung) Mitte Sept.2023
Lph 3 (Entwurf + Kostenberechnung) Okt. 2023
Lph 4 (Bauantrag + ggf. Zuarbeit Förderanträge) Nov. 2023
Lph 5-8 nach Bearbeitungsstand folgend ab Dez.2023
Baubeginn (Vorbereitung der Baustelle) 2.Quartal 2024
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Akzeptierte Dateitypen: .xls,.xla,.dxf,.ppt,.pptx,.doc,.pdf,.xlsx,.docx,.zip,.jpeg,.jpg,.png,.tiff,.tif,.gif,.txt,.xml,.msg,.d83,.d84,.d86,.d81,.p83,.p84,.p81,.p86,.x83,.x84,.x81,.x86,.dwg,.d85,.p85,.x85,.x80;
Das Einreichen von Angeboten und / oder Anlagen zu Angeboten als Link ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, von Ihnen Bestätigungen / Nachweise nachzufordern, die innerhalb von 6 Kalendertagen ab Aufforderung nachzureichen sind. Folgende Nachweise sind dann zu erbringen:
•Erklärung zur Insolvenz
•Erklärung zu Verfehlungen
•Erklärung zu Steuern
•Erklärung zu Krankenkassen
•Erklärung zu Berufsgenossenschaften
•Erklärung zu Berufsregister: Nachweis über die Eintragung in die Architektenkammer oder ver-gleichbare Nachweise, inklusive Bauvorlageberechtigung
•Erklärung zu Umsatz
•Erklärung zu Haftpflichtversicherung: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über eine Mindesthöhe für Personen von 1.500.000,- € und sonstige Schäden von mindestens 2.000.000,- € nicht älter als 1 Jahr
-Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren
Mindestanforderungen (Nichterfüllung führt zum Angebotsausschluss):
1. Sichere Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
2. Sichere Kenntnisse der deutschen Gesetzgebung im Hinblick auf alle für die Umsetzung dieses
Bauvorhabens relevanten Gesetze, Vorschriften, DIN Normen und anerkannten Regeln der Technik
3. Nachweis von Erfahrungen des Unternehmens mit „Bauen im Bestand“, sprich: im laufenden
Betrieb durch mind. unternehmensbezogene, aussagefähige und nachvollziehbare Referenzen aus
den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Dieser Nachweis kann entfallen, wenn
entsprechend personenbezogene Referenznachweise im Rahmen der Zuschlagskriterien erbracht
werden
4. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über eine Mindesthöhe für Personen von 1.500.000,- €
und sonstige Schäden von mindestens 2.000.000,- € nicht älter als 1 Jahr.
5. Nachweis über die Eintragung in die Architektenkammer oder vergleichbare Nachweise, inklusive
Bauvorlageberechtigung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B
Abschnitt IV: Verfahren
Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884542
Fax: +49 431-9884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).