12-KSP-22-338; Erweiterungsbau Grundschule Rübekamp Pinneberg--Wärmeversorgungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-338
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41214502-4579
Fax: +49 41214502-94579
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-338; Erweiterungsbau Grundschule Rübekamp Pinneberg--Wärmeversorgungsanlage
Lieferung und Einbau einer Wärmeversorgungsanlage/Heizungsinstallationen einschließlich Inbetriebnahme und Wartung bis 4 Jahre gemäß Leistungsverzeichnis.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Rübekamp in Pinneberg einen separaten Erweiterungsneubau für das bestehende Schulgebäude. Zur Umsetzung des Neubaus wurden bestehende Wohnbauten, welche sich in Hand der Stadt Pinneberg befinden, zurück gebaut. Der Neubau wird als separates 2-geschossiges Gebäude ohne Keller an der Schauenburgerstraße mit einem innenliegenden Patio (Innenhof) in Massivbauweise ausgeführt. Die Außenwände erhalten einen mehrschichtigen Wandaufbau mit einer Klinkervorsatzschale und durchlaufendem horizontalen Lisenenband. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich an dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und das vorgesehene Flachdach begrünt wird. Der Leitfaden für Nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten. Die Maßnahme ist in der Bauphase. Ausgeschrieben Leistung ist die Lieferung und der Einbau Wärmeversorgungsanlage einschließlich Inbetriebnahme und Wartung bis 4 Jahre. (Kostengruppe 420)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.