Rahmenvertrag Busbeschaffung Hoyerswerda
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Straße B Nr. 8
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3571469610
Fax: +49 3571469619
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgh-hy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Busbeschaffung Hoyerswerda
Der Rahmenvertrag umfasst die Beschaffung von bis zu 30 Bussen. Dies beinhaltet die Ersatzbeschaffung für den vorhandenen Busfuhrpark (derzeit 21 Busse) zzgl. Erweiterungen für den möglichen Angebotsausbau im Rahmen der Verkehrswende.
Vorzugsweise sollen batterieelektrische Niederflurbusse in unterschiedlichen Längen beschafft werden.
Je nach Fördermittelverfügbarkeit und für den Einsatz im Katastrophenschutz (z.B. als Rettungsbus) müssen auch Dieselbusse (Euro VI) geliefert werden können.
Für die Geschäftsfeldentwicklung im Gelegenheitsverkehr müssen auch Reisebusse (EURO VI Diesel) für Mittelstrecken (Tagesreisen) angeboten werden.
Für die Elektrobusse ist eine Ladeinfrastruktur und Werkstattausrüstung zu liefern und zu errichten.
Los 1 (Busse) und Los 2 (Ladeinfrastruktur) können bei Wirtschaftlichkeit auch in einem einzigen Auftrag vergeben werden.
Busse und Werkstattausrüstung
Hoyerswerda
Es werden bis zu 30 Busse unterschiedlichen Typs beschafft. Folgende Bustypen müssen angeboten werden:
EURO VI Dieselbus
- 12m, 2-türig, Niederflur, Stadtausführung (Klasse I)
- 12m, 2-türig, Low-Entry Regionalausführung (Klasse II)
- 18m Gelenkbus, 3-türig, Niederflur, Stadtausführung (Klasse I)
- Reisebus
Batterieelektrischer Bus, Niederflur
- 12m, 2-türig, Stadtausführung (Klasse I)
- 18m Gelenkbus, 3-türig, Stadtausführung (Klasse I)
Folgende Typen können angeboten werden. Werden diese nicht angeboten, wird in der Angebotsauswertung der Angebotspreis des Fahrzeugs mit der jeweils nächsthöheren Kapazität angesetzt.
EURO VI Dieselbus, Niederflur
- 15m, 3-türig, Stadtausführung (Klasse I)
Batterieelektrischer Bus, Niederflur
- 12m, 2-türig, Low-Entry Regionalausführung (Klasse II)
- 15m, 3-türig, Stadtausführung (Klasse I)
Die Angaben zur Länge sind ca. Angaben und können ± max. 1m abweichen.
Zusätzlich ist Werkstattausrüstung für die Wartung von Elektrobussen z.B. in Form von Dacharbeitsständen zu liefern.
Optionale Verlängerung zweimal um jeweils 24 Monate möglich.
Alle Busse sind optional. Es werden jahresweise Abrufaufträge für die angebotenen Bustypen erfolgen.
Im ersten Abruf rechnen wir derzeit (ohne Gewähr) mit dem Abruf von 8 Stück batterieelektrischer Busse, Niederflur 12 und 18m.
Ladeinfrastruktur und Werkstattausrüstung für batterieelektrische Busse
Hoyerswerda
Auf dem vorhandenen Betriebshof ist eine Ladeinfrastruktur und Werkstattausrüstung für batterieelektrische Busse zu schaffen. Die Ladung soll per Stecker mit bis zu 150 KW erfolgen. Die Ladeinfrastruktur muss für den Endausbau von bis zu 30 elektrischen Bussen ausgelegt sein. Die Errichtung der Ladepunkte erfolgt schrittweise im Einklang mit dem Ausbau der Elektrobusflotte (Los 1).
Die Ladeinfrastruktur muss die Gegebenheiten des vorhandenen Betriebshofes berücksichtigen. Hier obliegt es dem Anbieter in der späteren Angebotsphase ein innovatives Konzept unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen zu erstellen und anzubieten.
Optionale Verlängerung zweimal um jeweils 24 Monate möglich.
Über die Laufzeit des Rahmenvertrages ist optional der Abruf von zusätzlichen Ladepunkten möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Registereintragung
Der Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ist anzugeben.
Zusätzlich ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre der produktspezifische Umsatz des Unternehmens anzugeben. Für Los 1 bezgl. Bussen, für Los 2 bzgl. Ladeinfrastruktur und Werkstattausrüstung.
Los 1: der produktspezifische Umsatz des Unternehmens (hier Busse) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 6 Mio. EUR (Summe der letzten drei Geschäftsjahre) betragen.
Los 2: der produktspezifische Umsatz des Unternehmens (hier Ladeinfrastruktur und Werkstattausrüstung) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 Mio. EUR (Summe der letzten drei Geschäftsjahre) betragen.
Es müssen Referenzen vorgelegt werden.
Die Referenzprojekte müssen:
- ausgeliefert,
- vom Kunden abgenommen und
- mind. 3 Jahre ohne schwerwiegende Mängel, das heißt z.B. ohne erhebliche Nachbesserungen, Ersatzlieferungen, Rückabwicklungen o.ä. im Betrieb sein
Die Referenzen dürfen maximal 6 Jahre alt sein.
Los 1:
Zu jedem der folgenden Fahrzeugtypen muss eine Referenz genannt werden:
EURO VI Dieselbus
- 12m, 2-türig, Niederflur Stadtausführung (Klasse I)
- 12m, 2-türig, Low-Entry Regionalausführung (Klasse II)
- 18m Gelenkbus, 3-türig, Niederflur, Stadtausführung (Klasse I)
- Reisebus
Batterieleektrischer Bus, Niederflur, Stadtausführung
- 12m, 2türig, Stadtausführung (Klasse I)
- 18m Gelenkbus, 3türig, Stadtausführung (Klasse I)
Jeder Fahrzeugtyp muss homologiert (ECE- und EG-Typzulassung) sein. Eine Einzelgenehmigung ist nicht zulässig.
Der Anbieter muss mind. über die Fahrzeugeinsatzdauer von 14 Jahren eine Vertragswerkstatt im Bediengebiet der VGH (Stadt Hoyerswerda) bzw. einer maximalen Entfernung von 25 km vorhalten.
Die Vertragswerkstatt muss in der Lage sein, innerhalb der Gewährleistung sämtliche Wartung und Reparaturen inkl. Unfallinstandsetzung durchzuführen. Das betrifft auch die Hochvoltanlage.
Im Teilnahmewettbewerb ist die Vertragswerkstatt zu benennen und eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zwischen Anbieter und Vertragswerkstatt beizulegen.
Los 2:
Der Anbieter muss über mindestens drei Referenzen zur Errichtung einer Ladinfrastruktur im Bereich ÖPNV/LKW-Logistik mit einer Mindestleistung von jeweils 450 kW und 10 Ladepunkten verfügen.
Folgende weitere Unterlagen sind einzureichen:
- Eigenerklärung, dass die gesamte Projektabwicklung und Dokumentation ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt und für alle Projektbelange ein deutschsprachiger Ansprechpartner (mind. Sprachniveau C1) zur Verfügung steht.
- Eigenerklärung zu Insolvenz, Steuern und Sozialversicherung
- Eigenerklärung keine schweren Verfehlungen, keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Eigenerklärung zur Sprache
Gemäß Auftragsunterlagen.
Gemäß Auftragsunterlagen.
Gemäß Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte nutzen Sie die Formulare und Vorlagen von https://www.vgh-hy.de/service/vergabe/rahmenvertrag-busbeschaffung. Dann können Sie keine Unterlagen vergessen und wir können Ihren Teilnahmeantrag schneller bearbeiten.
Sie können Ihre Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail an die unter I.1) genannten Kontaktdaten senden oder persönlich übergeben. Kennzeichnen Sie den Umschlag oder den Betreff deutlich mit "Teilnahmeantrag Rahmenvertrag Busbeschaffung".
Zur Fristeinhaltung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Auftraggeber, nicht der Zeitpunkt des Versands beim Bewerber maßgebend.
Fragen zu den Unterlagen sind ausschließlich schriftlich an die unter I.1) genannten Kontaktdaten bis zum 25.08.2023 in deutscher Sprache zulässig. Die Fragen und die dazugehörigen Antworten werden einheitlich für alle Wettbewerbsteilnehmer auf der oben genannten Webseite spätestens bis zum 01.09.2023 veröffentlicht. Achten Sie deshalb bei Ihren Fragen darauf, dass kein Bezug zu Ihrem Unternehmen oder Ihren Produkten erkennbar ist.
Die Beschaffung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel. In einem Rahmenvertrag gibt es keine garantierte Mindestabnahmemenge. Grundsätzlich kann ein Rahmenvertrag auch mit mehreren Marktteilnehmern abgeschlossen werden.
Falsche Angaben führen zu einem Ausschluss aus dem Verfahren. Werden die falschen Angaben erst nach Zuschlagserteilung und Vertragsabschluss festgestellt, berechtigt dies zur Vertragskündigung und zu Schadensersatzforderungen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-977-3800
Fax: +49 341-977-1049
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.