FW Busdorf - Beschaffung LF20 und (Teil-)Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0052
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Panellenweg 5
Ort: Busdorf
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24866
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 40609458265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.busdorf.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bbs-planung.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FW Busdorf - Beschaffung LF20 und (Teil-)Beladung
Die Gemeinde Busdorf beabsichtigt ein Löschgruppenfahrzeug 20 (LF20) in Anlehnung an die geltenden DIN-Normen sowie die zugehörige Beladung (in Teilen und/oder mit Zusatzbeladung) zu beschaffen. Details sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Los 1 - Lieferung Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau LF20
Amt Haddeby (Gemeinde Busdorf) Panellenweg 5 24866 Busdorf Der Erfüllungsort ist systemseitig bedingt anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug und Aufbau im Herstellerwerk des Bieters produziert und abgenommen wird. Der Erfüllungsort (Los 1) ist somit der Herstellerwerk des erfolgreichen Bieters. Der Erfüllungsort (Lieferort) zum Los Beladung (Los 2) ist hingegen der angegebene Ort.
Lieferung eines LF20 in Anlehnung an die DIN-Vorschriften und der Leistungsbeschreibung bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und feuerwehtechnischem Ausbau als Generalunternehmer. Der Nachunternehmereinsatz ist zugelassen.
Alle Optionen müssen durch den Bieter angeboten und bepreist werden. Der wertungsrelevante Brutto-Endpreis ist inklusive der Optionen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht bei Budgetüberschreitung vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen.
Los 2 - Lieferung von feuerwehrtechnischer (Teil- und Zusatz-) Beladung eines LF20
Amt Haddeby (Gemeinde Busdorf) Panellenweg 5 24866 Busdorf Der Erfüllungsort ist systemseitig bedingt anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug und Aufbau im Herstellerwerk des Bieters produziert und abgenommen wird. Der Erfüllungsort (Los 1) ist somit der Herstellerwerk des erfolgreichen Bieters. Der Erfüllungsort (Lieferort) zum Los Beladung (Los 2) ist hingegen der angegebene Ort.
Lieferung von feuerwehrtechnischer (Teil- und Zusatz-) Beladung eines LF20 gemäß Leistungsbeschreibung. Die Lieferung hat sobald als möglich in einer Lieferung an den Standort der Auftraggeberin (Feuerwehr Busdorf) zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage Handelsregisterauszug
- Einhaltung und Erklärung Tariftreue und Mindestlohn
- Erklärung des Bruttoumsatzes der letzten 3 Jahren im Geschäftsbereich des Auftrages, anzugeben in der Eigenerklärung Eignung
- Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärungen zu Insolvenzen, Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben gemäß Eigenerklärung
- Mindestdeckungssumme Betriebshaftpflicht: 1.000.000 EUR
- Vorlage von Referenzen gem. Mindeststandards
- Vorlage von Zertifikaten gem. Mindeststandards
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Referenzen: Es werden für das Los 1 nur Bieter zugelassen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 5 vergleichbaren Ausbauten auf dem angebotenen Fahrgestell gebaut haben. Die Referenzliste ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
- Im Los 2 sind mind. 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahren in der Eigenerklärung Eignung anzugeben
- Für beide Angaben gilt: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle muss eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; in Ausnahmefällen mit Eigenerklärungen.
- Zertifikate: Bieter im Los 1 müssen eine Zertifizierung nach ISO9001 oder vergleichbar vorweisen.
Es gelten insbesondere für den Projektablauf und die Zahlungsbedingungen sowie weitere Inhalte die Ausführungen der Vergabeunterlagen ("Vertragsbedingungen.pdf").
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die genannte Kontaktstelle (BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH) führt die Ausschreibung im Auftrag und im Namen der Auftraggeberin durch. Die Auftraggeberin ist und wird Vertragspartner.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD2Y1MUBD78B
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 431/988-4702
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).
Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.