Rahmenvereinbarung Ingenieursleistungen Eisenbahnbrücken

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AKN Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4191/933841
Fax: +49 4191/93398841
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.akn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E31457313
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Ingenieursleistungen Eisenbahnbrücken

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322300 Planungsleistungen für Brücken - MA12
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beratende Ingenieurleistungen zur Ist-Zustandserfassung, sowie bauwerksdiagnostische Untersuchungen inkl. Laborleistungen als auch der Schadensbewertung der Brückenbauwerke, sowie das anteilige Leistungsbild für Planungsleistungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beratende Ingenieurleistungen zur Ist-Zustandserfassung, sowie bauwerksdiagnostische Untersuchungen inkl. Laborleistungen als auch der Schadensbewertung der Brückenbauwerke, sowie das anteilige Leistungsbild für Planungsleistungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

optional 2 Jahre Verlängerung

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

• SIVV-Schein Inhaber

• Fachbauleiter der Bauwerksinstandhaltung

• Zertifizierten Sachkundigen Planers für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012(D) mit Angabe der SKP-Nr.

• Zertifikat als Bauwerksprüfingenieur nach DIN 1076

• Zertifikat über Teilnahme an Schulungen zum Umgang mit zerstörungsfreien Prüfgeräten

• Nachweis über Zertifikat für Seilzugang mindestens Level 1 des FISAT

• Referenzprojekte zu BIM-basierten Planungsprozessen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/09/2023
Ortszeit: 13:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/09/2023
Ortszeit: 15:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/988-4640
Fax: +49 431/988-4702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB:

- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2023

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