Betriebsführung der Touristinformation Kappeln
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstr. 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991462
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung der Touristinformation Kappeln
Betriebsführung der Touristinformation Kappeln.
Kappeln
Der Schwerpunkt besteht in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Touristischen Marketings für die Stadt Kappeln einschließlich der notwendigen Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Information für Touristen vor Ort.
Das Ziel der Ausschreibung ist die touristische Vermarktung der Stadt Kappeln als „maritimes Zentrum der Schlei-Ostsee-Region“ und Hervorhebung innerhalb der Region in Abstimmung mit der Auftraggeberin.
Betriebsstätte der TI wird das bis 2024 grundsanierte sog. „Müllerhaus“ des Gebäudeensembles „historische Mühle Amanda”. Im „Müllerhaus“ sind dann alle Betriebsstätten der Akteure im Aufgabenbereich Tourismus mit städtischer Beteiligung oder Handlung zusammengefasst, als da sind:
• Wirtschaft & Touristik Kappeln GmbH (WTK) für das Stadtmarketing
• Touristinformation Kappeln
• Büro der Ostseefjord Schlei GmbH (OfS) als Lokale Tourismusorganisation (LTO)
• Sachbearbeitung Tourismus & Kultur der Stadtverwaltung Kappeln (geplant).
Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" muss die Mindestpunktzahl von 200 Punkten erreicht werden. Sollte der Teilnahmeantrag nicht die Mindestpunktzahl gem. Auswahlmatrix erhalten wird dieser ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Teilnahmeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 1.500.000 Euro und sonstige Schäden in Höhe von 1.500.000 Euro.
Hinweis: Verfügt der Bewerber / die Bewerberin zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz, ist es ausreichend, wenn er eine alternativ per Eigenerklärung bestätigt, den Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend abzuschließen bzw. aufzustocken.
3. Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerberin über seinen / ihren Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 – 2022) (nur bezogen auf die Niederlassung, die die Dienstleistung erbringen wird).
4. Eigenerklärung (Formblatt) über mind. drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) erbrachten und vergleichbaren Leistung unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 05. September 2023 an die GMSH, z.H. Herr Ralf Krätschmann (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge (1. Verfahrensschritt) werden maximal 3 ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebotserstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 17. Oktober 2023 an die GMSH, z.H. Herrn Ralf Krätschmann (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag (1. Verfahrensschritt) sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
6. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio, Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße im relevanten Segment, Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mailadresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Beschreibung des Unternehmenszweiges, der die ausgeschriebene Dienstleistung erbringen wird (max. 4 DIN A-4-Seiten).
7. Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bzw. ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammengearbeitet werden soll.
8. Eigenerklärung zu Erfahrungen des Bieters in der Umsetzung der geforderten Aufgaben. (Hierbei kann auf die Referenzen gemäß Punkt 4. der Auswahlmatrix Bezug genommen werden.)
9. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
10. Nachweis über ISO 9001 Zertifizierungen oder falls vorhanden neuer.
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Vorstellungsrunde:
Als Vergabeverfahren wurde ein Verhandlungsverfahren gewählt, bei dem neben der elektronischen Angebotsabgabe und Einreichung der Ausschreibungsunterlagen Verhandlungen stattfinden. Die Verhandlungen finden voraussichtlich in der KW. 44 und KW 45. 2023 statt. Die Stadt behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Postanschrift: N.N.
Ort: N.N.
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstr. 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-5991462