Beschaffung von Leistungen zur sicherheitstechnischen Betreuung der öffentlichen Schulen und der Standorte der Verwaltung des Landesamtes für Schule und Bildung durch einen Überbetrieblichen Dienst Referenznummer der Bekanntmachung: VB 81_23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen vertreten durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB)
Postanschrift: Reichenhainer Straße 29a
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lasub.smk.sachsen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2796622/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.
Postanschrift: Mügelner Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schule und Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Leistungen zur sicherheitstechnischen Betreuung der öffentlichen Schulen und der Standorte der Verwaltung des Landesamtes für Schule und Bildung durch einen Überbetrieblichen Dienst

Referenznummer der Bekanntmachung: VB 81_23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Schule und Bildung („Auftraggeber“) beabsichtigt die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung für Leistungen zur Arbeitssicherheit an allen öffentlichen Schulen und Verwaltungsstandorten des Auftraggebers einschließlich der Lehrerausbildungsstätten durch einen Überbetrieblichen Dienst (ÜD) („Beschaffungsbedarf“). Der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers umfasst Leistungen der Gesamtbetreuung, d.h. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung gemäß den Anforderungen der Vergabeunterlagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Chemnitz, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Freistaat Sachsen, hier vertreten durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als nachgeordnete Schulaufsichtsbehörde des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (Auftraggeber), vergibt eine Rahmenvereinbarung für Leistungen zur Arbeitssicherheit für alle sächsischen Schulen in öffentlicher Trägerschaft und die eigenen Verwaltungsstandorte einschließlich der Lehrerausbildungsstätten an einen Überbetrieblichen Dienst (ÜD).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Über die Grundbetreuung hinaus beauftraft der AG die folgenden Jahre einzeln.

Für die bereits mit Abschluss der Rahmenvereinbarung beauftragte Grundbetreuung für das Jahr 2024 folgt eine Obergrenze in Höhe von 10.745 Stunden.

Der Abruf der Grundbetreuung für die darauffolgenden Jahre erfolgt mittels Einzelabrufs zu Beginn, spätestens im 1. Quartal des jeweiligen Kalenderjahres

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 3) oder Erklärung gleichen Inhalts.

2) Unterzeichnete Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. Russlandembargo vorliegen (gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands - Anlage 4, Textform)

3) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unter-nehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.

*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungs-berechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.

Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.

Bewerber- und Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.

Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zur Einhaltung eines Mindestspartenjahresumsatzes und zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung voraus. Die Eigenerklärungen sind Gegenstand des Teilnahmeantrags.

4) Angabe des Jahresumsatzes des Bieters im Bereich von Leistungen zur Arbeitssicherheit (Gesamtbetreuung, d.h. Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung) in den letzten drei Geschäftsjahren.

5) Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 2 Mio. pro Personenschadensfall und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 500 Tsd. pro Sachschadensfall oder Verpflichtung, dass eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfalle abgeschlossen wird

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a. Der ÜD muss über das Gütesiegel der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA) oder vergleichbar verfügen.

b. Eigenerklärung über die Anzahl der im ÜD beschäftigten Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), die in der sicherheitstechnischen Betreuung von Unternehmen bzw. öffentlichen Einrichtungen mit der erforderlichen Qualifikation (Fachkunde gemäß § 7 ASiG) zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingesetzt sind.

c. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zu einem vergleichbaren Referenzprojekt voraus.

Die Eigenerklärungen sind Gegenstand des Teilnahmeantrags.

Dabei sind die im Teilnahmeantrag vorgesehenen Angaben vollständig beizubringen. Konkret bedarf es

• der Angabe des Referenzgebers (Auftraggeber und Vertragspartner für die vom Referenzprojekt umfassten Leistungen),

• einer aussagekräftigen Beschreibung des Referenzprojekts (aus der sich alle inhaltlichen Vorgaben für eine vergleichbare und beanstandungsfreie Projektdurchführung hinreichend plausibel ergeben müssen), und

• der Angabe des Referenzzeitraums (Projektstart und -ende).

Mit Einreichungen der Referenzen bestätigt der Bewerber, dass er im Falle dahingehender Aufforderung durch den Auftraggeber auf Seiten des Referenzgebers eine Kontaktperson (samt Angabe einer Festnetz- und/oder Mobilfunknummer, unter der diese zu erreichen ist) benennen kann und wird, die in dem konkreten Referenzprojekt eingebunden war und in der Lage ist, alle relevanten Aspekte selbstständig zu beschreiben bzw. zu bestätigen, und die mit der Weiterleitung ihrer Kontaktdaten bzw. einer möglichen tele-fonischen Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber für die Zwecke einer Referenzüberprüfung (Telefoninterview inkl. Protokollierung) einverstanden ist.

Das Referenzprojekt muss mit dem gegenständlichen Auftrag – insbesondere in Bezug auf die Komplexität der Leistung – vergleichbar sein.

Ein Referenzprojekt ist insbesondere vergleichbar, wenn

- Leistungen der sicherheitstechnischen Betreuung an Schulen, Kindertagesstätten oder Verwaltungsgebäuden resp. vergleichbaren Einrichtungen (vorzugsweise öffentlicher Dienst)

- mit Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen einschließlich Erstellung der Dokumentationen

- über einen Zeitraum von mind. 3 Jahren

- mit einer Anzahl von rund 100 betreuten Personen in einem Gebäude oder verteilt auf mehrere Gebäude (gemeint sind auch verschiedene Träger, beispielsweise mehrere Kindertagesstätten),

umfasst sind.

Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre erbracht worden sein. Es ist dabei ausreichend, wenn das Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre beendet wurde. Das Referenzprojekt soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen oder weit überwiegend beendet worden sein.

Zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Referenz ist, dass die von ihr umfassten Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen und zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurden. Es ist davon auszugehen, dass diese Anforderungen dann nicht erfüllt wurden, wenn der Referenzgeber eine erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung beanstandet. Auf eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses, die Geltendmachung von Schadensersatz oder die Herbeiführung vergleichbarer Rechtsfolgen kommt es nicht entscheidend an. Es kommt auch nicht darauf an, ob durch eine nicht gesetzes- oder vertragskonform bzw. nicht zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbrachte Leistungen die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird. Entscheidend bleibt, dass in diesen Fällen die durch den Auftraggeber formulierte Referenzanforderung als nicht erfüllt angesehen wird.

Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Referenz ist ferner, dass der Bewerber – sofern er im Rahmen dieser einen Unterauftragnehmer eingesetzt hat – die Leistungen überwiegend selbst erbracht hat. Den Bewerbern steht es – insbesondere bei Zweifeln in Bezug auf eine überwiegende Eigenerbringung – frei, die in dem betreffenden Referenzprojekt angegebenen Unterauftragnehmer in der gegenständlichen Ausschreibung über eine sog. Eignungsleihe einzubinden und den entsprechenden Auftragsteil als Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.

Mögliche (weitere) Nachweisforderung:

Nach Ermessen des Auftraggebers kann ein Telefoninterview mit einer auf Anforderung des Auftraggebers durch den Bieter zu benennenden Kontaktperson auf Seiten der Referenzgebers, die sich dazu bereiterklärt hat, dem Auftraggeber eine Auskunft zu Inhalt und Qualität des Referenzauftrags zu erteilen, geführt werden. Darüber ist ein Protokoll zu fertigen, das zur Vergabeakte genommen wird. Die Benennung einer Kontaktperson auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber stellt eine zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung des Referenzprojektes dar.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/09/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/09/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/01/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.

Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.

Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2023

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