Sechsfachsporthalle Dösner Weg 41, Los 450 Schwachstromanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2023-00288
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prager Straße 118 - 136
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. Technisches Gebäudemanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sechsfachsporthalle Dösner Weg 41, Los 450 Schwachstromanlagen
Los 450 Schwachstromanlagen
Leipzig
2 St Türsprechstelle 1 St Sprachalarmanlage 1 St Feuerwehrsprechstelle 2 St Sprechstelle SAA 184 St Lautsprecher SAA 1 St Hauptuhr 9 St Nebenuhren 1 St Brandmeldeanlage 140 St Automatische Melder BMA 50 St Nichtautomatische Melder BMA 1 St Einbruchmeldeanlage 12 St Meldegruppenmodul 1 St Netzwerkschrank 298 St Datenanschlüsse 7.800 m Datenkabel 180 m LWL Kabel 9400 m halogenfreie Kabel unterschiedlicher Ausführungen und Querschnitte 1600 m Kabel mit Funktionserhalt in unterschiedlichen Ausführungen und Querschnitte 1200 St Sammelhalter in unterschiedlichen Ausführungen Der Bieter muss VdS- zertifizierte Errichterfirma oder BHE- zertifizierter Fachbetrieb für Einbruchmeldeanlagen und nach DIN 14675 zertifizierte Fachfirma oder VdS- zertifizierte Errichterfirma für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen sein.
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn
erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sechsfachsporthalle Dösner Weg 41, Los 450 Schwachstromanlagen
Postanschrift: Portitzer Allee 8
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3412580255
Fax: +49 3412580100
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).