Beladung Gerätewagen Logistik GW-L2 Referenznummer der Bekanntmachung: BGW-L2K
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Schneller-Str.
Ort: Kitzscher
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Marco Baaske
E-Mail:
Telefon: +49 3433-7909
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Kitzscher.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beladung Gerätewagen Logistik GW-L2
Standard-, Zusatzbeladung und Rollcontainer für GW-L2
Beladung GW-L2
Kitzscher, DE
Standard- und Zusatzbeladung für GW-L2 nach DIN 1455-22
Rollcontainer
Kitzscher, DE
Rollcontainer für GW-L2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe LV
siehe LV
siehe LV
Abschnitt IV: Verfahren
Kommunal- und Unternehmensberatung Andreas Dietze
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus derBekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristfür die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oderbleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einenAntrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DienststelleLeipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw.eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.