Lieferung von Auftausalz Winterdienstsaison 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2023-0061
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3433241-1160
Fax: +49 3437984-7047
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Auftausalz Winterdienstsaison 2023-2024
Lieferung von Auftausalz Winterdienstsaison 2023-2024
Amt für Straßenbau
SG Betrieb und Unterhaltung Straßen
Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Lieferung von Auftausalz an die Straßenmeistereien des LK Leipzig, in Früh- und Spätbezug, Winterdienstsaison 2023-2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Auftausalz Winterdienstsaison 2023-2024
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Straße 7
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 561-93012333
Fax: +49 561-930147757
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.