Mietwohnungsneubau Johannisallee in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: LWB_GU_2023_JO

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Wintergartenstr. 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 341/99229009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E74484118
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E74484118
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Wohnungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mietwohnungsneubau Johannisallee in Leipzig

Referenznummer der Bekanntmachung: LWB_GU_2023_JO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt, Leistungen und Lieferungen zu vergeben, die zur Planung ab Leistungsphase 5 HOAI und schlüsselfertigen Errichtung des Gebäudes, der Außenanlagen und der Erschließung des Wohnungsbauvorhabens Johannisallee erforderlich sind.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45211340 Bau von Mehrfamilienhäusern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Hauptort der Ausführung:

Johannisallee in Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) beabsichtigt, auf dem Grund-stück mit der Flurstücksnummer 2456/15 in Leipzig einen Gebäudekomplex mit neun zu-sammenhängenden Wohngebäuden (Häuser 1-9) zu errichten. Im Zuge der Neubaumaß-nahme werden die Freianlagen der beiden Punkthochhäuser Straße des 18. Oktober 19 (Flurstücksnummer 4650, 4651) und Philipp-Rosenthal-Straße 32 (Flurstücksnummer 2456/4, 2456/7) umgestaltet.

Das Baugrundstück wird von der Straße des 18. Oktober im Süden, der Johannissallee im Westen, der Philipp-Rosenthal-Straße im Norden und von den beiden Punkthochhäusern im Osten begrenzt. Die Umgebung des Planungsgebietes ist geprägt durch gründerzeitliche Blockrandbauweise an der nördlichen Johannisallee und der offenen Bauweise des Städte-baus der Nachkriegsmoderne was zu einer Durchmischung der städtebaulichen Maßstäbe führte. Ein direkter Anschluss zum ÖPNV, Tram- und Bushaltestelle Johannisallee, liegt di-rekt am Baugrundstück in der Philipp-Rosenthal-Straße an. Des Weiteren liegt der An-schluss an die S-Bahn-Haltestelle „Bayrischer Bahnhof“ nur wenige Gehminuten entfernt.

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich Zentrum Süd-Ost. Die Häuser 1 bis 3, 5 und 6 sowie 8 und 9 haben jeweils 7 oberirdische Vollgeschosse. Die Eckgebäude, Haus 4 und 7, bestehen aus jeweils 8 oberirdischen Vollgeschossen. Alle Häuser sind unter-kellert. Im Gebäudekomplex entstehen 202 Wohneinheiten, 2 Gewerbeeinheiten sowie 2 durch die Nutzer der Wohnanlage anmietbare Gemeinschaftsräume. Auf den Dächern der Häuser 5 und 6 sind Aufenthaltsflächen in Form von Dachgärten geplant. Die Zugänge be-finden sich jeweils im 7. Obergeschoss der Häuser 4 und 7.

Die entstehenden Wohneinheiten sollen hinsichtlich ihrer Größe und Zuschnitte teilweise den Anforderungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum entsprechen.

Das Gebäude ist gemäß dem Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz als Niedrigstenergie-gebäude, Effizienzhaus 55-Standard, zu planen und zu errichten.

Der Leistungsbeginn ist für März 2024 geplant.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 28
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Kriterien zur Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb:

Im Rahmen der Eignungsanforderungen definiert die Auftraggeberin Mindestanforderungen:

(1) Vorlage von mindestens drei unterschiedlichen, einschlägigen, die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen (vgl. Bewertungsmatrix) (2) Nettogesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 20 Mio. Euro.

Bewerber, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, können nicht am Verfahren teilnehmen und werden ausgeschlossen.

Innerhalb der Gruppe der nicht ausgeschlossenen Bewerber gilt Folgendes:

Die Anzahl der Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, ist auf drei bis sechs Teilnehmer begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen gemäß folgender Bewertungsmatrix:

1) Referenzen (Maß der Einschlägigkeit/Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen):40 % 2) Qualifikation, Erfahrungen und Referenzen des Projektleiters Bau: 20 % 3) Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 20 %, 4) Spezifischer Umsatz des Bewerbers (d. h. Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 20 %.

Maximal möglich sind 1.000 Punkte. Die drei bis sechs Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, bei wertungsgleichen Teilnahmeanträgen das Los entscheiden zu lassen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Weiterhin behält sich die LWB vor, die Wartungsleistungen für wartungspflichtige technische Anlagen optional zu beauftragen. Die zu erbringenden Wartungsleistungen sind beschrieben. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um optionale Leistungen, zu deren Annahme/ Beauftragung die LWB nicht verpflichtet ist.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Abgabe des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen vorzulegen:

1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014;

2) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;

3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21SchwarzarbG vorliegen;

4) Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw.

wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder);

5) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

— alle Mitglieder aufgeführt sind,

— ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.

6) Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder späteren Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers;

7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen,

geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/ sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantragvorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft;

8) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;

9) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); Die Verpflichtungserklärung für den Architekten und dessen Eintragung in die Architektenkammer ist bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

10) Die Auftraggeberin wird fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen;

11) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

2) Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

3) Eigenerklärungen über den spezifischen Nettojahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für schlüsselfertigen Hochbau der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,

4) Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 3 000 000,00 EUR für Personenschäden, 3 000 000,00 EUR für Sachschäden, 3 000 000,00 EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden und 1 000 000,00 EUR für Umweltschäden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice), die nicht älter als 12 Monate – gerechnet ab Bekanntmachung – sein darf, geführt werden. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Deckungssummen sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen,

dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;

5) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen,

geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

6) Die Auftraggeberin wird fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 2.: Der Nettogesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss jeweils mindestens 20,0 Mio. EUR netto betragen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Es sind mindestens drei Referenzen für erbrachte Bauleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Wohngebäudes mit Planungsleistungen im Zeitraum 01.01.2018 - 30.06.2023 anzugeben mit: 1.1 Anzahl der Wohneinheiten im schlüsselfertigen Wohnungsneubau mindestens 50 Wohneinheiten, 1.2 Referenzen beinhalten Planungsleistung für LP 5 für Objektplanung und LP 5 für Technische Ausrüstung.

Darstellung der Referenzen ab 2018 im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes,

der Laufzeit und Abschlusses des Projektes, der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, des Auftragswertes/ Projektvolumens, der Bruttogrundfläche und einer kurzen Beschreibung der Leistungen und der erbrachten Leistungsphasen ( getrennt nach Objektplanung und Technische Ausrüstung); Vergleichbar sind insbesondere Referenzen mit folgendem Leistungsinhalt: Generalunternehmerleistungen; Planungs- und Bauleistungen im Schlüsselfertigbau für Wohngebäude (keine Schulen, keine Studentenwohnheime, keine Alten-/ Pflegeheime) einschließlich Außenanlagen;

— Zeitraum der Referenzleistung: 01.01.2018 – 30.06.2023 (maßgeblich ist der Tag der Übergabe an AG).

Für die wichtigsten Bauleistungen sollen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis (z. B. Referenzschreiben vom Auftraggeber) beigelegt werden. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bieter werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 3 Referenzen zu beschränken. Legt der Bewerber mehr als 3 Referenzen vor, werden nur die 3 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet.

2) Namentliche Benennung des für die Ausführung der Bauleistungen vorgesehenen Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten mindestens 5 Jahre und persönliche Referenzen der letzten 5 Jahre für Neubau oder Sanierung mit Bauwerkskosten (KG 300-500) von mind. 20 Mio. € im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen.

3) Darstellung der Projektleitung als Übersicht / Organigramm mit Anzahl der für das Bauvorhaben voraussichtlichen einzusetzenden Mitarbeiter /Stellvertretern;

4) Benennung eines Architekten, dessen sich der Bewerber zur Erfüllung der Bauverpflichtung bedienen kann. Architekt in vorgenanntem Sinne ist, wer gemäß Rechtsvorschrift seines Herkunftsstaates berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/-in zu führen.

Ist im Herkunftsstaat der betreffenden Person die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines externen Architekten bedient, muss dieser mit dem Teilnahmeantrag der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Architekten für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);

5) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren;

6) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen,

geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.

Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.

Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

7) Die Auftraggeberin wird fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1.: Referenzen – Vorlage von mindestens 3 Referenzen für Bauleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen (siehe Mindestforderungen der Referenzen)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erfolgt gegenüber der Auftraggeberin mündlich und schriftlich ausschließlich in deutscher Sprache.

2. Vor Abschluss des Vertrages sowie einmal jährlich ist das Fortbestehen des geforderten Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Versicherer nachzuweisen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/09/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/03/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.

2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:

— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

— alle Mitglieder aufgeführt sind,

— ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,

— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.

Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw.

Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.

3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.

4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.

5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.

6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.

8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.

9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.

10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.

11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Wohnungsneubau Johannisallee in Leipzig“ bis zum 23.08.2023 Ortszeit: 10.00 Uhr zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem benannten Termin eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: , Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden.

12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.

13. Die Auftraggeberin wird fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachfordern. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2023

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