Ausschreibung über Abfallmanagementleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg ab 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: AMV-2024_II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Martin Koch
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schleswig-flensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung über Abfallmanagementleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg ab 2024
Der Kreis Schleswig-Flensburg ist gemäß § 3 Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LAbfWG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und damit zuständig für die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Die Pflicht zur Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen hat das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein (MNUL; jetzt Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung = MELUND) jedoch auf die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH ("ASF") übertragen. Der Kreis hat etwa 202.600 Einwohner, ca. 65.800 an die öffentliche Abfallentsorgung anschlusspflichtige Grundstücke und ca. 5.200 Gewerbebetriebe sowie sonstige Einrichtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind.
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat die 1993 von ihm und einem privaten Dritten gegründete ASF ab 1994 mit der Durchführung aller dem Kreis nach § 20 KrWG obliegenden, übertragbaren Aufgaben der Abfallwirtschaft beauftragt; ab 2009 auf Basis eines sogenannten Abfallmanagementvertrages ("AMV"). Der Kreis hält 51% der Geschäftsanteile an der ASF, 49% hält ein privater Dritter.
Die ASF hat auf Grundlage des AMV Subunternehmer mit der Durchführung der operativen Leistungen (Sammlung, Transport; Behandlung der Abfälle sowie deren weitere Entsorgung) beauftragt. Die übrigen Leistungen (z.B. Organisation, Planung, Steuerung der Abfallwirtschaft, Abrechnung und Einzug der Abfallgebühren für den Kreis, Kundenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, EDV-Dienstleistungen, nachfolgend als Abfallmanagementleistungen bezeichnet) führt die ASF selbst durch, zum Teil mit Unterstützung ihres privaten Gesellschafters auf Basis eines sogenannten Servicevertrages. Grundlage hierfür ist der AMV.
Der Kreis schreibt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb die Minderheitsbeteiligung von 49% an der ASF, die weiterhin mit der Durchführung aller dem Kreis obliegenden, übertragbaren Aufgaben der Abfallwirtschaft beauftragt werden wird, mit der Maßgabe aus, dass von den Bietern
- ein Angebot auf die von der ASF weiterhin gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen sowie
- ein Angebot auf die von der ASF benötigten Service-Leistungen zur Unterstützung der von ihr gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen abzugeben ist und
- die Beteiligung von 49% an der ASF zu einem durch einen Wirtschaftsprüfer festgestellten Unternehmenswert vom erfolgreichen Bieter zu erwerben ist.
Kreis Schleswig-Flensburg Flensburger Straße 7 24837 Schleswig
Auftrag über die Durchführung von Abfallmanagementleistungen und operativer Entsorgungsleistungen (Einsammlung und Transport der Abfälle, Verwertung und sonstige Entsorgung der Abfälle) für das Kreisgebiet Schleswig-Flensburg an die ASF, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft, an der der Kreis zu 51% beteiligt ist; der 49%-ige Anteil an der ASF ist vom Bieter zu einem festgelegten Preis zu übernehmen. Die erwähnte Beauftragung erfolgt mit der Maßgabe, dass die ASF die operativen Abfallentsorgungsdienstleistungen an dritte Unternehmen unterzubeauftragen hat und die reinen Abfallmanagementleistungen von der ASF selbst mit Unterstützungsleistungen des Bieters durchzuführen sind.
Der Kaufpreis für die Geschäftsanteile (49% an der ASF) wird für alle Bieter in gleicher Höhe vom Kreis vorgegeben, nachdem dieser zuvor durch einen Wirtschaftsprüfer ermittelt wurde. Die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten während der Angebotsphase die Gelegenheit, sich im Rahmen einer Due Diligence (Unternehmensanalyse) über die Chancen und Risiken des Erwerbs der Geschäftsanteile zu informieren.
Der private Mitgesellschafter hat die ASF bei der Erbringung der sogenannten Abfallmanagementleistungen gegenüber dem Kreis Schleswig-Flensburg zu unterstützen. Die ASF hat folgende Abfallmanagementleistungen gegenüber dem Kreis zu erbringen:
- Organisation, Planung, Steuerung der Abfallwirtschaft,
- Kundenbetreuung,
- Verwaltung der Kunden- und Behälterdaten,
- Fakturierung und Einzug der Abfallgebühren im Kreis,
- Betriebsführung und Steuerung der ASF-eigenen Recyclinghöfe,
- Öffentlichkeitsarbeit / Unternehmenskommunikation,
- Vertragsdurchführung und Controlling,
- Vorbereitung erforderlicher Beschlüsse des Kreises,
- Vorbereitung Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept des Kreises und der ASF,
- Vorbereitung Fortschreibung AWS,
- Vorbereitung Fortschreibung AGS,
- Kalkulation von Abfallgebühren und Abfallentgelten,
- Abrechnung und Einzug von Abfallgebühren und Entgelten des Kreises,
- Kundenbetreuung,
- Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Abfallberatung.
Folgende Leistungen werden vom privaten Mitgesellschafter zur Unterstützung der von der ASF gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen benötigt bzw. müssen von diesem vorgehalten und gegenüber der ASF erbracht werden:
- ein Controlling-System und entsprechende Personalkapazitäten,
- ein Finanzbuchhaltungssystem und entsprechende Personalkapazitäten,
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung und entsprechende Personalkapazitäten,
- Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personalwesen,
- ein EDV-System (Software) zur Objekt-, Kundendaten- und Behälterverwaltung (u.a. Ident-System) sowie zur Erzeugung der Abfallgebührenbescheide bzw. Entgeltrechnungen und zur Verwaltung der Zahlungseingänge und offenen Posten, Mahnungen etc. für den Kreis,
- Betrieb Kundenportal,
- Erstellung von Statistiken, Analysen,
- IT-Infrastruktur (Server),
- IT-Support (help-desk),
- die Einbeziehung in einen Verbund ähnlich ausgerichteter Unternehmen für gemeinsame Projekte im Bereich betriebswirtschaftlicher Optimierung, Branchenvergleichen, Benchmarks sowie für Projektgruppen für die gemeinsame Umsetzung rechtlicher oder marktbedingter Anforderungen.
Einzelheiten zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
1. Der Auftraggeber wird in den Vergabeunterlagen vorschreiben, dass bestimmte kritische Aufgaben (insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit der IT, Bereitstellung und Pflege der Gebühreneinzugs-/ Entgeltsoftware) direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen.
2. Der mit dieser Ausschreibung ermittelte künftige 49%ige Gesellschafter der ASF bzw. mit diesem verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) sind von der zukünftigen Teilnahme an Ausschreibungen der ASF im Bereich der Abfalllogistik bzw. Abfallverwertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Bismarckstraße 67
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der Auftragswert liegt über die Vertragslaufzeit über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von 215 000 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG68HY
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.