12-PBG-22-273,RV für Verbrauchsmaterialien, Lieferung von Büromaterial,Kopierpapier,Druckerpatronen Referenznummer der Bekanntmachung: 12-PBG-22-273
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 412145024602
Fax: +49 4121450294602
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-PBG-22-273,RV für Verbrauchsmaterialien, Lieferung von Büromaterial,Kopierpapier,Druckerpatronen
Die Stadt Pinneberg schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Mindestlaufzeit von 2 Jahren und max. Laufzeit von 4 Jahren für die Lieferung von Büromaterial, Kopierpapier und Druckerpatronen für mind. 16 Bedarfsstellen im Stadtgebiet Pinneberg aus.
LOS 1 Büromaterial
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung von Artikeln gemäß der Bedarfsliste für das LOS 1 Büromaterial für die genannten Bedarfsstellen (Schulen, Rathaus, Jugendeinrichtungen, etc.) im Stadtgebiet Pinneberg. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Onlineshop zur Verfügung. Die Bedarfsstellen können jederzeit auch während der Vertragslaufzeit erweitert / verändert werden. Nähere Angaben sind den beiliegenden Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, der Bedarfsliste LOS 1 Büromaterial sowie dem Muster Rahmenvereinbarung Büromaterial. Die Leistungsbeschreibung wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
LOS 2 Kopierpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung von Artikeln gemäß der Bedarfsliste für das LOS 2 Kopierpapier für die genannten Bedarfsstellen (Schulen, Rathaus, Jugendeinrichtungen, etc.) im Stadtgebiet Pinneberg. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Onlineshop oder gegebenenfalls eine Mailadresse oder telefonische Hotline zur Verfügung. zur Verfügung.Die Bedarfsstellen können jederzeit auch während der Vertragslaufzeit erweitert / verändert werden. Nähere Angaben sind den beiliegenden Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, der Bedarfsliste LOS 2 Kopierpapier sowie dem Muster Rahmenvereinbarung Kopierpapier. Die Leistungsbeschreibung wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
LOS 3 Druckerpatronen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung von Artikeln gemäß der Bedarfsliste für das LOS 3 Druckerpatronen für die genannten Bedarfsstellen (Schulen, Rathaus, Jugendeinrichtungen, etc.) im Stadtgebiet Pinneberg. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Onlineshop oder gegebenenfalls eine Mailadresse oder telefonische Hotline zur Verfügung. zur Verfügung.Die Bedarfsstellen können jederzeit auch während der Vertragslaufzeit erweitert / verändert werden. Nähere Angaben sind den beiliegenden Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, der Bedarfsliste LOS 3 Druckerpatronen sowie dem Muster Rahmenvereinbarung Kopierpapier. Die Leistungsbeschreibung wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 Büromaterial
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 Kopierpapier
Ort: Kölln-Reisiek
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 3 Druckerpatronen
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).