Wirtschaftsprüferdienstleistungen Jahresabschlüsse und Lageberichte 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 100 22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 341909-3250
Fax: +49 341909-3251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsprüferdienstleistungen Jahresabschlüsse und Lageberichte 2023
Wirtschaftsprüferdienstleistungen Jahresabschlüsse und Lageberichte 2023
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH 2023 mit Möglichkeit der viermaligen Option zur Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis spätestens 2027
Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung erstrecken sich auf Folgendes:
-- Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig,
-- Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH,
-- Erweiterte Prüfung gem. § 53 HGrG unter Beachtung der IDW PS 720,
-- Berichterstattung an den Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH,
-- Erstellung von Testaten und Bescheinigungen für die Kostenträger gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Die Prüfungen beziehen sich auf folgende Einrichtungen:
-- Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig, Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
-- Konzernabschlussprüfung
optional einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber, siehe Angaben unter Punkt II.2.7) und
optional Beauftragung zur Prüfung der Tochtergesellschaften sowie des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirtschaftsprüferdienstleistungen Jahresabschlüsse und Lageberichte 2023
Postanschrift: Rosentalgasse 5
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046QZA
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3202
Fax: +49 341977-1049
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.