2 Mehrzweckboote und Trailer für den Katastrophenschutz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Barlachstr. 2
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreis Herzogtum Lauenburg/ Fachdienst Zentrale Beschaffungsstelle/ Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4541/888-629
Fax: +49 4541/888-306
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-rz.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 Mehrzweckboote und Trailer für den Katastrophenschutz
Zwei Mehrzweckboote nach DIN 14961 inkl. Fachdienstausstattung und Trailer.
Boot inkl. Fachdienstausstattung Wasserrettung
Abholung durch Auftraggeber
Trailerbares, Mehrzweckboot mit hoher Kippstabilität inkl. Trailer. Fahrprinzip als Vollgleiter mit 2 Außenbordern für Ret-tungs-, Arbeits- bzw. Schleppaufgaben. Die angebotene Bootkonstruktion muss die spezielle Anforderung von Küs-tengewässern und Elbe bei 6 Bft hinsichtlich des Strö-mungs- und Wellenbildes berücksichtigen und eine schnel-le, aber sichere Fahrt ermöglichen. Dies muss auch bei Hochwasser/Treibgut möglich sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Zentrale Beschaffungsstelle / Zentrale Vergabestelle, Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg, Raum 248
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/988-4640
Fax: +49 431/988-614-4702
Internet-Adresse: https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Barlachstraße 2
Ort: Ratzeburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4541888-629
Fax: +49 4541888-306
Internet-Adresse: https://www.kreis-rz.de