Elektroarbeiten im Rahmen Schulneubau, 32300087OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Möllner Landstraße 20
Ort: Oststeinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oststeinbek.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroarbeiten im Rahmen Schulneubau, 32300087OV
Der neue Schulcampus besteht aus dem zweigeschossigen Schulkomplex mit einem Schulhaus und zwei Klassenhäusern im Norden sowie einer eingeschossigen Mensa im südöstlichen Grundstücksteil, welche sich in das Gelände hineinschiebt und zu zwei Seiten belichtet wird. Der Höhenunterschied zwischen Schule / Schulhof wird im Innern der Mensa über einen Eingangspavillon mit Aufzug und einer einläufigen Treppe überwunden.
Der Leitidee "Gut Behütet" entsprechend erhalten die drei Bauteile der Schule jeweils ein walmartiges Dach mit einer Metalleindeckung und einem Oberlichtkamin.
Zwischen der Schule und der Mensa spannt sich der Schulhof auf und zieht sich dabei auf die Dachfläche des Speisesaals. Für alle Gebäude ist eine Fassade aus Verblendstein geplant. Die Gebäudeeinschnitte an den Eingängen erhalten eine hinterlüftete Lärchenholzverkleidung. Die Fassaden werden mit einem Wechsel aus kurzen und langen Fensterbändern klar gegliedert.
Ausführung der Elektroarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis im Rahmen der Baumaßnahme Schulneubau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroarbeiten im Rahmen Schulneubau, 32300087OV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Oststeinbek
Land: Deutschland