spektrales Durchflusszytometer Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
spektrales Durchflusszytometer
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines CytekTM Aurora Spectral Cytometer-Sortiersystems.
Technische Universität Dresden (Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden) Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines CytekTM Aurora Spectral Cytometer-Sortiersystems.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cytek Aurora Spectral Cytometer-Sortiersystem
Ort: Amsterdam
NUTS-Code: NL329 Groot-Amsterdam
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem angegebenen Wert des Auftrags (Punkte II.1.7), V.2.4)) von 1 EUR handelt es sich jeweils nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Wert der Beschaffung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW68DX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.