"Neubau Erweiterungsbau Grundschulhort an der Lessingschule" Referenznummer der Bekanntmachung: N/L LGS Hort
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 20
Ort: Neukirch/Lausitz
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01904
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neukirch-lausitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Neubau Erweiterungsbau Grundschulhort an der Lessingschule"
Die Gemeinde Neukirch/Lausitz beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Grundschul- und Hortstandortes durch einen Hortanbau, um dem rechnerischen Mehrbedarf an Betreuungsplätzen in Zukunft gerecht zu werden. Das Bestandsgebäude, befindlich in der Hauptstraße 24, 01904 Neukirch/Lausitz, beherbergt in seinem Altbau die ortsansässige zweizügige Grundschule und verfügt zudem über einen Anbau für die Betreuung von insgesamt 90 Hortkindern. Durch eine Ausnahmegenehmigung im Zuge der Doppelnutzung von Klassenräumen, werden derzeit bis zu 120 Hortkinder am Standort betreut, für die verbleibenden Hortkinder sind derzeit an einem nahe gelegenen Kita-Standort Betreuungsplätze geschaffen worden. Durch den Neubau der Erweiterung soll die Kapazität der Hortbetreuungsplätze am Standort auf 224 erhöht werden, um alle Hortkinder zentral am Schulstandort betreuen zu können. Der Denkmalschutz des Altbaus ist im Planungs- und Realisierungsprozess zu berücksichtigen. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn spätestens in 07/2024 und den Nutzungsbeginn innerhalb des Schuljahres 2025/2026 vor. Es steht ein Gesamtbudget von rund 3,7 Mio. EUR brutto über alle Kostengruppen zur Verfügung. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Fördervorhaben, die Finanzierung ist im Anschluss und auf Grundlage der Leistungsphase 3 zu klären. Die Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2 zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Die Gebäudebeschreibung ist dem Plansatz Bestand / Erweiterung (siehe Anlage C) zu entnehmen. Folgende räumliche Anforderungen sind berücksichtigen: - Räume für Betreuung sind separat im Erweiterungsbau zu planen (Ansatz 2,5 m² / Kind): - Für die Arbeit mit behinderten Kindern ist gemäß SächsKitaIntegrVO ein Raum für differenzierte Arbeit vorzuhalten: - Die entsprechenden Fachämter (Bauaufsicht, Brandschutz, Gesundheitsamt, Landesjugendamt, Lebensmittelhygiene und Unfallkasse Sachsen) sind frühzeitig einzubeziehen. - Horträume sind als Spiel-, Lern-, Lebens- und Entwicklungsräume zu gestalten: - Das Raumkonzept sollte auch Aufenthalts- und ggf. Beteiligungsmöglichkeiten für Eltern berücksichtigen (z.B. Sitzgelegenheiten, Infotafeln im Eingangsfoyer): - Die Steckdosen müssen mit einer Kindersicherung versehen sein. - Ausreichender Innenschallschutz (DIN 18041); Wärmedämmung und Sonnenschutz muss gewährleistet sein. - Glasflächen an Türen bzw. Glasflächen, die bis in Bodennähe reichen, müssen aus Sicherheitsverglasung bestehen und sind zu kennzeichnen: - Beachtung des Brandschutz- und Sicherheits-konzeptes. - Realisierung eines Aufzugs zur barrierefreien Erschließung von Bestandsgebäude und Erweiterung. Weitere Informationen und Details zur Aufgabenstellung sind der Anlage A zu entnehmen. Die Kostenrahmenschätzung der STEG Stadtentwicklung GmbH, Stand 04/2022 beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 DIN 276 von rund 2,499 Mio. Euro netto. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich in Anlage A. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Sofern erkennbar ist, dass der wirtschaftliche Rahmen überschritten wird, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauabschnittsbildung erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen. Der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum endet im Juni 2025.
Objektplanung
Neukirch/Lausitz, DE
Leistungsbild Objektplanung: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung):
- Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 3; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 9; - Fortführung Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 4 bis 9. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Leistungsbild Technische Ausrüstung (Aufzugsplanung): Beauftragt werden im Rahmen der Objektplanung die Leistungen der Aufzugsplanung gemäß § 55 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Leistungsbild Objektplanung. 1. Stufe:
- Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional
- 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 3; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur
Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. 2. Zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung). - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17,
LPH 4 bis 9, - Fortführung Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 4 bis 9
Leistungsbild Technische Ausrüstung (Aufzugsplanung): Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Neukirch/Lausitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Tragwerksplanung
Neukirch, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere Leistungen (optionale Beauftragung): - LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz; - LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 4 und 6 erfolgt optional.
2. Stufe: 2. Besondere Leistungen (optionale Beauftragung):
- LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz;
- LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Neukirch/Lausitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung (ALG 1 bis 3, 7)
Neukirch, DE
Beauftragt werden die Leistungen gemäß § 55 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
3. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 3. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Neukirch/Lausitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung (ALG 4, 5, 8)
Neukirch, DE
Beauftragt werden die Leistungen gemäß § 55 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 5. Grund-leistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 5. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Neukirch/Lausitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift: Hainweg 5
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Neukirch/L.
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung (ALG 1 bis 3, 7)
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung (ALG 4, 5, 8)
Ort: Wilthen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de.
Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 12.09.2022 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung für alle Bieter wöchentlich jeweils zum Montag zur Verfügung gestellt. Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 15.09.2022, 11.00 Uhr, eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: