Sicherheitsdienstleistungen; Kasse/Info und Aufsichten im Deutschen Hygiene-Museum Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2023/10000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lingnerplatz 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Heike Schwarz
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhmd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen; Kasse/Info und Aufsichten im Deutschen Hygiene-Museum
Ausführung folgender Leistungen im Objekt Stiftung Deutsches Hygiene-Museum Dresden: 1. Sicherheitsdienstleistungen: Objektsicherheit, Streifendienst von Montag bis Sonntag 24 Stunden täglich laut LV; 2. Betreiben der Museumskasse einschließlich Info und Einlass, Aufsichten in den Ausstellungen von Dienstag bis Sonntag in der Zeit von 08:15 bis 18:15 Uhr laut LV.
Dresden, DE
Ausführung folgender Leistungen im Objekt Stiftung Deutsches Hygiene-Museum Dresden: 1. Sicherheitsdienstleistungen: Objektsicherheit, Streifendienst von Montag bis Sonntag 24 Stunden täglich laut LV; 2. Betreiben der Museumskasse einschließlich Info und Einlass, Aufsichten in den Ausstellungen von Dienstag bis Sonntag in der Zeit von 08:15 bis 18:15 Uhr laut LV.
zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Unterzeichnung sämtlicher Eigenerklärungen im Angebotsformblatt
b) ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Erklärung einer Haftpflichtversicherung"
c) unterzeichneter Objektbesichtigungsnachweis mit Eigenerklärung zur Objektbesichtigung
d) Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (brutto) des Bewerbers in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2022)
Mindestanforderung an die Eignung ist ein durchschnittlicher Umsatz von jährlich (in Euro brutto) 2,5 Mio Euro in den letzten fünf Geschäftsjahren ((Umsatz 2018 + Umsatz 2019 + Umsatz 2020 + Umsatz 2021 + Umsatz 2022) : 5 = durchschnittlicher Jahresumsatz in Euro brutto)
a) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen des Bewerbers im Bereich Aufsichten und sicherheitssensibler Bereich in den letzten 5 Jahren (nicht vor dem 01.09.2018)
a) mindestens eine Referenz muss in einem sicherheitssensiblen Bereich erfolgt sein;
b) mindestens eine Referenz muss in einer Kultureinrichtung mit Besucherkontakt erfolgt sein: entweder eine Referenz mit "mindestens 10 Mitarbeiter*innen an mindestens 5 Tagen pro Woche" oder eine Referenz für "eine Einzelveranstaltung mit mindestens 15 zu koordinierenden Mitarbeiter*innen".
Gemäß dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dienstleistungsvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
online bzw. Stiftung Deutsches Hygiene-Museum Dresden
Es sind keine Bieter oder andere Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird der Auftrag neu ausgeschrieben.
Die Interessenten müssen das Objekt besichtigen. Der Terminplan sowie die Objektanschrift sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die genannten Termine sind verbindlich. Abweichungen sind nicht statthaft. Für die Objektbesichtigung sind folgende Termine vorgesehen: 09.08.2023 und/oder 16.08.2023. Die Zeiten werden in den Vergabeunterlagen zu den jeweiligen Objekten/Losen präzisiert. Die Objektbesichtigung findet in geführter Form statt. Finden Sie sich bitte 15 min. vor Beginn im Foyer des Deutschen Hygiene-Museums Dresden am Besucherbüro (vom Haupteingang links befindlich) ein. Zur Teilnahme an der Objektbesichtigung ist eine Anmeldung mit Anzahl der Teilnehmer zwingend erforderlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform evergabe.de.
Bieter sind aufgefordert, fehlende Unterlagen innerhalb von 6 Tagen nach Aufforderung bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Die Objektbesichtigung ist durch Unterschrift des Objektverantwortlichen des AG nachzuweisen. Darüberhinaus hat der Bieter eine Erklärung zur Objektbesichtigung abzugeben, die folgenden Inhalt hat: Wir/ich bestätige(n), dass wir uns bei der Besichtigung insbesondere einen Überblick verschafft haben, über - das Umfeld des Objektes und die damit im Zusammenhang stehenden Wegezeiten - die Anzahl der Zuwege, die zu den Eingängen des Objektes führen, - die im Inneren des Objektes herrschenden Bedingungen hinsichtlich der Gegebenheiten in den Ausstellungsräumen, - die Beschaffenheit des Mobiliars und der sonstigen Gegenstände der Ausstellung, - die Lage und Beschaffenheit der zur Verfügung stehenden Aufenthaltsräume, - den Gesamtzustand des Objektes in Hinblick auf die durchzuführenden Streifendienste sowie die zugehörigen Kontrollpunkte des Wächterkontrollsystems des AN. Ich/wir bestätige(n), das wir alle für eine auskömmliche
Kalkulation unseres Angebotes notwendigen Informationen erhalten haben. Angebote ohne nachgewiesene Objektbesichtigung und ohne unterschriebene Erklärung zur Objektbesichtigung werden ausgeschlossen. Für die Bieterkommunikation während des Ausschreibungszeitraumes ist ausschließlich der Weg über die Vergabeplattform zugelassen.
Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf gestellte Fragen und sonstige Informationen werden tagesaktuell auf der oben genannten Plattform bekanntgemacht. Es obliegt dem Bieter, sich für die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens zu registrieren. Ohne Registrierung besteht eine Holpflicht für alle Informationen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage (montags bis freitags) vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieterfragen) bis spätestens 10 Tage vor Angebotsende angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine. Sind mit dem Angebot oder nach Aufforderung (siehe Vergabeunterlagen) einzureichende Unterlagen zeitlich befristet, müssen Sie am Tage der Einreichung gültig sein. Ausländische Unternehmen haben Erklärungen und Nachweise einzureichen, die dem Sinn der geforderten Unterlagen entsprechen. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Alle Angebote, die frist- und formgerecht eingereicht werden, die die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, die in der Form den Anforderungen der ausschreibenden Stelle entsprechen, gelten als geeignet.
Wird im Rahmen der rechnerischen Nachprüfung festgestellt, dass Angaben im Angebot nicht mit anderen Berechnungen (SVS,...) übereinstimmen, behält sich die Vergabestelle vor, diese Angebote aufzuklären. Als Aufgreifgrenze für die Aufklärung von Angeboten legt die ausschreibende Stelle folgenden Wert fest:
Stundenverrechnungssatz: Unterschreitung des Marktwertes für den SVS um mehr als 2,5%. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote. Zur Aufklärung wird die Vergabestelle den Bieter ggf. auffordern, innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich zu Fragen Stellung zu nehmen. Kommt der Bieter der Aufforderung der Vergabestelle zur schriftlichen Stellungnahme nicht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter in seiner schriftlichen Stellungnahme die Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes nicht ausräumen, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift: Brauhausstr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).