FTIR Messtechnikpaket Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/06-50771

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4152870
Fax: +49 415287-1750
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hereon.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXU1YYDY1625F4M8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXU1YYDY1625F4M8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlich geförderte Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Werkstoff- und Küstenforschung, Biomaterialforschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FTIR Messtechnikpaket

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/06-50771
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

2. Spezifikationen Position a. QCL (Quantenkaskadenlaser) basiertes IR-Imaging System

Spektrometer

- Spektralbereich: mindestens 1800 - 975 cm-1

- Spektrale Auflösung: besser als 0.5 cm-1

- Lebensdauer der IR-Quelle > 5 Jahre

- Signal-zu-Rauchen-Verhältnis: ~ 50000:1 bei 5 s Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1) oder besser

QCL- basiertes oder kombiniertes FPA/QCL-basiertes IR Imaging System:

- Analyse einer Fläche bzw. eines Filters mit 10 x 10 mm in etwa 6 h oder schneller

- Detektorkühlung ohne flüssigen Stickstoff (thermoelektrische Kühlung favorisiert), da das Gerät auch mobil bzw. in Bereichen mit schlechter Infrastrukturanbindung (z.B. Forschungsschiffe, Forschungsstationen) eingesetzt werden soll

- Leistungsfähige, robuste Optik mit entsprechend hoher optischer Vergrößerung im benötigten Spektralbereich zur Erstellung hochaufgelöster Übersichtsbilder und IR Bilder

- Messung in Reflektion oder ATR

- Räumliche Auflösung ~ 2 µm oder besser

- Garantie mindestens 3 Jahre

- Verfügbarkeit von Sample Holder, welcher die Messung auf speziellen IR-reflektiven (Transflektionsmessung) und/oder -transparenten (Transmissionsmessung) Filtern ermöglicht sowie von anderen Proben/Geometrien

- Kompakter raumsparender Aufbau/Abmessungen

- Leistungsfähige schnellbewegliche Stage mit hoher Wiederholpräzision zur schnellen Probenpositionierung und als Basis für eine reproduzierbare chemische Bildgebung

- Laterale Auflösung bei der Detektion (Größen-Detektionslimit): Mindestens 10 µm

- Möglichkeit Multi-Peak Imaging und Hyperspectral Imaging durchzuführen

Datenauswertung

Das zu beschaffende System muss mindestens die folgenden Bestandteile zur Datenauswertung enthalten:

- Umfangreiche Spektrendatenbanken für die Identifizierung von unterschiedlichsten Polymertypen und anderen Komponenten

- Leistungsfähiger Auswertungscomputer (mind. 64 GB Hauptspeicher, min. 1 TB Festplatte, Leistungsfähige CPU) HD Monitor und Softwarepaket für den automatisierten Abgleich der aufgenommenen Spektren und Identifizierung der Polymere oder anderer Verbindungen

- Automatisierte Bildbearbeitungs- und Auswertesoftware für die Zusammensetzung der Spektren mit jeweiligen räumlichen (XY)-Informationen zu Partikeln bzw. Faser bzw. deren Größen- und Anzahlermittlung, sowie vollautomatisierte statistischer Datenauswertung bezüglich der detektieren Polymertypen, Partikelanzahl und Partikelgröße

- Möglichkeit eigene Spektren- Bibliotheken anlegen zu können

- Mikroplastik-spezifische sehr stark automatisierte Softwarelösung für die Erstellung von Statistiken direkt im Anschluss nach (idealerweise quasi-simultan) der Messung (Workflow für die Mikroplastikanalytik sollten enthalten sein)

- Möglichkeit, nach der Messung Datenbankzuordnungen inkl. Hit Quality Werten, und geometrische Partikelparameter in gängigen Dateiformaten (z.B. CSV) zu exportieren.

- Kostenlose regelmäßig Softwareupdates mindestens für die Dauer der erweiterten Garantizeit

3. Spezifikationen Position b. Stand Alone Single Reflection Germanium ATR FTIR Spektrometer zur Analyse von Makroplastik

Spektrometer

- Spektralbereich mindestens 5100 - 600 cm-1 oder besser

- Spektrale Auflösung: besser als 2 cm-1

- Lebensdauer der IR-Quelle > 5 Jahre

- Gutes Signal-zu-Rauchen-Verhältnis: 28000:1 oder besser bei open beam, 1 min Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1), 12000:1 oder besser mit Diamond ATR, 1 min Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1)

- Kompakte Abmessungen des Geräts, die einen mobil Betrieb (z.B. Forschungsschiffe, Forschungsstationen) erlaub

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Hauptort der Ausführung:

Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Präambel

Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert.

Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben.

Beschreibung:

Messtechnikpaket Hereon SOOP Mikroplastiklabor bestehend aus einem QCL-basiertes System zur Infrarot-Mikrospektroskopie, sowie eines kompakten Stand Alone ATR FTIR Spektrometer für die Detektion und Identifizierung von Mikroplastik Partikeln in Umweltproben sowie die chemische Bildgebung von Oberflächen.

2. Spezifikationen Position a. QCL (Quantenkaskadenlaser) basiertes IR-Imaging System

Spektrometer

- Spektralbereich: mindestens 1800 - 975 cm-1

- Spektrale Auflösung: besser als 0.5 cm-1

- Lebensdauer der IR-Quelle > 5 Jahre

- Signal-zu-Rauchen-Verhältnis: ~ 50000:1 bei 5 s Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1) oder besser

QCL- basiertes oder kombiniertes FPA/QCL-basiertes IR Imaging System:

- Analyse einer Fläche bzw. eines Filters mit 10 x 10 mm in etwa 6 h oder schneller

- Detektorkühlung ohne flüssigen Stickstoff (thermoelektrische Kühlung favorisiert), da das Gerät auch mobil bzw. in Bereichen mit schlechter Infrastrukturanbindung (z.B. Forschungsschiffe, Forschungsstationen) eingesetzt werden soll

- Leistungsfähige, robuste Optik mit entsprechend hoher optischer Vergrößerung im benötigten Spektralbereich zur Erstellung hochaufgelöster Übersichtsbilder und IR Bilder

- Messung in Reflektion oder ATR

- Räumliche Auflösung ~ 2 µm oder besser

- Garantie mindestens 3 Jahre

- Verfügbarkeit von Sample Holder, welcher die Messung auf speziellen IR-reflektiven (Transflektionsmessung) und/oder -transparenten (Transmissionsmessung) Filtern ermöglicht sowie von anderen Proben/Geometrien

- Kompakter raumsparender Aufbau/Abmessungen

- Leistungsfähige schnellbewegliche Stage mit hoher Wiederholpräzision zur schnellen Probenpositionierung und als Basis für eine reproduzierbare chemische Bildgebung

- Laterale Auflösung bei der Detektion (Größen-Detektionslimit): Mindestens 10 µm

- Möglichkeit Multi-Peak Imaging und Hyperspectral Imaging durchzuführen

Datenauswertung

Das zu beschaffende System muss mindestens die folgenden Bestandteile zur Datenauswertung enthalten:

- Umfangreiche Spektrendatenbanken für die Identifizierung von unterschiedlichsten Polymertypen und anderen Komponenten

- Leistungsfähiger Auswertungscomputer (mind. 64 GB Hauptspeicher, min. 1 TB Festplatte, Leistungsfähige CPU) HD Monitor und Softwarepaket für den automatisierten Abgleich der aufgenommenen Spektren und Identifizierung der Polymere oder anderer Verbindungen

- Automatisierte Bildbearbeitungs- und Auswertesoftware für die Zusammensetzung der Spektren mit jeweiligen räumlichen (XY)-Informationen zu Partikeln bzw. Faser bzw. deren Größen- und Anzahlermittlung, sowie vollautomatisierte statistischer Datenauswertung bezüglich der detektieren Polymertypen, Partikelanzahl und Partikelgröße

- Möglichkeit eigene Spektren- Bibliotheken anlegen zu können

- Mikroplastik-spezifische sehr stark automatisierte Softwarelösung für die Erstellung von Statistiken direkt im Anschluss nach (idealerweise quasi-simultan) der Messung (Workflow für die Mikroplastikanalytik sollten enthalten sein)

- Möglichkeit, nach der Messung Datenbankzuordnungen inkl. Hit Quality Werten, und geometrische Partikelparameter in gängigen Dateiformaten (z.B. CSV) zu exportieren.

- Kostenlose regelmäßig Softwareupdates mindestens für die Dauer der erweiterten Garantizeit

3. Spezifikationen Position b. Stand Alone Single Reflection Germanium ATR FTIR Spektrometer zur Analyse von Makroplastik

Spektrometer

- Spektralbereich mindestens 5100 - 600 cm-1 oder besser

- Spektrale Auflösung: besser als 2 cm-1

- Lebensdauer der IR-Quelle > 5 Jahre

- Gutes Signal-zu-Rauchen-Verhältnis: 28000:1 oder besser bei open beam, 1 min Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1), 12000:1 oder besser mit Diamond ATR, 1 min Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1)

- Kompakte Abmessungen des Geräts, die einen mobil Betrieb (z.B. Forschungsschiffe, Forschungsstationen) erlaub

Datenauswertung

Das zu beschaffende System sollte mindestens die folgenden Bestandteile zur Datenauswertung enthalten:

- Umfangreiche Spektrendatenbanken für die Identifizierung von unterschiedlichsten Polymertypen und anderen Komponenten

- Softwaremodul für quantitative Analysen

- Leistungsfähiger Auswertungscomputer (mind. 64 GB Hauptspeicher, mind. 1 TB Festplatte, Leistungsfähige CPU), HD Monitor und Software für den automatisierten Abgleich der aufgenommenen Spektren und Identifizierung der Polymere oder anderer Verbindungen

- Möglichkeit eigene Spektrenbibliotheken anlegen zu können

- Kostenlose regelmäßig Softwareupdates mindestens für die Dauer der erweiterten Garantizeit

- Inklusive Lieferung, abladen, einbringen und Installation/Abnahme und Gewährleistungszeitraum 36 Monate ab Inbetriebnahme

Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis zum 23.12.2023 erfolgt sein da die Projektgelder nur im diesen Jahr zur Verfügung stehen.

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in dem Dokument Leistungsbeschreibung, aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl konnte der vollständige Text nicht veröffentlicht werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 23/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister:

Den Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister führen wir über die folgenden Angaben:

registerführendes Amtsgericht:

_____________________________

Handelsregisternummer:

_____________________________

oder

vergleichbare Eintragung (EU):

_____________________________

__ Ich/wir erklären, dass ich/wir nicht zu einer Eintragung im Handelsregister verpflichtet sind.

2. Erklärungen folgenden Inhalts:

a) Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;

b) Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 GWB vorliegen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung:

Ich/wir erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht:

- Für Personen- oder Sachschäden:____________________________

- Für Vermögensschäden:____________________________

Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:

Gesamtumsatz des Bewerbers sowie Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren

Leistungen

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine

Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Hereon für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des

Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes

Verlangen vor. Das Hereon behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuhole

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten:

es sind 3 Referenzen anzugeben über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre,

jeweils unter Angabe des Auftraggebers, des Auftragsgegenstandes, der Leistungszeit, der Rechnungssumme in Euro sowie

eines Ansprechpartners.

Die Mitteilung der Daten erfolgt mit Einverständnis der Erklärenden, dass die mitgeteilten, personenbezogenen Daten für das

Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden dürfe

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Eigenerklärung DE Sanktionen 5k EU 2022_576_20220414.pdf"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/08/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter:

a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages

werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann,

b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden,

c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung

nachkommen ist,

d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem

Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein

verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach §

3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben

werden,

e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche

Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird,

f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit

und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens

beeinträchtigen könnte.

g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wird.

Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH

zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen.

Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist

sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum

Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur

Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann.

Die Rechnungen sind mit durch die Anlieferungsstelle bestätigtem Lieferschein bei der Helmholtz-Zentrum hereon GmbH

ausschließlich elektronisch gem. dem beiliegenden Dokument ("Anschreiben Lieferanten deutsch xRechnung") zu übermitteln.

Die Bestellnummern sind auf dem Lieferschein sowie auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem die

Vergabenummer und das Lieferdatum vermerkt sein.

Schriftwechsel zu Rechnungen ist ausschließlich per E-Mail über zu führen.

Hereon: Leitweg-ID 992-80187-74

1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen

werden. Die Verwendung der Unterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen

oder Präzisierungen seitens Hereon erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der

dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten

Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den

Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;

2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens

bis gemäß der genannten Frist über die Vergabeplattform gestellt werden. Das Hereon behält sich vor, später eingehende

Fragen nicht zu beantworten;

3) Die Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf

der Frist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Hereon keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein

Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

4) Das Hereon behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit

rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmen die Bieter dem z

DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 13

19.07.2023 17:38 Uhr - VMS 10.3.0.0330

5) Durch die Abgabe eines Angebotes verpflichten sich der Bieter, alle übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und

den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Hereon seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des

Verfahrens verwenden;

6) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche

Erklärung abzugeben, die in den Unterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/

Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen

wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung vom Hereon zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht

erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf

die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer;

7) Ist das Hochladen von Dokumenten über das Bietertool nicht möglich, liegt dies meist an der unternehmenseigenen

Firewall. Wir empfehlen, rechtzeitig probeweise Dokumente hochzuladen; diese können problemlos wieder zurückgezogen

werden. Bei Problemen stimmen Sie sich bitte über die Rechteadministration mit Ihrer IT-Abteilung ab. Erfahrungsgemäß ist

das Hochladen von einem Rechner außerhalb des Firmennetzwerks problemlos möglich.

8) Das Angebot können nur in deutscher Sprache abgegeben werden. Für die Vertragsdokumente ist die deutsche Sprache

maßgeblich. Es gilt deutsches Recht. Verhandlungssprache ist Deutsch.

Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDY1625F4M8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4152870
Fax: +49 415287-1750
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/07/2023

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