FTIR Messtechnikpaket Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/06-50771
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4152870
Fax: +49 415287-1750
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hereon.de
Abschnitt II: Gegenstand
FTIR Messtechnikpaket
2. Spezifikationen Position a. QCL (Quantenkaskadenlaser) basiertes IR-Imaging System
Spektrometer
- Spektralbereich: mindestens 1800 - 975 cm-1
- Spektrale Auflösung: besser als 0.5 cm-1
- Lebensdauer der IR-Quelle > 5 Jahre
- Signal-zu-Rauchen-Verhältnis: ~ 50000:1 bei 5 s Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1) oder besser
QCL- basiertes oder kombiniertes FPA/QCL-basiertes IR Imaging System:
- Analyse einer Fläche bzw. eines Filters mit 10 x 10 mm in etwa 6 h oder schneller
- Detektorkühlung ohne flüssigen Stickstoff (thermoelektrische Kühlung favorisiert), da das Gerät auch mobil bzw. in Bereichen mit schlechter Infrastrukturanbindung (z.B. Forschungsschiffe, Forschungsstationen) eingesetzt werden soll
- Leistungsfähige, robuste Optik mit entsprechend hoher optischer Vergrößerung im benötigten Spektralbereich zur Erstellung hochaufgelöster Übersichtsbilder und IR Bilder
- Messung in Reflektion oder ATR
- Räumliche Auflösung ~ 2 µm oder besser
- Garantie mindestens 3 Jahre
- Verfügbarkeit von Sample Holder, welcher die Messung auf speziellen IR-reflektiven (Transflektionsmessung) und/oder -transparenten (Transmissionsmessung) Filtern ermöglicht sowie von anderen Proben/Geometrien
- Kompakter raumsparender Aufbau/Abmessungen
- Leistungsfähige schnellbewegliche Stage mit hoher Wiederholpräzision zur schnellen Probenpositionierung und als Basis für eine reproduzierbare chemische Bildgebung
- Laterale Auflösung bei der Detektion (Größen-Detektionslimit): Mindestens 10 µm
- Möglichkeit Multi-Peak Imaging und Hyperspectral Imaging durchzuführen
Datenauswertung
Das zu beschaffende System muss mindestens die folgenden Bestandteile zur Datenauswertung enthalten:
- Umfangreiche Spektrendatenbanken für die Identifizierung von unterschiedlichsten Polymertypen und anderen Komponenten
- Leistungsfähiger Auswertungscomputer (mind. 64 GB Hauptspeicher, min. 1 TB Festplatte, Leistungsfähige CPU) HD Monitor und Softwarepaket für den automatisierten Abgleich der aufgenommenen Spektren und Identifizierung der Polymere oder anderer Verbindungen
- Automatisierte Bildbearbeitungs- und Auswertesoftware für die Zusammensetzung der Spektren mit jeweiligen räumlichen (XY)-Informationen zu Partikeln bzw. Faser bzw. deren Größen- und Anzahlermittlung, sowie vollautomatisierte statistischer Datenauswertung bezüglich der detektieren Polymertypen, Partikelanzahl und Partikelgröße
- Möglichkeit eigene Spektren- Bibliotheken anlegen zu können
- Mikroplastik-spezifische sehr stark automatisierte Softwarelösung für die Erstellung von Statistiken direkt im Anschluss nach (idealerweise quasi-simultan) der Messung (Workflow für die Mikroplastikanalytik sollten enthalten sein)
- Möglichkeit, nach der Messung Datenbankzuordnungen inkl. Hit Quality Werten, und geometrische Partikelparameter in gängigen Dateiformaten (z.B. CSV) zu exportieren.
- Kostenlose regelmäßig Softwareupdates mindestens für die Dauer der erweiterten Garantizeit
3. Spezifikationen Position b. Stand Alone Single Reflection Germanium ATR FTIR Spektrometer zur Analyse von Makroplastik
Spektrometer
- Spektralbereich mindestens 5100 - 600 cm-1 oder besser
- Spektrale Auflösung: besser als 2 cm-1
- Lebensdauer der IR-Quelle > 5 Jahre
- Gutes Signal-zu-Rauchen-Verhältnis: 28000:1 oder besser bei open beam, 1 min Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1), 12000:1 oder besser mit Diamond ATR, 1 min Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1)
- Kompakte Abmessungen des Geräts, die einen mobil Betrieb (z.B. Forschungsschiffe, Forschungsstationen) erlaub
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht
Präambel
Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert.
Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben.
Beschreibung:
Messtechnikpaket Hereon SOOP Mikroplastiklabor bestehend aus einem QCL-basiertes System zur Infrarot-Mikrospektroskopie, sowie eines kompakten Stand Alone ATR FTIR Spektrometer für die Detektion und Identifizierung von Mikroplastik Partikeln in Umweltproben sowie die chemische Bildgebung von Oberflächen.
2. Spezifikationen Position a. QCL (Quantenkaskadenlaser) basiertes IR-Imaging System
Spektrometer
- Spektralbereich: mindestens 1800 - 975 cm-1
- Spektrale Auflösung: besser als 0.5 cm-1
- Lebensdauer der IR-Quelle > 5 Jahre
- Signal-zu-Rauchen-Verhältnis: ~ 50000:1 bei 5 s Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1) oder besser
QCL- basiertes oder kombiniertes FPA/QCL-basiertes IR Imaging System:
- Analyse einer Fläche bzw. eines Filters mit 10 x 10 mm in etwa 6 h oder schneller
- Detektorkühlung ohne flüssigen Stickstoff (thermoelektrische Kühlung favorisiert), da das Gerät auch mobil bzw. in Bereichen mit schlechter Infrastrukturanbindung (z.B. Forschungsschiffe, Forschungsstationen) eingesetzt werden soll
- Leistungsfähige, robuste Optik mit entsprechend hoher optischer Vergrößerung im benötigten Spektralbereich zur Erstellung hochaufgelöster Übersichtsbilder und IR Bilder
- Messung in Reflektion oder ATR
- Räumliche Auflösung ~ 2 µm oder besser
- Garantie mindestens 3 Jahre
- Verfügbarkeit von Sample Holder, welcher die Messung auf speziellen IR-reflektiven (Transflektionsmessung) und/oder -transparenten (Transmissionsmessung) Filtern ermöglicht sowie von anderen Proben/Geometrien
- Kompakter raumsparender Aufbau/Abmessungen
- Leistungsfähige schnellbewegliche Stage mit hoher Wiederholpräzision zur schnellen Probenpositionierung und als Basis für eine reproduzierbare chemische Bildgebung
- Laterale Auflösung bei der Detektion (Größen-Detektionslimit): Mindestens 10 µm
- Möglichkeit Multi-Peak Imaging und Hyperspectral Imaging durchzuführen
Datenauswertung
Das zu beschaffende System muss mindestens die folgenden Bestandteile zur Datenauswertung enthalten:
- Umfangreiche Spektrendatenbanken für die Identifizierung von unterschiedlichsten Polymertypen und anderen Komponenten
- Leistungsfähiger Auswertungscomputer (mind. 64 GB Hauptspeicher, min. 1 TB Festplatte, Leistungsfähige CPU) HD Monitor und Softwarepaket für den automatisierten Abgleich der aufgenommenen Spektren und Identifizierung der Polymere oder anderer Verbindungen
- Automatisierte Bildbearbeitungs- und Auswertesoftware für die Zusammensetzung der Spektren mit jeweiligen räumlichen (XY)-Informationen zu Partikeln bzw. Faser bzw. deren Größen- und Anzahlermittlung, sowie vollautomatisierte statistischer Datenauswertung bezüglich der detektieren Polymertypen, Partikelanzahl und Partikelgröße
- Möglichkeit eigene Spektren- Bibliotheken anlegen zu können
- Mikroplastik-spezifische sehr stark automatisierte Softwarelösung für die Erstellung von Statistiken direkt im Anschluss nach (idealerweise quasi-simultan) der Messung (Workflow für die Mikroplastikanalytik sollten enthalten sein)
- Möglichkeit, nach der Messung Datenbankzuordnungen inkl. Hit Quality Werten, und geometrische Partikelparameter in gängigen Dateiformaten (z.B. CSV) zu exportieren.
- Kostenlose regelmäßig Softwareupdates mindestens für die Dauer der erweiterten Garantizeit
3. Spezifikationen Position b. Stand Alone Single Reflection Germanium ATR FTIR Spektrometer zur Analyse von Makroplastik
Spektrometer
- Spektralbereich mindestens 5100 - 600 cm-1 oder besser
- Spektrale Auflösung: besser als 2 cm-1
- Lebensdauer der IR-Quelle > 5 Jahre
- Gutes Signal-zu-Rauchen-Verhältnis: 28000:1 oder besser bei open beam, 1 min Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1), 12000:1 oder besser mit Diamond ATR, 1 min Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1)
- Kompakte Abmessungen des Geräts, die einen mobil Betrieb (z.B. Forschungsschiffe, Forschungsstationen) erlaub
Datenauswertung
Das zu beschaffende System sollte mindestens die folgenden Bestandteile zur Datenauswertung enthalten:
- Umfangreiche Spektrendatenbanken für die Identifizierung von unterschiedlichsten Polymertypen und anderen Komponenten
- Softwaremodul für quantitative Analysen
- Leistungsfähiger Auswertungscomputer (mind. 64 GB Hauptspeicher, mind. 1 TB Festplatte, Leistungsfähige CPU), HD Monitor und Software für den automatisierten Abgleich der aufgenommenen Spektren und Identifizierung der Polymere oder anderer Verbindungen
- Möglichkeit eigene Spektrenbibliotheken anlegen zu können
- Kostenlose regelmäßig Softwareupdates mindestens für die Dauer der erweiterten Garantizeit
- Inklusive Lieferung, abladen, einbringen und Installation/Abnahme und Gewährleistungszeitraum 36 Monate ab Inbetriebnahme
Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis zum 23.12.2023 erfolgt sein da die Projektgelder nur im diesen Jahr zur Verfügung stehen.
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in dem Dokument Leistungsbeschreibung, aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl konnte der vollständige Text nicht veröffentlicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister:
Den Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister führen wir über die folgenden Angaben:
registerführendes Amtsgericht:
_____________________________
Handelsregisternummer:
_____________________________
oder
vergleichbare Eintragung (EU):
_____________________________
__ Ich/wir erklären, dass ich/wir nicht zu einer Eintragung im Handelsregister verpflichtet sind.
2. Erklärungen folgenden Inhalts:
a) Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
b) Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 GWB vorliegen
Eigenerklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung:
Ich/wir erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht:
- Für Personen- oder Sachschäden:____________________________
- Für Vermögensschäden:____________________________
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Gesamtumsatz des Bewerbers sowie Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren
Leistungen
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Hereon für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des
Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes
Verlangen vor. Das Hereon behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuhole
Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten:
es sind 3 Referenzen anzugeben über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre,
jeweils unter Angabe des Auftraggebers, des Auftragsgegenstandes, der Leistungszeit, der Rechnungssumme in Euro sowie
eines Ansprechpartners.
Die Mitteilung der Daten erfolgt mit Einverständnis der Erklärenden, dass die mitgeteilten, personenbezogenen Daten für das
Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden dürfe
Eigenerklärung DE Sanktionen 5k EU 2022_576_20220414.pdf"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter:
a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages
werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann,
b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden,
c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
nachkommen ist,
d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein
verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach §
3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden,
e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird,
f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte.
g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wird.
Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist
sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum
Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur
Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann.
Die Rechnungen sind mit durch die Anlieferungsstelle bestätigtem Lieferschein bei der Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
ausschließlich elektronisch gem. dem beiliegenden Dokument ("Anschreiben Lieferanten deutsch xRechnung") zu übermitteln.
Die Bestellnummern sind auf dem Lieferschein sowie auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem die
Vergabenummer und das Lieferdatum vermerkt sein.
Schriftwechsel zu Rechnungen ist ausschließlich per E-Mail über zu führen.
Hereon: Leitweg-ID 992-80187-74
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen
werden. Die Verwendung der Unterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen
oder Präzisierungen seitens Hereon erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der
dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten
Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens
bis gemäß der genannten Frist über die Vergabeplattform gestellt werden. Das Hereon behält sich vor, später eingehende
Fragen nicht zu beantworten;
3) Die Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf
der Frist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Hereon keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein
Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Das Hereon behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit
rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmen die Bieter dem z
DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 13
19.07.2023 17:38 Uhr - VMS 10.3.0.0330
5) Durch die Abgabe eines Angebotes verpflichten sich der Bieter, alle übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und
den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Hereon seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des
Verfahrens verwenden;
6) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche
Erklärung abzugeben, die in den Unterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/
Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen
wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung vom Hereon zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht
erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf
die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer;
7) Ist das Hochladen von Dokumenten über das Bietertool nicht möglich, liegt dies meist an der unternehmenseigenen
Firewall. Wir empfehlen, rechtzeitig probeweise Dokumente hochzuladen; diese können problemlos wieder zurückgezogen
werden. Bei Problemen stimmen Sie sich bitte über die Rechteadministration mit Ihrer IT-Abteilung ab. Erfahrungsgemäß ist
das Hochladen von einem Rechner außerhalb des Firmennetzwerks problemlos möglich.
8) Das Angebot können nur in deutscher Sprache abgegeben werden. Für die Vertragsdokumente ist die deutsche Sprache
maßgeblich. Es gilt deutsches Recht. Verhandlungssprache ist Deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDY1625F4M8
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4152870
Fax: +49 415287-1750
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.