KA Rendsburg, Klärschlammbehandlung/ Klärschlammentwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2023-0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Eiland 12
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abwasser-rendsburg.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
KA Rendsburg, Klärschlammbehandlung/ Klärschlammentwässerung
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI
Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI
Rendsburg
I. Neubau Klärschlammentwässerung
Auf der Kläranlage Rendsburg werden zur maschinellen Schlammentwässerung zwei Kammer-filterpressen betrieben, die Schlammkonditionierung erfolgt dabei mit Kalk. Der entwässerte Klärschlamm wird bis zur derzeit landwirtschaftlichen Verwertung in zwei Schlammsilos und in einem offenen Lager zwischengelagert.
Die gesamte Anlage zur maschinellen Schlammentwässerung einschließlich der Peripherie mit den elektrotechnischen und maschinellen Anlagen hat aufgrund des Alters und der Betriebsstun-den das Ende des Lebenszyklus für technische Anlagen erreicht und ist daher zu erneuern.
Der erforderliche Betrieb der Klärschlammentwässerung ist auf Grund des Alters und den damit verbundenen Mängeln seit Längerem mit erheblichen und Personal-intensiven Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten z. B. an den Aggregaten, Förder- und Lagereinrichtungen sowie Rohrlei-tungen/ Behältern verbunden.
Auf Grund der neu in Kraft getretenen Abfall-Klärschlamm-Verordnung mit der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung (für die Kläranlage Rendsburg ab 2029) ist zudem mit der Anlage im Bestand zukünftig keine gesicherte Klärschlammentsorgung mehr gegeben, da die Schlamm-konditionierung mit Kalk erfolgt und der entwässerte Klärschlamm so nicht den sich derzeit in Planung oder Bau befindlichen Monoverbrennungsanlagen zur Verfügung gestellt werden kann.
Daher ist parallel zum Betrieb der Anlage im Bestand die Errichtung einer neuen Anlage zur Klärschlammentwässerung auf einer Freifläche der Kläranlage geplant.
II. Klärschlammbehandlung (Schlammspeicher, MAP-Fällung)
Neben dem Neubau der Klärschlammentwässerung soll als separates Objekt auf Grund des Schutzes der neuen Entwässerungsaggregate vor Magnesium-Ammonium-Phosphat-Ausfällungen (MAP-Ausfällungen) die Klärschlammbehandlung zwischen Faulturm und Klär-schlammentwässerung betrachtet werden. Hierin sind insbesondere betriebliche Möglichkeiten für eine Vakuumentgasung des Faulschlamms, einer bewussten Fällung und Ausschleusung von Phosphor in der Schlammphase und eine evtl. Erneuerung des Schlammspeichers/ Nacheindi-ckers zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist die Vermeidung einer Methan-Freisetzung in die Atmosphäre als klimaschädliches Gas zu beachten.
Es wird beabsichtigt, die Leistungen gemäß II.2.4) in Stufen zu beauftragen
1. Stufe: Klärschlammentwässerung Lph 3-9 ; Klärschlammbehandlung Lph 2-3
2. Stufe: Klärschlammbehandlung Lph 4-7
3. Stufe: Klärschlammbehandlung Lph 8-9
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
3. Fachliche Eignung - Referenzprojekte
Die Kriterien inkl. Unterkriterien können auch der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste ist zusammen mit den Unterlagen zum Teilnahmeantrag unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmer unter den verbliebenden Bewerbern zu losen.
Die Präsentationstermine sind im Zeitraum vom 04.10.2023 bis 06.10.2023 geplant.
Der Auftraggeber behält sich gem § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Präsentationsunterlage ist mit dem Erstangebot einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden sind. Gem. § 44 Abs. 1, §46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
2. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt. Gem. § 75 Abs. 2 VgV
1. Eigenerklärung dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR
2. Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (Wichtung 20 %): (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von >= 400.000 € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 1.200.000 € netto)
1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 10 %)
2.Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. (Wichtung 10 %, Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von 6 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 10 Mitarbeitern
3. Vorlage Referenzlisten über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 5 Referenzen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, 2 Referenzen im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, 2 Referenzen im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, 2 Referenzen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe4 gem. § 55 HOAI und 2 Referenzen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 7 gem. § 55 HOAI (Wichtung 60%, davon Objektplanung Ingenieurbauwerke 30,00 %, Objektplanung Verkehrsanlagen 5,00 %, Fachplanung Tragwerksplanung 5,00 %, Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4 10,00 % und Fachplanung Technische Ausrüstung AG 7 10,00 %)
Geforderte Mindestanforderung:
A) Referenzliste Objektplanung Ingenieurbauwerke:
1. Projektfertigstellung seit 01.01.2013
2. Ingenieurbauwerk im Bereich Kläranlagen mit mindestens 2 Entwässerungsanlagen
3. Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI
4. Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 5 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
-Angabe zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Mindespunktzahl ab einer Höhe von 2,0 Mio, € netto, Höchstpunktzahl ab eriner Höhe von 4,0 Mio, € netto)
-Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl nach 01.01.2014, Höchstpunktzahl nach 01.01.2018)
B) Referenzliste Objektplanung Verkehrsanlagen:
1. Projektfertigstellung seit 01.01.2013
2. Mindesthonorarzone II oder höher nach HOAI
3. Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
-Angabe zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Mindespunktzahl ab einer Höhe von 0,4 Mio, € netto, Höchstpunktzahl ab eriner Höhe von 2,0 Mio, € netto)
-Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl nach 01.01.2014, Höchstpunktzahl nach 01.01.2018)
C) Referenzliste Fachplanung Tragwerksplanung:
1. Projektfertigstellung seit 01.01.2013
2. Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI
3. Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 1 bis 6 vollständig erbracht
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
-Angabe zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Mindespunktzahl ab einer Höhe von 1,0 Mio, € netto, Höchstpunktzahl ab eriner Höhe von 3,0 Mio, € netto)
-Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl nach 01.01.2014, Höchstpunktzahl nach 01.01.2018)
D) Referenzliste Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4:
1. Projektfertigstellung seit 01.01.2013
2. Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI
3. Fachplanung technische Ausrüstung AG 4 § 55 HOAI, LPH 1 bis 8 vollständig erbracht
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
-Angabe zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Mindespunktzahl ab einer Höhe von 0,8 Mio, € netto, Höchstpunktzahl ab eriner Höhe von 2,4 Mio, € netto)
-Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl nach 01.01.2014, Höchstpunktzahl nach 01.01.2018)
E) Referenzliste Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 7:
1. Projektfertigstellung seit 01.01.2013
2. Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI
3. Fachplanung technische Ausrüstung AG 7 § 55 HOAI, LPH 1 bis 8 vollständig erbracht
4. Technische Anlage im Bereich Kläranlagen mit 2 Entwässerungsaggregaten
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
-Angabe zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Mindespunktzahl ab einer Höhe von 1,2 Mio, € netto, Höchstpunktzahl ab eriner Höhe von 2,8 Mio, € netto)
-Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl nach 01.01.2014, Höchstpunktzahl nach 01.01.2018)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022 (Ausschlusskriterium)
-Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Auschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe 1.3 der Bekanntmachung). Der Zugang zur Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich, es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderung der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bewerber/Bieterfragen informiert werden können.
2. Formale Ausschlusskriterien
-Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV 2.2 der Bekanntmachung)
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
3. Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 GWB Abs. 4 S. 2 GWB
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §124 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
-Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegen
-Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022
4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
-Bietergemeinschaften geben einen gemeinsamen Teilnahmeantrag ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
-Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern.
5. Der Auftraggeber möchte gem. § 17 Abs, 7 VgV eine verkürzte Angebotsfrist von 15 Tagen einvernehmlich vereinbaren.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung, Submissionsergebnis, etc.) ausschließlich elektronisch geführt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Anfragen der Bewerber erteilt, die bis spätestens bis zum 24.08.2023 elektronisch gestellt werden.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- §135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach EIngang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.