Betreuung der Seismischen Überwachungsanlagen (SÜA4) und geophysikalische Auswertung der Registrierungen der Grube Schlema-Alberoda von Oktober 2023 bis September 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 1816811-U57
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung der Seismischen Überwachungsanlagen (SÜA4) und geophysikalische Auswertung der Registrierungen der Grube Schlema-Alberoda von Oktober 2023 bis September 2027
Mit der Bestätigung des Abschlussbetriebsplanes für die Grube Schlema-Alberoda durch das Bergamt Chemnitz wurde die Wismut GmbH verpflichtet, die Flutung der Grube hinsichtlich möglicher flutungsbedingter Gebirgsstöße zu überwachen. Die Registrierung solcher Ereignisse mit einer seismoakustischen Überwachungsanlage (SÜA 4) stellt die einzige Möglichkeit dar, anhand der Messergebnisse verifizierte Erkenntnisse über die rezent ablaufenden Bruchvorgänge zu gewinnen. Die Leistung des Auftragnehmers soll vor allem in der Weiterführung der qualifizierten Auswertung der im Ergebnis der planmäßigen Nutzung der Überwachungsanlage anfallenden Daten bestehen. Diese dienen der Gewinnung von quantitativen Angaben zu Lokalisation und Intensität sowie zum Mechanismus gebirgsmechanischer Ereignisse und stellen damit Grundlagen zur Einschätzung und Langzeitüberwachung der gebirgsmechanischen Verhältnisse im Grubenbereich dar.
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue
Talstraße 7
08118 Hartenstein
Mit dem Betrieb der im Jahr 1993 errichteten und seitdem mehrfach (zuletzt 2017) modifizierten seismoakustischen Überwachungsanlagen SÜA 4 und SÜA 4 OS sowie der 3 mobilen SUMMIT Hydra - Anlagen (2020) werden im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt:
a) Erfassung, Überwachung und Wertung von Brüchen und anderen Ereignissen (Belebung der Tektonik, Herausbildung von Trennflächen, Verbrüche, Abwandern von Versatz u. ä.) im Grubenraum, vor allem im Gebirge zwischen dem Flutungswasserspiegel und der Tagesoberfläche. Feststellung einer möglichen räumlichen Entwicklung dieser Ereignisse speziell zur Tagesoberfläche hin und - daraus abgeleitet - Prognose von zu erwartenden Tagesbrüchen, lokalen Senkungen u. ä. Dabei ist schwerpunktmäßig auf mögliche mikroseismische Ereignisse in tagesnahen Grubenbauen in der Teillagerstätte Oberschlema zu achten.
b) Erfassung und Überwachung der unterhalb des Kontaktbereiches des Granits stattfindenden seismoakustischen Ereignisse und ihrer räumlich-zeitlichen sowie intensitätsmäßig-zeitlichen Entwicklung. Wertung dieser Ereignisse vor allem unter den beiden Aspekten, ob sie für sich allein oder auch in Verbindung mit den vorhandenen abbau- und/oder flutungsbedingten Bodenbewegungen Schäden (Bergschäden) verursachen können oder auch konnten.
Anhand der Erkenntnisse aus den zu diesen Zielstellungen durchgeführten Untersuchungen können Entscheidungshilfen zum weiteren Flutungsregime und ggf. Maßnahmen zum Eingriff in die Flutung abgeleitet werden. Die Leistung dient somit zur Erhöhung der Aussagesicherheit im Hinblick auf die Erreichung geplanter Nutzungs- und Schutzziele auf den Gebieten der Tagesoberfläche, die von einer flutungsbedingten Änderung der geomechanischen Verhältnisse im Gebirge und den damit verbundenen Bruch- und Senkungsvorgängen betroffen sind.
Besonders unter dem Aspekt der Flutung tagesnaher Grubenbaue und dem Betreiben / Vorhalten eines Pufferspeichers im Abbau- und Grundstreckenbereich der -30-m-Sohle ist die Leistung von enormer Bedeutung.
Leistungen des Auftragnehmers:
- Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagen und Wartung
- Fachliche Beratung zu Veränderungen im Geophonnetz
- Datenaufbereitung und -berechnung
- Auswertung und Interpretation der Daten
- Berichterstattung.
Der maximale Leistungsumfang wurde mit 1.600 Stunden/Jahr eingeschätzt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gilt ab Vertragsunterzeichnung bis zum 30.09.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.03.2024 zum 30.09.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.09.2027.
Die Arbeiten sind in einem Betriebsgelände auszuführen, das unter Bergaufsicht steht. Demzufolge sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen aus dem Bergrecht für den Auftragnehmer bindend.
Die Arbeiten werden zudem im Strahlenschutzbereich des Betriebsgeländes ausgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen;
- Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG);
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Es ist eine Referenz zur Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Der Bieter hat die Qualifikation der mit der Bearbeitung beauftragten Mitarbeiter anzugeben. Für eine fachgerechte Realisierung des Projektes ist, bedingt durch die komplexen Arbeitsabläufe, eine erfahrene Person als Projektleiter einzusetzen. Es sind für den Projektleiter Ausbildungsnachweise auf dem Gebiet der Geophysik (mindestens Dr., Dipl.- Ing. oder Master im genannten Fachgebiet) mit dem Angebot vorzulegen. Außerdem sind min. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Seismoakustische Flutungskontrolle zu belegen. Des Weiteren sind mindestens 2 weitere qualifizierte und erfahrene Personen auf dem Gebiet der Geophysik, Geologie oder technischen Bereichen mit einer entsprechenden Aufgabenbeschreibung zu benennen.
Die Projektleitung sowie Personen im Projektteam müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Referenz zur geophysikalischen Betreuung induzierter Seismizität aus den vergangenen 5 Kalenderjahren mit folgenden Kriterien als Eigenerklärung vorlegen:
1. Fachliche Betreuung einer seismischen Überwachungsanlage
2. geophysikalische Auswertung mit seismischen Überwachungsanlagen registrierter induzierter Seismizität.
Das Referenzprojekt muss alle der o. g. Kriterien erfüllen.
Rechtsform bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.