Heide-Bahnhofsvorplatz+WIP-Verkehr/Frei_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: 92-903-Verkehr/Frei-23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BIG Städtebau GmbH, treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Heide
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315468-210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y93678E/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y93678E
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Heide
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Heide-Bahnhofsvorplatz+WIP-Verkehr/Frei_TNW

Referenznummer der Bekanntmachung: 92-903-Verkehr/Frei-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV sollen auf Grundlage des fortgeschriebenen Rahmenplans Planungsleistungen für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Heide, genauer des Bahnhofsvorplatzes und des Wulf-Isebrand-Platzes, vergeben werden. Die Leistungen beinhalten die Planung des Umbaus von Straßen und Erschließungsanlagen sowie die Planung der Herstellung von Grünanlagen und Grünzügen. Sie entsprechen den Leistungsbildern gem. § 47 HOAI Verkehrsanlagen und § 39 HOAI Freianlagen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, voraussichtlich in der dargestellten Aufteilung:

- Leistungsphase 1 und 2 gemeinsam für die Maßnahmen Neugestaltung Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz

- Leistungsphase 3 und 4 getrennt für die Maßnahmen Neugestaltung Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz

- Leistungsphase 5 bis 9 getrennt für die Maßnahmen Neugestaltung Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz

Zu erbringen sind Grundleistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlagen gem. §§ 45-48 HOAI i.V.m. Anlage 13 HOAI. Folgende besondere Leistungen werden zudem beauftragt:

a. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen

b. Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln

c. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

Darüber hinaus sind Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11 HOAI zu erbringen. Folgende besondere Leistungen werden zudem beauftragt:

a. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen

b. Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln

c. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 4 497 120.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Hauptort der Ausführung:

Bahnhofsumfeld Heide 25746 Heide

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf Grundlage des fortgeschriebenen Rahmenplans sollen die folgenden Aspekte bei der Planung der Verkehrs- und Freianlagen berücksichtigt werden:

Mit der überarbeiteten Planung kann die Funktionalität der Verkehrsträger erhöht werden, indem eine Zusammenlegung von Bus und Bahn im Bahnhofsumfeld durchgeführt wird und die Anforderungen des Radverkehrs mit einer Fahrrad- bzw. Mobilitätsstation Beachtung finden. Die Funktionalität des Bahnhofs aus der Sicht des motorisierten Individualverkehrs (MIV) wird durch die Schaffung einer Umfahrung für Hol-und Bringverkehr gewährleistet. Durch die Herstellung von Park+Ride Flächen soll auch im direkten westlichen Bahnhofsumfeld eine Ergänzung zu den Parkplätzen östlich des Bahnhofs geschaffen werden.

Mit der Umsetzung einer barrierearmen und niveaugleichen Begegnungszone, die sich vom Bahnhof bis zum östlichen Eingang der Friedrichstraße streckt, soll sich die Sicherheit nsbesondere von Fußgängern und Radfahrern erhöhen, die von einer Verringerung von Durchfahrtsgeschwindigkeiten und einer Erhöhung der Querungsmöglichkeiten profitieren.

Durch eine ansprechende Gestaltung mit entsprechendem Mobiliar soll die Aufenthaltsqualität im Bahnhofsumfeld grundsätzlich gesteigert werden. Aufgrund der Reduzierung der Verkehrsflächen auf die funktionalen Mindestmaße können die Nebenflächen größer dimensioniert werden und es ergeben sich dadurch außerdem Möglichkeiten der Bewirtschaftung der dortigen Gewerbetreibenden. Es ist insbesondere im Bereich des Wulf-Isebrand-Platzes vorgesehen, durch die Installation von Grüninseln Sitzgelegenheiten zu schaffen, die die Verweildauer erhöhen. Durch die geplanten Grüninseln wird zudem die Flächenversiegelung reduziert, wodurch die Aufnahme von Regenwasser insbesondere bei Starkregenereignissen ermöglicht wird. Ebenso kann auch das Aufheizen von städtischen Räumen in Hitzeperioden dadurch verringert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 4 497 120.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit auf Rang fünf, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl zu losen.

Teilnahmebegrenzungskriterium - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Maximal 30 Punkte erreichbar.

Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gem. § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) bzw. § 39 HOAI (Freianlagen). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Die Berechnung der Punktzahl erfolgt nach Interpolation. Die volle Punktzahl (30 Punkte) erhält die Bewerbung mit dem höchsten Umsatz. Die gemittelten Umsätze aus den übrigen Bewerbungen werden im Verhältnis zur Abweichung vom höchsten gemittelten Umsatz proportional geringer mit Punkten bewertet. Es erfolgt eine Rundung auf volle Zahlen. Beispiel: Ein Bewerber mit 10% weniger gemitteltem Umsatz als der Bewerber mit dem höchsten anerkannten gemittelten Umsatz erhält 10% weniger Punkte und erreicht somit 27 Punkte.

Teilnahmebegrenzungskriterium - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Insgesamt maximal 70 Punkte erreichbar.

Unterkriterium 1 - Anzahl der Ingenieure/Architekten mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren

Maximal 10 Punkte erreichbar.

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1:

10 Punkte - ab 2 Ingenieure

5 Punkte - 1 Ingenieur

0 Punkte - keine Angaben oder weniger als 1 Ingenieur / Architekt

Unterkriterium 2 - Anzahl der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Ingenieure Verkehrsplanung und Landschaftsarchitekten) sowie technische Mitarbeiter (z.B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen).

Maximal 10 Punkte erreichbar.

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2:

10 Punkte - >5 Mitarbeiter

5 Punkte - 3-4 Mitarbeiter

0 Punkte - 1-2 Mitarbeiter

Unterkriterium 3 - Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gem. § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) bzw. § 39 (Freianlagen), mindestens Lph 1-8 für Verkehrs- bzw. Freianlagen von öffentlichen Plätzen.

Maximal 20 Punkte erreichbar.

Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten fünf Jahren.

Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.

Identische Referenzen dürfen für Unterkriterium 3 und Unterkriterium 4 verwendet werden. Es muss kenntlich gemacht werden, welches Kriterium die Referenz erfüllen soll (Unterkriterium 3, Unterkriterium 4 oder beide).

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3:

20 Punkte - >3 Referenzen

10 Punkte - 3 Referenzen

5 Punkte - 2 Referenzen

0 Punkte - 1 Referenz

Unterkriterium 4 - Referenzen für Leistungen in Bezug auf die Umsetzung von Maßnahmen unter Berücksichtigung von Klimafolgeanpassungen, realisiert bis mindestens Lph 3.

Maximal 10 Punkte erreichbar.

Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.

Identische Referenzen dürfen für Unterkriterium 3 und Unterkriterium 4 verwendet werden. Es muss kenntlich gemacht werden, welches Kriterium die Referenz erfüllen soll (Unterkriterium 3, Unterkriterium 4 oder beide).

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 4:

10 Punkte - >3 Referenzen

7 Punkte - 3 Referenzen

4 Punkte - 2 Referenzen

0 Punkte - 1 Referenz

Unterkriterium 5 - Qualifikation der Projektleitung

Maximal 10 Punkte erreichbar.

Bewertet werden die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist.

Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts-, bzw. Hochschul-, bzw. Fachhochschulabschlusses in Jahren.

Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- und Handelsregister des Heimatstaates vorliegt.

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 5:

10 Punkte - Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > 7 Jahre

7 Punkte - Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > 4 Jahre

4 Punkte - Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > oder gleich 2 Jahre

0 Punkte - Projektleitung ohne Qualifikation für die geforderten Planungsleistungen oder weniger als 2 Jahren Berufserfahrung

Unterkriterium 6 - Qualifikation des Projektteams in Bezug auf den Umgang mit Klimafolgeanpassungen

Maximal 10 Punkte erreichbar.

Bewertet werden die nachweisliche Erfahrung und Kompetenz des Projektteams im Umgang mit nachhaltiger Planung von Verkehrs- bzw. Freianlagen, z.B. Teilnahme an Schulungen, Fortbildungen, Weiterbildungen, Studienprojekten.

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 6:

10 Punkte - >2 Nachweise

7 Punkte - 2 Nachweise

4 Punkte - 1 Nachweis

0 Punkte - 0 Nachweise

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionen: Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:

Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-2 für die Maßnahmen Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz und ein Teil der vorgesehenen besonderen Leistungen beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen 3 und 4 sowie weitere besondere Leistungen werden für die Maßnahmen Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz getrennt und nacheinander in einer oder mehreren Leistungsstufen beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 sowie weitere besondere Leistungen werden für die Maßnahmen Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz getrennt und nacheinander in einer oder mehreren Leistungsstufen beauftragt. Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie den vorgesehenen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung zur Eintragung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die jeweilige Liste der entsprechenden Architekten-/ Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister.

Alternativ für den Fall, dass in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist:

Eigenerklärung, dass ein Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis des / der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen vorliegt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; einschließlich Angabe des Durchschnitts über die drei Jahre.

(2) Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der im Vertrag/in der Leistungsbeschreibung geforderten Höhe

Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht:

Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von EUR 5 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis des bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.

(2) Lebensläufe der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung sowie Angaben zu einschlägigen Erfahrungen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in Form von persönlichen Referenzen.

(3) Erbringung von Nachweisen zur Qualifikation des Projektteams in Bezug auf den Umgang mit Klimafolgeanpassungen

(4) Angaben zur technischen Ausrüstung

(5) Angaben zu vergleichbaren Referenzen (jeweils bezogen auf die Leistungsbilder) aus den letzten höchstens fünf Jahren.

(6) Referenzen für Leistungen in Bezug auf die Umsetzung von Maßnahmen unter Berücksichtigung von Klimafolgeanpassungen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 4): Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.

zu 5): Eine wertbare Referenz für vergleichbare realisierte Leistungen gem. Ausschreibung der letzten fünf Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPH 8 gem. HOAI)

zu 6): Eine wertbare Referenz für die Umsetzung von Maßnahmen unter Berücksichtigung von Klimafolgeanpassungen (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPH 3 gem. HOAI)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

vgl. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung im Teilnahmeantrag

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/09/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/11/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93678E

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/07/2023

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