Heide-Bahnhofsvorplatz+WIP-Verkehr/Frei_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: 92-903-Verkehr/Frei-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315468-210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heide-Bahnhofsvorplatz+WIP-Verkehr/Frei_TNW
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV sollen auf Grundlage des fortgeschriebenen Rahmenplans Planungsleistungen für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Heide, genauer des Bahnhofsvorplatzes und des Wulf-Isebrand-Platzes, vergeben werden. Die Leistungen beinhalten die Planung des Umbaus von Straßen und Erschließungsanlagen sowie die Planung der Herstellung von Grünanlagen und Grünzügen. Sie entsprechen den Leistungsbildern gem. § 47 HOAI Verkehrsanlagen und § 39 HOAI Freianlagen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, voraussichtlich in der dargestellten Aufteilung:
- Leistungsphase 1 und 2 gemeinsam für die Maßnahmen Neugestaltung Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz
- Leistungsphase 3 und 4 getrennt für die Maßnahmen Neugestaltung Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz
- Leistungsphase 5 bis 9 getrennt für die Maßnahmen Neugestaltung Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz
Zu erbringen sind Grundleistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlagen gem. §§ 45-48 HOAI i.V.m. Anlage 13 HOAI. Folgende besondere Leistungen werden zudem beauftragt:
a. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen
b. Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln
c. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Darüber hinaus sind Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11 HOAI zu erbringen. Folgende besondere Leistungen werden zudem beauftragt:
a. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen
b. Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln
c. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Bahnhofsumfeld Heide 25746 Heide
Auf Grundlage des fortgeschriebenen Rahmenplans sollen die folgenden Aspekte bei der Planung der Verkehrs- und Freianlagen berücksichtigt werden:
Mit der überarbeiteten Planung kann die Funktionalität der Verkehrsträger erhöht werden, indem eine Zusammenlegung von Bus und Bahn im Bahnhofsumfeld durchgeführt wird und die Anforderungen des Radverkehrs mit einer Fahrrad- bzw. Mobilitätsstation Beachtung finden. Die Funktionalität des Bahnhofs aus der Sicht des motorisierten Individualverkehrs (MIV) wird durch die Schaffung einer Umfahrung für Hol-und Bringverkehr gewährleistet. Durch die Herstellung von Park+Ride Flächen soll auch im direkten westlichen Bahnhofsumfeld eine Ergänzung zu den Parkplätzen östlich des Bahnhofs geschaffen werden.
Mit der Umsetzung einer barrierearmen und niveaugleichen Begegnungszone, die sich vom Bahnhof bis zum östlichen Eingang der Friedrichstraße streckt, soll sich die Sicherheit nsbesondere von Fußgängern und Radfahrern erhöhen, die von einer Verringerung von Durchfahrtsgeschwindigkeiten und einer Erhöhung der Querungsmöglichkeiten profitieren.
Durch eine ansprechende Gestaltung mit entsprechendem Mobiliar soll die Aufenthaltsqualität im Bahnhofsumfeld grundsätzlich gesteigert werden. Aufgrund der Reduzierung der Verkehrsflächen auf die funktionalen Mindestmaße können die Nebenflächen größer dimensioniert werden und es ergeben sich dadurch außerdem Möglichkeiten der Bewirtschaftung der dortigen Gewerbetreibenden. Es ist insbesondere im Bereich des Wulf-Isebrand-Platzes vorgesehen, durch die Installation von Grüninseln Sitzgelegenheiten zu schaffen, die die Verweildauer erhöhen. Durch die geplanten Grüninseln wird zudem die Flächenversiegelung reduziert, wodurch die Aufnahme von Regenwasser insbesondere bei Starkregenereignissen ermöglicht wird. Ebenso kann auch das Aufheizen von städtischen Räumen in Hitzeperioden dadurch verringert werden.
Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit auf Rang fünf, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl zu losen.
Teilnahmebegrenzungskriterium - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Maximal 30 Punkte erreichbar.
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gem. § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) bzw. § 39 HOAI (Freianlagen). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Berechnung der Punktzahl erfolgt nach Interpolation. Die volle Punktzahl (30 Punkte) erhält die Bewerbung mit dem höchsten Umsatz. Die gemittelten Umsätze aus den übrigen Bewerbungen werden im Verhältnis zur Abweichung vom höchsten gemittelten Umsatz proportional geringer mit Punkten bewertet. Es erfolgt eine Rundung auf volle Zahlen. Beispiel: Ein Bewerber mit 10% weniger gemitteltem Umsatz als der Bewerber mit dem höchsten anerkannten gemittelten Umsatz erhält 10% weniger Punkte und erreicht somit 27 Punkte.
Teilnahmebegrenzungskriterium - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Insgesamt maximal 70 Punkte erreichbar.
Unterkriterium 1 - Anzahl der Ingenieure/Architekten mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren
Maximal 10 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1:
10 Punkte - ab 2 Ingenieure
5 Punkte - 1 Ingenieur
0 Punkte - keine Angaben oder weniger als 1 Ingenieur / Architekt
Unterkriterium 2 - Anzahl der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Ingenieure Verkehrsplanung und Landschaftsarchitekten) sowie technische Mitarbeiter (z.B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen).
Maximal 10 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2:
10 Punkte - >5 Mitarbeiter
5 Punkte - 3-4 Mitarbeiter
0 Punkte - 1-2 Mitarbeiter
Unterkriterium 3 - Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gem. § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) bzw. § 39 (Freianlagen), mindestens Lph 1-8 für Verkehrs- bzw. Freianlagen von öffentlichen Plätzen.
Maximal 20 Punkte erreichbar.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten fünf Jahren.
Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Identische Referenzen dürfen für Unterkriterium 3 und Unterkriterium 4 verwendet werden. Es muss kenntlich gemacht werden, welches Kriterium die Referenz erfüllen soll (Unterkriterium 3, Unterkriterium 4 oder beide).
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3:
20 Punkte - >3 Referenzen
10 Punkte - 3 Referenzen
5 Punkte - 2 Referenzen
0 Punkte - 1 Referenz
Unterkriterium 4 - Referenzen für Leistungen in Bezug auf die Umsetzung von Maßnahmen unter Berücksichtigung von Klimafolgeanpassungen, realisiert bis mindestens Lph 3.
Maximal 10 Punkte erreichbar.
Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Identische Referenzen dürfen für Unterkriterium 3 und Unterkriterium 4 verwendet werden. Es muss kenntlich gemacht werden, welches Kriterium die Referenz erfüllen soll (Unterkriterium 3, Unterkriterium 4 oder beide).
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 4:
10 Punkte - >3 Referenzen
7 Punkte - 3 Referenzen
4 Punkte - 2 Referenzen
0 Punkte - 1 Referenz
Unterkriterium 5 - Qualifikation der Projektleitung
Maximal 10 Punkte erreichbar.
Bewertet werden die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist.
Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts-, bzw. Hochschul-, bzw. Fachhochschulabschlusses in Jahren.
Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- und Handelsregister des Heimatstaates vorliegt.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 5:
10 Punkte - Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > 7 Jahre
7 Punkte - Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > 4 Jahre
4 Punkte - Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > oder gleich 2 Jahre
0 Punkte - Projektleitung ohne Qualifikation für die geforderten Planungsleistungen oder weniger als 2 Jahren Berufserfahrung
Unterkriterium 6 - Qualifikation des Projektteams in Bezug auf den Umgang mit Klimafolgeanpassungen
Maximal 10 Punkte erreichbar.
Bewertet werden die nachweisliche Erfahrung und Kompetenz des Projektteams im Umgang mit nachhaltiger Planung von Verkehrs- bzw. Freianlagen, z.B. Teilnahme an Schulungen, Fortbildungen, Weiterbildungen, Studienprojekten.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 6:
10 Punkte - >2 Nachweise
7 Punkte - 2 Nachweise
4 Punkte - 1 Nachweis
0 Punkte - 0 Nachweise
Optionen: Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-2 für die Maßnahmen Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz und ein Teil der vorgesehenen besonderen Leistungen beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen 3 und 4 sowie weitere besondere Leistungen werden für die Maßnahmen Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz getrennt und nacheinander in einer oder mehreren Leistungsstufen beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 sowie weitere besondere Leistungen werden für die Maßnahmen Bahnhofsvorplatz und Wulf-Isebrand-Platz getrennt und nacheinander in einer oder mehreren Leistungsstufen beauftragt. Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie den vorgesehenen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die jeweilige Liste der entsprechenden Architekten-/ Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister.
Alternativ für den Fall, dass in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist:
Eigenerklärung, dass ein Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis des / der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen vorliegt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
(1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; einschließlich Angabe des Durchschnitts über die drei Jahre.
(2) Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der im Vertrag/in der Leistungsbeschreibung geforderten Höhe
Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von EUR 5 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis des bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
(1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
(2) Lebensläufe der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung sowie Angaben zu einschlägigen Erfahrungen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in Form von persönlichen Referenzen.
(3) Erbringung von Nachweisen zur Qualifikation des Projektteams in Bezug auf den Umgang mit Klimafolgeanpassungen
(4) Angaben zur technischen Ausrüstung
(5) Angaben zu vergleichbaren Referenzen (jeweils bezogen auf die Leistungsbilder) aus den letzten höchstens fünf Jahren.
(6) Referenzen für Leistungen in Bezug auf die Umsetzung von Maßnahmen unter Berücksichtigung von Klimafolgeanpassungen
zu 4): Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
zu 5): Eine wertbare Referenz für vergleichbare realisierte Leistungen gem. Ausschreibung der letzten fünf Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPH 8 gem. HOAI)
zu 6): Eine wertbare Referenz für die Umsetzung von Maßnahmen unter Berücksichtigung von Klimafolgeanpassungen (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPH 3 gem. HOAI)
vgl. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung im Teilnahmeantrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93678E
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.