ZBW - OLEcon - Finanzierung Geschäftsmodell mit eigener Hosting-Lösung (ehemals Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 120
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zbw.eu/de/
Abschnitt II: Gegenstand
ZBW - OLEcon - Finanzierung Geschäftsmodell mit eigener Hosting-Lösung (ehemals Los 2)
Nachhaltige Finanzierung/Planung des Geschäftsmodells mit eigener Hosting-Lösung
Der Publikationsmarkt für wissenschaftliche Literatur ist im Umbruch. Die Wissenschaftspolitik sowie Forschungsförderer fördern und fordern Open Access Veröffentlichungen. Open Access (OA) gemäß Berliner Erklärung meint die freie Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit wissenschaftlicher Veröffentlichungen über das Internet ohne finanzielle, rechtliche oder anderweitige Barrieren für alle Interessierten. Die Open-Access-Transformation betrifft auch die Wirtschaftswissenschaften. Die ZBW ist als weltweit größte Spezialbibliothek für wirtschaftswissenschaftliche Fachliteratur die zentrale Informationsinfrastruktureinrichtung für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung in Deutschland. Die
strategische Zielsetzung der ZBW ist dabei, die wirtschafts-wissenschaftliche Forschungsgemeinschaft
zuverlässig, umfassend und nachhaltig mit relevanten wissenschaftlichen Fachinformationen zu versorgen
sowie in enger Kooperation mit der Forschung Infrastruktur-angebote zur Unterstützung von Forschungs- und
Publikationsprozessen bereitzustellen. Die ZBW engagiert sich in vielfältiger Weise für OA. Ziel der ZBW ist es, in den Fächern BWL und VWL den Anteil von OA zu erhöhen und mehr Publikationsorte
für OA-Publikationen zu schaffen. Mit EconStor betreibt die ZBW bereits eines der größten Open-Access-Repositorien (Publikationsserver) für den Bereich Wirtschaftswissenschaften. Zudem gibt die ZBW selbst mehrere OA-Zeitschriften heraus: Die Zeitschriften Wirtschaftsdienst, IREE, sowie in Kooperation mit dem CEPS - Center for European Policy Studies die Zeitschrift Intereconomics. Mit dem Sondertatbestand "Neuartige Wege für die digitale Literaturversorgung - Strategische Transformation
der ZBW im Rahmen der Digitalisierung der Wissenschaft" pilotiert die ZBW neue Lizenz- und Geschäftsmodelle für Open Access. Im Rahmen des Sondertatbestands sollen unter anderen wissenschaftliche Zeitschriften gefördert werden. Der Oberbegriff "Zeitschriften" bezieht sich hier auf mehrmals jährlich in
mehreren Issues bzw. Heften erscheinende Zeitschriften sowie andere periodisch erscheinende Werke wie Jahrbücher, die jährlich oder zweijährlich erscheinen. Konkret wird die ZBW mit dieser Vergabe zwei Arten von wissenschaftlichen Zeitschriften fördern:
- Subskriptionszeitschriften, die in ein OA-Modell umgewandelt werden sollen
- OA-Zeitschriften, für die ein nachhaltiges Finanzierungsmodell geschaffen werden soll
Die ZBW setzt damit auf eine konsequente Umstellung von Zeitschriften und anderen Publikationsarten auf OA.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZBW - OLEcon - Finanzierung Geschäftsmodell mit eigener Hosting-Lösung
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Weg 4
Ort: Planegg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW667JJ
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Die ZBW weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. Antragstellende den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt haben;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.