Übergeordnete Planungs- und Koordinierungsdienstleistungen für die Projektierung von Großwärmepumpen Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2023-000316
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Uhlenkrog 32
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315942586
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übergeordnete Planungs- und Koordinierungsdienstleistungen für die Projektierung von Großwärmepumpen
Übergeordnete Genehmigungsplanung und -management, Ingenieur- und Planungsleistungen, Schnittstellenkoordination und Bauüberwachung für die Projektierung von Großwärmepumpen, Wärmespeicher, Pumpenhalle, Rückkühlung eines bestehenden Gas-Motoren-Kraftwerkes und den dafür erforderlichen Zugang zum Seewasser der Kieler Förde.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Kiel (SWK) betreiben in der Landeshauptstadt Kiel ein Fernwärmenetz mit ca. 350 km Trassenlänge und etwa 7.000 Kundenanschlüssen für etwa 70.000 Wohneinheiten.
Als regionaler Wärmeversorger sind die SWK in der Pflicht den Anforderungen einer klimaneutralen Wärmewende nachzukommen. Daher beabsichtigt die SWK als einen Baustein der klimaneutralen Wärmewende eine Wärmepumpenanlage mit Nutzung der Kieler Förde als Umweltwärmequelle zu errichten. Diese besteht aus mindestens einer, ggf. auch zwei Ausbaustufen mit jeweils ca. 50 - 80 MW thermischer Ausspeiseleistung. Dazu gehören neben der eigentlichen Wärmepumpenanlage zusätzlich noch ein, ggf. auch zwei Wärmespeicher mit jeweils ca. 1500 MWh Wärmespeicherkapazität und die erforderliche Infrastruktur, um die erzeugte Wärme in das Fernwärmenetz einspeisen zu können. Der Abschluss der Inbetriebnahme ist für Mitte 2028 festgelegt, wobei die zweite Ausbaustufe der Wärmepumpen und der zweite Wärmespeicher ggf. erst Mitte 2033 in Betrieb genommen werden sollen.
Die Wärmepumpenanlage soll auf dem nördlichen Grundstücksteil des ehemaligen Gemeinschaftskraftwerk Kiel (GKK) errichtet werden. Die Vorhabenfläche grenzt direkt an die südliche Grundstücksgrenze des Gasmotorenkraftwerks der Stadtwerke Kiel an. Dort haben die Stadtwerke Kiel (SWK) in den letzten Jahren bereits ein neues Gasmotorenkraftwerk direkt an der Kieler Förde errichten lassen (Küstenkraftwerk). Das Küstenkraftwerk dient sowohl der Erzeugung von Strom als auch der Versorgung der Stadt Kiel mit Fernwärme.
Die für das Küstenkraftwerk installierten luftgekühlten Rückkühlanlagen liefern aber nur unzuverlässig bis zu ca. 40 % der erforderlichen Rückkühlleistung von ca. 250 MW. Daraus resultieren Einschränkungen, sodass mit dem Küstenkraftwerk derzeit keine ungekoppelte Stromerzeugung möglich ist. Zur Gewährleistung der stromseitigen Versorgungssicherheit und als Reaktion auf die Flexibilisierung der Energiemärkte wird daher von Seiten SWK angestrebt, die überschüssige Prozesswärme des GHKW mittels Seewassers aus der Kieler Förde als Rückkühlmedium abzuführen und einen rein stromgeführten Betrieb zu ermöglichen. Der Abschluss der Inbetriebnahme ist für Mitte 2028 festgelegt.
Zur Nutzung der Kieler Förde als Umweltwärmequelle sowie als Rückkühlmedium sollen die bestehenden Ein- und Auslaufbauwerke des ehemaligen GKK, welches sich aktuell im Rückbau befindet, ertüchtigt und weitergenutzt werden.
Die Errichtungs- und Montageleistungen des Projektvorhabens werden auf der Grundlage des Basic Engineerings bzw. Detail Engineerings und der darauf basierenden Leistungsbeschreibungen der hier ausgeschriebenen übergeordneten Planungs- und Koordinierungsdienstleistungen über europaweite Ausschreibungen an einen oder mehrere Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Dabei ergibt sich die durch den AN zu erbringende Planungs- und Koordinierungstiefe aus dem Los-Vergabe-Konzept. Dieses sieht im Basisszenario eine Aufteilung des gesamten Projektumfangs in mehrere einzelne funktionale Anlagen- und verbindende Infrastruktur-Lose vor. Diese sollen mit Ausnahme der Wärmepumpenanlage vorzugsweise mit funktionalen Ausschreibungen jeweils an einen Generalunternehmer vergeben werden. Die Wärmepumpenanlage ist wiederum in mehrere Lose unterteilt, wobei die Wärmepumpenmodule mit einer funktionalen Ausschreibung an einen Wärmepumpenlieferant vergeben werden sollen und die für die Wärmepumpenanlage zusätzlich erforderliche Infrastruktur mit massenbezogenen Leistungsverzeichnissen für Bau-, Anlagen- und Elektrotechnik entsprechend der Anforderungen der beschafften Wärmepumpenmodule an weitere Los-Auftragnehmer.
Das Basisszenario des Los-Vergabe-Konzepts soll durch den AN im Rahmen der Projektbearbeitung hinsichtlich der Optimierung von Planungs- und Bauzeiten finalisiert werden, so dass sich die erforderliche Tiefe der Planungs- und Koordinierungsdienstleistungen durch den AN im Projektverlauf verändern kann. Das Los-Vergabe-Konzept ist in der Anlage „Los-Vergabe-Konzept“ dargestellt.
Gegenstand dieser Anfrage sind die erforderlichen übergeordneten Planungs- und Koordinierungsdienstleistungen mit
• Projektmanagement
• Definition der Grundlagen
• Genehmigungsplanung und Genehmigungsmanagement
• Basic Engineering
• Detail Engineering (in erforderlichem Umfang je nach Los-Vergabe-Konzept)
• Erarbeiten der funktionalen Leistungsbeschreibungen und massenbezogenen Leistungsverzeichnisse für die verschiedenen Los-Vergaben
• Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe von einzelnen Losen, die zusammengefasst vorzugsweise zur Vergabe von in sich geschlossenen, funktionalen Anlagen durch je einen Generalunternehmern (EPC) führen
• Schnittstellenkoordination
• Prüfung des Detailengineerings der Los-Auftragnehmer / Generalunternehmer
• Bauüberwachung
• Bauleitung (in erforderlichem Umfang je nach Los-Vergabe-Konzept)
• Inbetriebnahmeüberwachung
• Inbetriebnahmeleitung (in erforderlichem Umfang je nach Los-Vergabe-Konzept)
• Qualitätssicherung
• Claim Management und Dokumentation
• Gewährleistungsmanagement
In Abhängigkeit des Projektverlaufes
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Darstellung des Unternehmens, inklusive vollständiger und detaillierter Eignerstruktur des gesamten Unternehmens/Konzerngesellschaft.
2.
Aktueller Handelsregisterauszug (Kopie genügt). Falls es sich beim Bewerber um eine Konzerngesellschaft handelt und dieser sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen will, zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft
3.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vordruck (Eigenerklärung §§123_124 GWB).
4.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung hinsichtlich der Sozialversicherung und ggf. der
tarifvertraglichen Verpflichtungen mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vordruck (Eigenerklärung Sozialversicherung_tarifvertragl Verpfl). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Erklärung entsprechende Bescheinigungen über das Entrichten der genannten Beiträge einzuholen. Mit dem Angebot ermächtigen die Bieter den Auftraggeber entsprechende Bescheinigungen einzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Erklärung auch von bei Auftrag bekannten Nachunternehmern oder Entleihern von Leiharbeitern/Leiharbeiterinnen zu fordern.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach VI.3) vorzulegen.
5.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vordruck zur Einwilligung eines Lieferantenaudit (Eigenerklärung Lieferantenaudit)
6.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung hinsichtlich der Sanktionen gegenüber Russland mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vordruck (Eigenerklärung Sanktionen Russland).
7.
Einreichung eines Nachweises der Bauvorlageberechtigung nach §65 LBO SH, der für das Einreichen von Bauanträgen durch den Bewerber erforderlich ist.
8.
Aktueller Geschäftsbericht; Testierter Jahresabschluss für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr; (zusätzlich für die Muttergesellschaft, wenn sich bei Konzerngesellschaften der Bewerber auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen will)
9.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio € und einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mind. 10 Mio. € durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach VI.3) der Bekanntmachung vorzulegen.
10.
Referenzen
Es sind mindestens 3 / max. 5 Referenzen über erfolgreich umgesetzte Projekte im Bereich Kraftwerksbau oder Energieanlagenbau oder FW-Erzeugungsanlagenbau oder Großwärmepumpenbau in den letzten 20 Jahren abgeschlossen vorzulegen, wobei die Referenzen die Koordination mehrerer Lose durch den Bewerber und die unterschiedliche Planungs-/Bearbeitungstiefe durch den Bewerber in unterschiedlichen Fachbereichen während verschiedener Projektphasen aufzeigen. Diese sind ausschließlich über dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vordruck Formblatt Referenzen einzureichen.
11.
Projektkommunikations- und Management-System
Nachweis und Darstellung in Form einer selbsterstellten Präsentation durch den Bewerber eines digitalen / virtueller Projektraums (Projektkommunikations- und Management-System (PKMS)) als strukturierendes Projektmanagement-Tool für die Projektumsetzung während aller Projektphasen und für die Zusammenarbeit mit Dritten mit vorzugsweise folgenden oder ähnlichen Eigenschaften:
- Berücksichtigung der Anforderungen gemäß ISMS - Sicherheitsrichtlinie Informationssicherheit und Datenschutz für Fremddienstleister
- Zentrale Datenhaltung (Common Data Environment (CDE)) mit:
- DIN SPEC 91391
- Einheitliche Dateinamen
- Metadaten
- Ablagestruktur
- Versionsverwaltung
- Archivierung
- Benutzer- und Rechteverwaltung
- Workflow-Funktionen
- Standardprozesse
- Revisionssicher
- Schnittstelle für den Import von Planungsunterlagen durch Dritte
- Building Information Modelling (BIM)
- ISO 19650
- Zusammenführung von 3D-Modellen
- Kollisionsprüfung
12.
Informationssicherheit
Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber einen Nachweis erbringt, dass ein wirksam umgesetztes Informations-Sicherheitskonzept vorliegt und dass für die eingesetzten Mitarbeiter arbeitsvertragliche Regelungen zur IT-Sicherheit, Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit bestehen.
Ferner ist ein Nachweis über die Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeiter zum Thema IT-Sicherheit und Awareness vorzulegen. Der Nachweis kann u.a. durch die Vorlage eines Zertifikats nach DIN ISO 27001 oder eigener Dokumentationen erfolgen.
13.
Darstellung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Eigenerklärung, mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vordruck dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften in Höhe von
mindestens 10 % der geplanten Bruttoauftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft beizubringen.
Werden Gegenstand der Vertragsverhandlung
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
a) ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber vertritt und
b) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bewerbergemeinschaftserklärung")
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben.
Der (selbst verfasste) Teilnahmeantrag mit den unter III geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung
der Eignung ist über das Vergabeportal "Deutsche eVergabe" ausschließlich digital bis zu dem unter Ziff. IV.2. genannten Termin bei der unter Ziff.I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (z.B. per Post) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3.
Unter "aktuell" in Ziffer III.1.) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z.B. Handelsregisterauszug) nicht älter als sechs Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter (Drittbescheinigungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
5.
Im Sinne der vorherigen Ziffer 3-4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument bzw. eine Drittbescheinigung nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (z. B. auf Nachunternehmer) beziehen. Dann muss der Bewerber für das andere Unternehmen die Nachweise der Ziffern III der Bekanntmachung vorlegen, wobei sich die Vorlagepflicht der Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bekanntmachung und zur technischen Leistungsfähigkeit der Bekanntmachung auf den oder die Leistungsteil(e) beschränkt, für den oder die das andere Unternehmen einstehen soll. Der Bewerber hat zusätzlich nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel/Kapazitäten vom anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann unter anderem durch entsprechende eigenhändig unterschriebene Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
7.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der
Mindestbedingungen) mit einer angemessenen Frist nachzufordern.
8.
Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal "Deutsche eVergabe" bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
9.
Die Vergabeunterlagen enthalten Informationen und Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen. Sie können
daher nicht frei zugänglich bereitgestellt werden.
Zusammen mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist eine Verschwiegenheitserklärung mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vordruck abzugeben.
10.
Die Stadtwerke Kiel AGF fällt in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und ist verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in angemessener Weise nachzukommen. Jeder Lieferant/Bewerber/Bieter ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung verpflichtet, SW Kiel bei der Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu unterstützen. Wir kommen zwecks Mitwirkung im Rahmen der erforderlichen Prüfungen bzw. wegen einer Selbstauskunft auf Sie zu.
11.
Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote sowie Angebotspräsentation erhält der
Bewerber/Bieter keine Kostenerstattung.
12.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884701
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.