Ersatz / Erweiterung Patientenmonitoring in bestehender Philips-Landschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 035 23
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Haus 46 / Logistikzentrum, Aufgang A / 1. Etage Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 341909-3250
Fax: +49 341909-3251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatz / Erweiterung Patientenmonitoring in bestehender Philips-Landschaft
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von Gerätekomponenten für die bestehenden Patientenmonitoring-Anlagen zur Vitaldatenüberwachung in mehreren Abteilungen des Klinikums St. Georg gGmbH am Standort Eutritzsch
Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von Gerätekomponenten für die bestehenden Patientenmonitoring-Anlagen zur Vitaldatenüberwachung in mehreren Abteilungen des Klinikums St. Georg gGmbH am Standort Eutritzsch:
54 St. Multi-Parameter-Module; 63 St. Patienten-Monitore und 1 St. Monitoring-Zentrale
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es besteht der Bedarf des Ersatzes von 63 St. Vitaldaten-Monitoren zur Patientenüberwachung, 54 St. Multi-Parameter-Modulen für lückenloses Transportkonzept sowie einer Patientenmonitoring-Zentrale, welche in das bestehende Philips Monitoring-Netzwerk mit Bestands-Stations-Zentralen integriert werden müssen. Am Klinikum wird ein Transport-Überwachungs-Konzept betrieben, welches den Verbleib des Transportmonitors am Patienten mit temporärer Adaption am jeweiligen Patientenstellplatz beinhaltet und eine lückenlose Überwachung aller Vitaldaten ermöglicht (Patient durchläuft folgende Bereiche mit gleichem Transportmonitor: ZNA, OP, AWR, ITS, IMC, Normalstation). Es sind eine Vielzahl von Bestands->>Modulen<< (u.a. Hämodynamik-, HZV-, IBP-, Narkosetiefe-, Schnittstellenmodule) an den zu beschaffenden Überwachungsmonitoren zu betreiben. Der Leistungsumfang beinhaltet die Lieferung, einschließlich der Installation – insbesondere auch IT-seitige Anbindung unter Beachtung der klinikumsinternen Anforderungen. Hierbei nutzt der Anbieter die Kenntnisse des Kliniknetzwerks sowie die bereits etablierte Struktur der bereits durch den Anbieter vorinstallierten Anlagen. Diese Leistung kann aus vorgenannten Gründen der Kompatibilität nur der bisherige Vertragspartner erfüllen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ersatz / Erweiterung Patientenmonitoring in bestehender Philips-Landschaft
Postanschrift: Rosenfelder Straße 4
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773202
Fax: +49 3419771049
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB können sich Wirtschaftsteilnehmer an die Vergabekammer mit dem Antrag auf Feststellung wenden, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam sei. Möglich ist dies u. a. dann, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt jedoch nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.