Gemeinde Hochdonn, 1. Erweiterungs- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde, Hochdonn, 2. Austausch der Heizungsanlagen im Kindergarten und der ehem. Schule, Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 23 065

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hochdonn, über Amt Burg-St. Michaelisdonn
Postanschrift: Holzmarkt 7
Ort: Burg (Dithm.)
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH) AöR
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinde Hochdonn, 1. Erweiterungs- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde, Hochdonn, 2. Austausch der Heizungsanlagen im Kindergarten und der ehem. Schule, Technische Ausrüstung

Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 23 065
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anl.gr. 1-5 und 7-8, LPH 1-9, Besondere Leistungen, stufenweise Vergabe

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Hauptort der Ausführung:

Hochdonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber plant, das Feuerwehrhaus in der Gemeinde Hochdonn zu erweitern bzw. neu zu errichten. Nach einer ersten Einschätzung besteht eine Bedarfsfläche von rund 1.600 qm für den Sozialtrakt, den Werkstattbereich, den Umkleidebereich und den Lagerbereich / Fahrzeughalle. Der Erweiterungs- und Umbau ist für die nächsten Jahre auf dem jetzigen Gelände geplant. Für die Fertigstellung mit Schlussrechnung ist der 31.12.2024 anzustreben.

Der Umfang der Planungsleistungen – Feuerwehrhaus in der Gemeinde Hochdonn – sind sämtliche Grundleistungen des Leistungsbilds Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 55 ff. i. V. m. Anlage 15.1 HOAI für die folgenden Anlagengruppen 1-5 und 7-8 nach § 53 Abs.2 HOAI.

Der Auftragnehmer ist – nach Beauftragung – gehalten Vorschläge einzureichen, die zur Vereinfachung und Verbesserung und oder zur Kostensenkung führen. Die Realisierung dieser Vorschläge bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Im Detail gelten die Leistungen gemäß Planungsvertrag zu diesem Objekt. Dieser liegt mit den Vergabeunterlagen als Anlage bei.

Die vorläufigen Kostenschätzungen für den Erweiterungs- und Umbau bzw. für den Neubau belaufen sich auf 2.715.616,67 € brutto (KG 200-700). Die vorläufigen Kostenschätzungen für die KG 200-700 erfolgten ohne Einbeziehung von Fachplanern oder Bodengutachten. Die Kostenschätzungen wurden erstellt am 10.05.2023. Die Kosten für die Maßnahme „Erweiterungs- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde Hochdonn“ untergliedern sich wie folgt:

KG 410 mit voraussichtlich 120.140,00 € netto,

KG 420 mit voraussichtlich 74.645,00 € netto,

KG 430 mit voraussichtlich 84.990,00 € netto,

KG 440 mit voraussichtlich 150.405,00 € netto,

KG 450 mit voraussichtlich 51.840,00 € netto,

KG 470 mit voraussichtlich 45.000,00 € netto und

KG 480 mit voraussichtlich 31.150,00 € netto.

Die Anforderungen an die Planungen ergeben sich aus den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse Nord und den Feuerwehrbedarfsplan. Die Wehrführung ist neben dem AG eng in die Planungen einzubinden.

Weiter wurden bei der BAFA Förderanträge zur Erstellung eines Wärmenetzes gestellt. Das Wärmenetz soll die kommunalen Liegenschaften, Sporthalle, Kindergarten, ehem. Schule und das Feuerwehrhaus umfassen, die alle in einem gemeinsamen Bereich / räumlicher Nähe liegen. Der Antrag auf Förderung bei der BAFA wurde durch einen Energieberater gestellt. Für die Maßnahme „Austausch der Heizungsanlagen im Kindergarten und der ehem. Schule“ werden derzeit Kosten i.H.v. 105.042,02 € netto (KG 420) veranschlagt.

Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben. Es sollen die Leistungsphasen 1-9 bearbeitet werden. Zunächst erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-4. Für die Erbringung von „Besonderen Leistungen“ innerhalb der Leistungsphasen 1-4 ist jeweils vorab die Zustimmung des AG einzuholen. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen behält sich der AG vor. Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben.

Folgendes Verfahren wird durchgeführt:

In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.

In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.

Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.

Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121006551 eingestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen / Gewichtung: 4
Kostenkriterium - Name: Gesamthonorar / Gewichtung: 4
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenbeauftragung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 137-437722
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinde Hochdonn, 1. Erweiterungs- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde, Hochdonn, 2. Austausch der Heizungsanlagen im Kindergarten und der ehem. Schule, Technische Ausrüstung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an zu stellen. Fragen werden bis zum 08.08.2023 angenommen.

Fragen- und Antwortenkatalog wird unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121006551 veröffentlicht.

Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.

Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:

— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.

— Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.

— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.

— Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

— Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolgeaufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.

— Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2023

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