Rahmenvertrag für mobile Computer (RMC2023) Referenznummer der Bekanntmachung: B7673
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3414948-0
Fax: +49 3414948-200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für mobile Computer (RMC2023)
Rahmenvertrag zur Lieferung von mobilen Computern (RMC 2023) für die Polizei Sachsen
Polizeiverwaltungsamtes und nachgeordnete Bereiche bzw. Dienststellen und Einrichtungen der Polizei Sachsen und innerhalb des Freistaates Sachsen
Mindestabnahmemenge RMC 2023: 4.000 Stück im Zeitraum 2023 bis 2025
Optionale Abnahmemenge RMC 2023: 15.500 Stück im Zeitraum 2023 bis 2027
Verlängerung um zweimal ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
siehe VOL/B und Vergabeunterlagen, insbesondere die Liefer- und Leistungsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russiche Unternehmen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363