Rahmenvereinbarung Büroausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 018/2023L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Akademiestraße 6
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-freiberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Büroausstattung
Rahmenvereinbarung für die Planung, Lieferung und Montage von Büroausstattung, Möbel und Stühle, für die TU BAF
Freiberg, DE
Rahmenvereinbarung für die Planung, Lieferung und Montage von Büroausstattung, Möbel und Stühle, für die TU BAF
Option der Verlängerung besteht im gesetzlichen Rahmen (für weitere 2 Jahre)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle (oder gleichwertigen Nachweis)
- Nachweis einer entsprechenden gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Anlage 3:
- durchschnittliche Beschäftigungszahl der letzten 3 Geschäftsjahre gegliedert nach Berufsgruppen,
- Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Eigenerklärung (Anlage 3), dass:
- über das Vermögen des Unternehmens sowie deren Gesellschafter kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- durch das Unternehmen nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- das Unternehmen nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (§ 404 SGB III, §§ 15,16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt wurde,
- das Unternehmen im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
- keine Ausschlussgründe i. S. von § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
- das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- das Unternehmen sich an die Regelungen des Mindestlohngesetzes – MiLoG hält.
- Anlage 4: Erklärung zur Weitergabe von Leistungen,
- Anlage 3: Referenzen (min. 3 gleichwertige, vergleichbare Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, -zeitpunkt sowie Auftraggeber in den letzten 5 Geschäftsjahre)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).