12-KSP-22-030; Erweiterungsbau für die Grundschule Rübekamp - Dachdecker- und Klempnerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41214502-4455
Fax: +49 41214502-94455
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-030; Erweiterungsbau für die Grundschule Rübekamp - Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Rübekamp in Pinneberg einen separaten Erweiterungsneubau für das bestehende Schulgebäude. Zur Umsetzung des Neubaus werden bestehende Wohnbauten, welche sich in Hand der Stadt Pinneberg befinden, zurückgebaut.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistung umfasst die Dachabdichtungsarbeiten inkl der Ausführung des geplanten Dachaufbaus und der auszubildenenen Attiken. Das Dach soll als 0°-Dach mit extensiver Dachbegrünung ausgeführt werden. Teil der Ausführung sind zudem die Positionierung und Abdichtung von bauseitig gestellten TGA-Intallationen, sowie die Ausführung von Lichtkuppeln, RWA-Lichtkuppeln, Dachausstieg mit Teleskopleiter und Unterkonstruktionen für zwei bauseitge Lüftungsgeräte, sowie die Ausführung eines Sekurantensystems, ausgelegt auf den Querschnitt des Dachaufbaus.Neben den Dachdeckungsarbeiten sind auch Klempnerarbeiten Teil der Leistung. Die Entwässerung des Flachdachs ist geplant als eine Haupt-Not-Kombi-Entwässerung mit insgesamt sechs Einlaufpunkten. Besonders an der Ausführung ist, dass die Fallleitungen innerhalb der Dämmebene ausgeführt werden, hinter dem Klinkermauerwerk. Durch das vorgesehene Entwässerungssystem sind zudem entsprechende Revisionsöffnungen der Standrohre im Bereich der Klinkerfassade auszuführen, welche im Bereich der Notentwässerung durch die Fassade geführt werden. Teil der Leistung ist ebenfalls der Anschluss der Regenfallleitungen an die Grundsielleitungen auf dem Grundstück. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Schauenburgerstraße, über die bestehende Stellplatzanlage der Sporthalle Rübekamp.Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird über die gesamte Bauzeit weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen.Für die Durchführung sind maßgebend:Die zum Zeitpunk der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften neuster Fassung- Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und / oder ergänzenden DIN-Normen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884640
Fax: +49 431-9884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).