Entsorgung von Restabfall und Restsperrmüll aus dem Gebiet des Altkreises Döbeln Referenznummer der Bekanntmachung: EKM-AW-01-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frauensteiner Straße 43
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-mittelsachsen.de
Postanschrift: Frauensteiner Straße 95
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekm-mittelsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Restabfall und Restsperrmüll aus dem Gebiet des Altkreises Döbeln
Gegenstand der Leistung sind die Übernahme, der Transport und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von Restabfall und Restsperrmüll aus dem Gebiet des Altkreises Döbeln gemäß den Vorgaben dieser Ausschreibung (v.a. der Leistungsbeschreibung) ab dem 01.06.2025. Restabfälle im Sinne dieser Ausschreibung sind Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (AVV 200301), Restsperrmüll (AVV 200307) im Sinne dieser Ausschreibung ist Sperrmüll ohne die im Entsorgungsgebiet getrennt gesammelte Altholzfraktion.
Die Leistung wird in insgesamt vier Losen bzw. Alternativen (in den weiteren Vergabeunterlagen jeweils als „Lose“ bezeichnet) bezüglich der zu verwertenden Abfallarten sowie der Art und Weise der Bereitstellung ausgeschrieben:
zwei Fachlose:
Los 1: Transport und Verwertung von Restabfall
Los 2: Transport und Verwertung von Restsperrmüll
für die auch ein Gesamtangebot in zwei Varianten abgegeben werden kann:
Los 3a: Transport und Verwertung von Restabfall und Restsperrmüll – getrennte Bereitstellung der beiden Fraktionen
Los 3b: Transport und Verwertung von Restabfall und Restsperrmüll – gemischte Bereitstellung der beiden Fraktionen
Los 1: Transport und Verwertung von Restabfall
Roßwein, DE
Die Leistung umfasst die Entsorgung von ca. 5.300 Mg/a bis 8.500 Mg/a an Restabfall (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, AVV 200301) beginnend ab dem 01.06.2025. Die Abfälle sind zu übernehmen, zu transportieren und einer überwiegend energetischen oder, wenn möglich, auch stofflichen Verwertung (gemäß Ziffer D.1.5.1 der Leistungsbeschreibung) zuzuführen. Die Übernahme der Abfälle erfolgt an der Umladestation Hohenlauft, Hohenlauft 11a, 04741 Roßwein. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre, bis zum 31.05.2030 und verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag jeweils bis 12 Monate vor Vertragsende nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, d.h. bis zum 31.05.2031 bzw. bis zum 31.05.2032, wenn der Vertrag jeweils bis 12 Monate vor Vertragsende (1. Kündigungsfrist: 31.05.2029; 2. Kündigungsfrist: 31.05.2030) nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Los 2: Transport und Verwertung von Restsperrmüll
Roßwein, DE
Die Leistung umfasst die Entsorgung von ca. 700 Mg/a bis 1.300 Mg/a an Restsperrmüll (Sperrmüll, AVV 200307, ohne die im Entsorgungsgebiet getrennt gesammelte Altholzfraktion) beginnend ab dem 01.06.2025. Die Abfälle sind zu übernehmen, zu transportieren und einer überwiegend energetischen oder, wenn möglich, auch stofflichen Verwertung (gemäß Ziffer D.1.5.1 der Leistungsbeschreibung) zuzuführen. Die Übernahme der Abfälle erfolgt an der Umladestation Hohenlauft, Hohenlauft 11a, 04741 Roßwein. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre, bis zum 31.05.2030 und verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag jeweils bis 12 Monate vor Vertragsende nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, d.h. bis zum 31.05.2031 bzw. bis zum 31.05.2032, wenn der Vertrag jeweils bis 12 Monate vor Vertragsende (1. Kündigungsfrist: 31.05.2029; 2. Kündigungsfrist: 31.05.2030) nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Los 3a: Transport und Verwertung von Restabfall und Restsperrmüll - getrennte Bereitstellung der beiden Fraktionen
Roßwein, DE
Die Leistung umfasst die Entsorgung von ca. 5.300 Mg/a bis 8.500 Mg/a an Restabfall (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, AVV 200301) und ca. 700 Mg/a bis 1.300 Mg/a an Restsperrmüll (Sperrmüll, AVV 200307, ohne die im Entsorgungsgebiet getrennt gesammelte Altholzfraktion) beginnend ab dem 01.06.2025. Die beiden Abfallfraktionen werden getrennt bereitgestellt. Die Abfälle sind zu übernehmen, zu transportieren und einer überwiegend energetischen oder, wenn möglich, auch stofflichen Verwertung (gemäß Ziffer D.1.5.1 der Leistungsbeschreibung) zuzuführen. Die Übernahme der Abfälle erfolgt an der Umladestation Hohenlauft, Hohenlauft 11a, 04741 Roßwein. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre, bis zum 31.05.2030 und verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag jeweils bis 12 Monate vor Vertragsende nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, d.h. bis zum 31.05.2031 bzw. bis zum 31.05.2032, wenn der Vertrag jeweils bis 12 Monate vor Vertragsende (1. Kündigungsfrist: 31.05.2029; 2. Kündigungsfrist: 31.05.2030) nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Los 3b: Transport und Verwertung von Restabfall und Restsperrmüll - gemischte Bereitstellung der beiden Fraktionen
Roßwein, DE
Die Leistung umfasst die Entsorgung von ca. 5.300 Mg/a bis 8.500 Mg/a an Restabfall (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, AVV 200301) und ca. 700 Mg/a bis 1.300 Mg/a an Restsperrmüll (Sperrmüll, AVV 200307, ohne die im Entsorgungsgebiet getrennt gesammelte Altholzfraktion) beginnend ab dem 01.06.2025. Die beiden Abfallfraktionen werden gemischt bereitgestellt. Die Abfälle sind zu übernehmen, zu transportieren und einer überwiegend energetischen oder, wenn möglich, auch stofflichen Verwertung (gemäß Ziffer D.1.5.1 der Leistungsbeschreibung) zuzuführen. Die Übernahme der Abfälle erfolgt an der Umladestation Hohenlauft, Hohenlauft 11a, 04741 Roßwein. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre, bis zum 31.05.2030 und verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag jeweils bis 12 Monate vor Vertragsende nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, d.h. bis zum 31.05.2031 bzw. bis zum 31.05.2032, wenn der Vertrag jeweils bis 12 Monate vor Vertragsende (1. Kündigungsfrist: 31.05.2029; 2. Kündigungsfrist: 31.05.2030) nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung des Bieters zur Übersicht über den Bieter (Einzelbewerber oder Bietergemeinschaft, ggf. Mitglieder der Bietergemeinschaft);
— Eigenerklärungen des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG);
— Eigenerklärungen des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
— Eigenerklärungen des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat;
— Angaben zur Rechtsform des Bieters;
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate
Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
— Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und die Bilanzsumme, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Qualifizierte, d. h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung eines in der Europäischen Union oder einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft von 5 % der Bruttoauftragssumme pro Los.
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mindestens 5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mindestens 1 Mio. € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr
(also zweifach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheines erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung.
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
Auf Verlangen vorzulegen:
— Nachweis einer bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Höhe. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird;
— Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern;
— Auflistung von repräsentativen Referenzleistungen der letzten drei Jahre für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212) oder Sperrmüll (AVV 200307), mit Benennung von durchgeführter Leistung, Durchführungszeitraum der Leistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr) und entsorgter Abfallart;
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Verwertung oder Beseitigung von Los 1: gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01), Los 2: Sperrmüll (AVV 20 03 07), Los 3a und 3b: gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) und Sperrmüll (AVV 20 03 07)
— allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bieters:
a. Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn,
b. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung,
c. Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Mindestanforderung an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr sowie der Entsorgung der o.g. Abfallarten mit einer Entsorgungsmenge von mindestens 5.000 Mg/a (Los 1, Los 3a, Los 3b) bzw. 500 Mg/a (Los 2) vorzulegen.
— Es bestehen Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle gemäß Ziffer D.1.5.1 der Leistungsbeschreibung.
— Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Russland-Erklärung").
— Es werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die in Teil E der Vergabeunterlagen die spezifischen Obergrenzen je Los für das spezifische prognostizierte Bruttogesamtentgelt je Megagramm nicht überschreiten (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Urkalkulation
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
- Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung je Los:
a) vorgesehenes Entsorgungs- und Logistikkonzept für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben.
b) Energieflusskonzept der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, insbesondere erzeugte und verwertete Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen;
c) Energievermarktungskonzept der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen.
d) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Entsorgungsanlagen;
- Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall (je Los) unter Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Ziffer D.1.5.1 der Leistungsbeschreibung;
- Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen je Los unter Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Ziffer D.1.5.1 der Leistungsbeschreibung;
- Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung (Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigte Abfallarten) je Los;
- Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund für die Verwertung der vertragsgegenständlichen Abfälle je Los:
a) vorgesehenes Ausfallverbundkonzept im Falle längerer Betriebsstörungen,
b) vorgesehene Anlagen zur Bereitstellung eines Ausfallverbundes mit Benennung des Standortes der Anlagen und der Anlagenbetreiber, bei Bestehen von Ausfallverbundrahmenverträgen reicht die beispielhafte Benennung einer der hiervon umfassten Anlagen.
Auf Verlangen vorzulegen:
— Sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Entsorgungskonzept benannten Entsorgungsanlage(n) ist: Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum, z.B. durch Vorlage des Vertrages mit den im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) zur Übernahme und/ oder Entsorgung der Abfälle oder einer Verpflichtungserklärung des Betreibers dieser Anlage(n).
— Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der in Formblatt C-3-C benannten Anlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund, ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise bzgl. der benannten Anlagen
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst eVergabe zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
10 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber per Fax oder durch Hochladen auf der Vergabeplattform ist der Vertragsschluss möglich. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift: Mügelner Str. 40, Haus G
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.abstsachsen.de